bezahlen, die erste Rate fällig in der dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
folgenden Fastenzeit, die beiden restlichen Raten in der jeweiligen Fastenzeit der
nächsten beiden Jahre. Falls der Graf sterben sollte, bevor die vollständige
Bezahlung der Gesamtsumme an ihn erfolgt sei, sollte der Rest der Summe vom
Herzog an die Abtei Haute Seille zu überweisen sein. Eine weitere Vereinbarung
war, daß zusätzlich das Allod Moha und WalelTe in den Besitz Herzog Heinrichs
übergehen sollte. Eine Schlußvereinbarung besagt noch, daß Albert seinem Neffen
beim Erwerb der Burg Diedersdorf behilflich sein werde989.
Der Vertrag kam den territorialpolitischen Interessen Heinrichs I. von Niederlothringen
sehr entgegen, so daß er bereit war, die von Albert II. geforderte Summe
von 15000 Mark aufzubringen. Nicht nur, daß er somit einen beträchtlichen
Gebietszuwachs in Niederlothringen - im Maasgebiet um Lüttich - und in Oberlothringen
- im Metzer Raum - erreicht hätte, sondern es wäre ihm durch die
Übereignung eines großen Teiles des Dagsburger Erbes gelungen, seine Macht weiter
in Richtung Süden bis ins Elsaß auszudehnen, so daß ihm dadurch auf jeden Fall
eine hegemoniale Stellung im Westen des Reiches zugefallen wäre.
Die beiden Erbverträge des Grafen Albert von Dagsburg einerseits mit dem
Lütticher Bischof und, als sich Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung seitens
des Bischofs ergaben, andererseits mit seinem Neffen Heinrich I. von Brabant
hatten Auswirkungen auf die Streitigkeiten zwischen dem Bischof und dem Herzog,
da es in der Folgezeit, wie uns Reiner von Lüttich berichtet990, zwischen dem
Bischof von Lüttich und Herzog Heinrich von Brabant unter anderem um Moha
zum Streit kam, da der Bischof die mit Albert II. getroffene vertragliche Vereinbarung
über den Erwerb Mohas nicht als aufgelöst betrachtete, sondern weiterhin
als gültig ansah. Er ließ sich den rechtmäßigen Erwerb von Moha und Waleffe auch
von Papst Innozenz III. Mitte April 1206 bestätigen991.
Die Streitigkeiten zwischen dem Lütticher Bischof und dem niederlothringischen
Herzog dauerten mindestens bis zum Jahr 1206 an, da zwischen Hugo von Pierrepont
und Heinrich I. von Brabant ein Friedens vertrag unter der Bedingung
geschlossen werden sollte, daß Heinrich seine Ansprüche auf Moha auf gäbe992. Der
Friedens vertrag kam anscheinend auch zustande und wurde wohl dadurch be¬989
Original des Vertrages zwischen Albert II. von Dagsburg und Heinrich I. von Brabant,
in Bruxelles, AGR, Chartes de Brabant, n° 9; siehe im Anhang, UrkundeNr. 13.
990 Erschlossen aus Reineri annales, MGH SS XVI, ad 1206, S. 659 f., in der Reiner von der
Versöhnung spricht, unter der Bedingung, daß der Herzog seinen Anspruch auf die
Grafschaft Moha aufgebe; siehe auch Anm. 992.
991 Bestätigung von Innozenz III. vom 15. April 1206, abgedruckt in: Bormans u.
Schoolmeesters, Cartulaire I, Nr. 96, S. 151 f.: Eapropter vestris iustis postulationibus
gratum impendentes assensum, concessionem bonorum de Musal et de Waleue cum
hominibus et omnibus pertinentiis suis quam nobilis vir comes de Musal jecit ecclesie
Leodiensi, sicut rationabiliter facta est auctoritate apostolica confirmamus et presentis
scripti patrocinio communimus (Zitat, ebda., S. 151).
992 Reineri annales, MGH SS XVI, ad 1206, S. 659 f.: Episcopus Leodiensis cum duce
Brabantino in concordiam rediit, ita tamen quod dux Musalensem comitatum refutaret',
Auszug bei Poncelet, Actes, S. 263.
316