Philipp von Schwaben in die Wege leitete, ist der Dagsburger Graf jedenfalls auf
seiten des Staufers zu finden, wie uns eine Urkunde Philipps von Schwaben vom
Ende dieses Jahres956 und die Verträge Philipps mit dem Herzog vom November
1204 erhellen, denn der König verpflichtet sich, dem Herzog bei der Erlangung der
Dagsburger Erbschaft behilflich zu sein, also muß der Staufer zumindest Zugang
zum Dagsburger Grafen gehabt haben957. Ab 1205 ist Albert II. ebenso in
Urkunden Philipps präsent958. Es zeichnete sich ab, daß die Sache des Welfen
verloren war, ein Übertritt Alberts II. zu Otto IV. zu diesem Zeitpunkt wäre wohl
einem politischen Selbstmord gleichgekommen. Der Dagsburger Graf hat sich,
wohl resignierend, langsam aus der aktiven Reichspolitik zurückgezogen959, auch
war er ab 1204 schon verstärkt mit anderen Problemen beschäftigt, nämlich der
Erbschaf tsproblemati k.
1204- 1206: Das Nachfolgeproblem
Die anhaltende Kinderlosigkeit Alberts II. von Dagsburg wurde gegen Ende des 12.
und am Anfang des 13. Jahrhunderts zu einem wesentlichen Antriebselement für
die territoriaJpolitischen Aktivitäten der einzelnen politischen Kräfte, vor allem in
dem heutig als niederländisch-belgisch bezeichneten Raum, da hier sein Neffe, der
niederlothringische Herzog Heinrich I. von Brabant, als einer der mächtigsten
Verwandten des Dagsburger Grafen sein politisches Machtzentrum besaß. Dieser
machte sich berechtigte Hoffnungen auf das reiche Erbe, was natürlich die
territorialpolitischen Rivalen des Herzogs, allen voran den Lütticher Bischof und
den Grafen von Loon, welcher ebenfalls mit Albert II. verwandt war, auf den Plan
rief. Im Zentrum des Interesses dieser niederlothringischen Magnaten stand dabei
die Grafschaft Moha. Jedoch verlor man auch die restlichen Besitzungen Alberts
nicht aus dem Auge, da es sich für die einzelnen Dynasten in jeder Hinsicht gelohnt
hätte, einen Teil der stattlichen Anzahl der Besitzungen des letzten Dagsburger
Grafen zu erwerben, um den eigenen politischen Machtbereich zu erweitern.
Streitigkeiten um das Erbe Alberts II.
Eine mögliche Kinderlosigkeit Alberts II. hat sich schon in den neunziger Jahren
des 12. Jahrhunderts angedeutet, denn einige Dynasten machten sich in dieser Zeit
bereits Gedanken, wie das zu erwartende reiche Erbe zu verteilen sei. Es existiert
ein Vertrag aus der ersten Hälfte des Jahres 1197, der zwischen dem Neffen Alberts
II., dem niederlothringischen Herzog Heinrich von Brabant, und dem ebenfalls mit
Albert II. verwandten Grafen Ludwig von Loon abgeschlossen wurde, in dem beide
Vertragspartner vereinbaren, daß sie im Falle des kinderlosen Ablebens von Albert
956 Siehe dazu oben S. 114 mit Anm. 629.
957 Siehe dazu unten S. 314 f.
958 Siehe dazu oben S. 114 mit Anm. 630.
959 Es ist auffallend, daß Albert II. in keiner einzigen Urkunde Ottos IV., auch nicht nach
dem Tod Philipps von Schwaben, als Zeuge genannt wird.
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