Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

übergetreten.  Der  Papst  ermahnt  nun  den  Bischof,  die  Sache  Ottos  weiter  zu
unterstützen,  da  der  Zwang  durch  Philipp  jetzt  nicht  mehr  vorhanden  wäre.
Innozenz  III.  löst  die  Philipp  von  Schwaben  gegebenen  Eide  und  droht  bei
Nichtbeachtung  der  päpstlichen  Anordnung  schärfere  Maßnahmen  an.  Ob  der
Zusatz,  daß  ein  Brief  ähnlichen  Inhalts  an  den  Dagsburger  Grafen  gegangen  sei,
sich  auf  den  oben  zitierten  Brief  Nr.  35  im  Thronstreitregister  bezieht,  oder  ob  noch
ein  zweiter  Brief  an  Albert  geschrieben  worden  ist,  läßt  sich  nicht  mit  Sicherheit
feststellen.  Jedoch  spricht  für  die  These,  daß  zwei  Briefe  verfaßt  wurden,  daß
sowohl  das  Schreiben  an  Albert  II.  von  Dagsburg  als  auch  dasjenige  an  Konrad  von
Straßburg  den  Zusatz  aufweist,  ein  Brief  ähnlichen  Inhalts  sei  an  den  Grafen  Rudolf
von  Habsburg  gegangen.  Es  müßten  folglich  zwei  Briefe  gleichlautender  Art  an  den
Habsburger  abgegangen  sein953.  Analog  dazu  wird  es  auch  zwei  Briefe  an  den
Dagsburger  Grafen  gegeben  haben.
In  der  Forschung  wird  immer  wieder  behauptet,  die  päpstlichen  Mahnschreiben
hätten  gefruchtet,  Albert  II.  habe  wenigstens  zeitweise  wieder  Otto  IV.  unterstützt954.
  Allerdings  entbehrt  diese  Behauptung  der  Quellengrundlage,  zudem  trifft
sie  nicht  zu,  denn  ab  1201  ist  der  Dagsburger  Graf  immer  wieder  in  Urkunden  des
Staufers  nachzuweisen.  So  finden  wir  Albert  II.  im  Jahr  1201  am  3.  Juni  sowie  am
2. und  am  5.  Dezember  als  Zeugen  in  Urkunden  König  Philipps955.  Zumindest  am
2. Dezember  hatte  der  Graf  von  den  beiden  päpstlichen  Schreiben  vom  1.  März
sicher  schon  einige  Zeit  Kenntnis,  so  daß  von  einer  unmittelbaren  Wirkung  der
päpstlichen  Ermahnungen  nicht  die  Rede  sein  kann.  Für  die  nächsten  zwei  Jahre  ist
Albert  II.  dann  nicht  in  der  Umgebung  König  Philipps  nachzuweisen,  jedoch  auch
nicht  im  Gefolge  Ottos  IV.  Es  ist  auch  keine  Aktion  des  Grafen  aus  dieser  Zeit
bekannt,  die  als  Unterstützung  des  Welfen  interpretiert  werden  könnte.  Im  Jahre
1204,  als  Alberts  Neffe,  Herzog  Heinrich  von  Niederlothringen,  seinen  Übertritt  zu

953  Steinacker,  Regesta  Habsburgica,  1  Abt.,  Nr.  84,  zweifelt,  ob  beide  Briefe  abgeschickt
wurden.
954  E.  Winkelmann,  Philipp  von  Schwaben  und  Otto  IV.,  1.  Bd.,  S.  210  f.  u.  S.  240;  F.
Kempf  im  Kommentar  zu  RNI  35,  S.  113,  Anm.  1;  Ahlers,  Welfen,  S.  205.
955  Am  3.  Juni  1201  ist  Albert  II.  von  Dagsburg  Zeuge  in  einer  Urkunde  von  König  Philipp
von  Schwaben,  ausgestellt  in  Hagenau.  König  Philipp  bestätigt  dem  Kloster  Neuburg
seine  Besitzungen  und  Rechte.  Druck  in:  Meister,  Hohenstaufen,  Beilage  IV,  Nr.  6,  S.
119  f.;  Regest:  Böhmer-Ficker,  V,l,  Nr.  55,  allerdings  ohne  Zeugen,  nur  Bischof
Konrad  II.  von  Straßburg  ist  genannt.  -  Am  2.  Dezember  1201  zeugt  Albert  II.  von
Dagsburg  in  einer  Urkunde  Philipps  von  Schwaben,  ebenfalls  in  Hagenau  ausgestellt.
König  Philipp  bestätigt  die  Übergabe  des  Patronatsrechtes  der  Pfarrkirche  S.  Martin  von
Ritunfait  durch  den  verstorbenen  Grafen  Heinrich  von  Salm  an  Bischof  Bertram  von
Metz  zugunsten  der  Kirche  S.  Maria  infra  domum  in  Metz.  Druck  in:  Acht,  Cancellaria,
S.  82  f.;  Regest:  Böhmer-Zinsmaier,  Nr.  5;  A.  J.  Walter,  Reichskanzlei,  Nr.  2,  S.  196;
Pöhlmann-Doll,  Regesten,  Nr.  31,  S.  12.  Zur  Datierung  vgl.  Böhmer-Zinsmaier,  Nr.
5.  -  Schließlich  ist  noch  eine  Urkunde  Philipps  von  Schwaben  vom  5.  Dezember  1201
für  das  Kloster  und  den  Abt  von  Luxeuil  zu  nennen,  in  der  ein  Graf  Albertus  de
Hasborch  als  Zeuge  erscheint,  der  aber  zweifelsfrei  mit  Albert  von  Dagsburg  identisch
ist.  Druck  in:  Gallia  Christiana,  15.  Bd.,  S.  58  f.;  Regest:  Böhmer-Ficker  V,l,  Nr.  63.
Kempf,  RNI  35,  S.  113,  Anm.  1,  gibt  an,  daß  Albert  im  Dezember  1201  wieder  am  Hof
Philipps  zu  finden  ist,  kennt  also  die  Urkunde  Philipps  vom  3.  Juni  1201  nicht.

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