übergetreten. Der Papst ermahnt nun den Bischof, die Sache Ottos weiter zu
unterstützen, da der Zwang durch Philipp jetzt nicht mehr vorhanden wäre.
Innozenz III. löst die Philipp von Schwaben gegebenen Eide und droht bei
Nichtbeachtung der päpstlichen Anordnung schärfere Maßnahmen an. Ob der
Zusatz, daß ein Brief ähnlichen Inhalts an den Dagsburger Grafen gegangen sei,
sich auf den oben zitierten Brief Nr. 35 im Thronstreitregister bezieht, oder ob noch
ein zweiter Brief an Albert geschrieben worden ist, läßt sich nicht mit Sicherheit
feststellen. Jedoch spricht für die These, daß zwei Briefe verfaßt wurden, daß
sowohl das Schreiben an Albert II. von Dagsburg als auch dasjenige an Konrad von
Straßburg den Zusatz aufweist, ein Brief ähnlichen Inhalts sei an den Grafen Rudolf
von Habsburg gegangen. Es müßten folglich zwei Briefe gleichlautender Art an den
Habsburger abgegangen sein953. Analog dazu wird es auch zwei Briefe an den
Dagsburger Grafen gegeben haben.
In der Forschung wird immer wieder behauptet, die päpstlichen Mahnschreiben
hätten gefruchtet, Albert II. habe wenigstens zeitweise wieder Otto IV. unterstützt954.
Allerdings entbehrt diese Behauptung der Quellengrundlage, zudem trifft
sie nicht zu, denn ab 1201 ist der Dagsburger Graf immer wieder in Urkunden des
Staufers nachzuweisen. So finden wir Albert II. im Jahr 1201 am 3. Juni sowie am
2. und am 5. Dezember als Zeugen in Urkunden König Philipps955. Zumindest am
2. Dezember hatte der Graf von den beiden päpstlichen Schreiben vom 1. März
sicher schon einige Zeit Kenntnis, so daß von einer unmittelbaren Wirkung der
päpstlichen Ermahnungen nicht die Rede sein kann. Für die nächsten zwei Jahre ist
Albert II. dann nicht in der Umgebung König Philipps nachzuweisen, jedoch auch
nicht im Gefolge Ottos IV. Es ist auch keine Aktion des Grafen aus dieser Zeit
bekannt, die als Unterstützung des Welfen interpretiert werden könnte. Im Jahre
1204, als Alberts Neffe, Herzog Heinrich von Niederlothringen, seinen Übertritt zu
953 Steinacker, Regesta Habsburgica, 1 Abt., Nr. 84, zweifelt, ob beide Briefe abgeschickt
wurden.
954 E. Winkelmann, Philipp von Schwaben und Otto IV., 1. Bd., S. 210 f. u. S. 240; F.
Kempf im Kommentar zu RNI 35, S. 113, Anm. 1; Ahlers, Welfen, S. 205.
955 Am 3. Juni 1201 ist Albert II. von Dagsburg Zeuge in einer Urkunde von König Philipp
von Schwaben, ausgestellt in Hagenau. König Philipp bestätigt dem Kloster Neuburg
seine Besitzungen und Rechte. Druck in: Meister, Hohenstaufen, Beilage IV, Nr. 6, S.
119 f.; Regest: Böhmer-Ficker, V,l, Nr. 55, allerdings ohne Zeugen, nur Bischof
Konrad II. von Straßburg ist genannt. - Am 2. Dezember 1201 zeugt Albert II. von
Dagsburg in einer Urkunde Philipps von Schwaben, ebenfalls in Hagenau ausgestellt.
König Philipp bestätigt die Übergabe des Patronatsrechtes der Pfarrkirche S. Martin von
Ritunfait durch den verstorbenen Grafen Heinrich von Salm an Bischof Bertram von
Metz zugunsten der Kirche S. Maria infra domum in Metz. Druck in: Acht, Cancellaria,
S. 82 f.; Regest: Böhmer-Zinsmaier, Nr. 5; A. J. Walter, Reichskanzlei, Nr. 2, S. 196;
Pöhlmann-Doll, Regesten, Nr. 31, S. 12. Zur Datierung vgl. Böhmer-Zinsmaier, Nr.
5. - Schließlich ist noch eine Urkunde Philipps von Schwaben vom 5. Dezember 1201
für das Kloster und den Abt von Luxeuil zu nennen, in der ein Graf Albertus de
Hasborch als Zeuge erscheint, der aber zweifelsfrei mit Albert von Dagsburg identisch
ist. Druck in: Gallia Christiana, 15. Bd., S. 58 f.; Regest: Böhmer-Ficker V,l, Nr. 63.
Kempf, RNI 35, S. 113, Anm. 1, gibt an, daß Albert im Dezember 1201 wieder am Hof
Philipps zu finden ist, kennt also die Urkunde Philipps vom 3. Juni 1201 nicht.
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