Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

um  Berthold  V.  von  Zähringen  bildeten,  gehörte  auch  Graf  Albert  II.  von  Dagsburg.
Er  wird  zwar  an  der  entsprechenden  Stelle  in  den  Annales  Marbacenses  nicht
explizit  als  zu  diesem  Personenkreis  gehörend  genannt,  es  heißt  dort  nur,  daß  am
festgesetzten  Tennin  die  niederrheinischen  Fürsten  den  Zähringer  zum  König
gewählt  hätten,  ohne  daß  irgendwelche  Namen  genannt  wurden908.  Allerdings  geht
seine  Beteiligung  an  der  Wahl  aus  der  sich  unmittelbar  daran  anschließenden
Mitteilung  in  den  Annales  Marbacenses  hervor.  Herzog  Berthold  weigerte  sich
letztendlich,  seine  Erhebung  anzunehmen,  da  seine  Wähler  als  Bedingung  für  die
Wahl  von  ihm  eine  Summe  von  1700  Pfund  Silber  verlangten909.  In  dieser  Situation
übten  nun  Graf  Albert  II.  von  Dagsburg  zusammen  mit  dem  Straßburger  Bischof
gehörigen  Druck  auf  den  widerstrebenden  Herzog  Berthold  V.  von  Zähringen  aus.
Der  Herzog  hatte  schließlich  wohl  vor  allem  den  Drohungen  des  Straßburger
Bischofs  und  des  Grafen  von  Dagsburg  nachgegeben,  stellte  Geiseln  wegen  der
Bezahlung  des  geforderten  Geldes  und  sagte  zu,  zum  festgesetzten  Tag  Ende  des
Monats  März  in  Andernach  zu  erscheinen  und  seine  Versprechungen  zu  erfüllen910,
anschließend  sollte  die  offizielle  Wahl  stattfinden911.  Warum  hätte  der  Dagsburger
Graf  so  massiv  auf  den  Zähringerherzog  einwirken  sollen,  wenn  er  nicht  auch  an
der  von  diesem  zu  leistenden  Zahlung  partizipierte?  Letzteres  konnten  aber  doch
wohl  nur  die  Wähler  des  Zähringers.  Außerdem  hatte  ja  nur  ein  Wähler  Bertholds
Grund,  diesem  zu  drohen,  er  möge  die  gestellten  Bedingungen  einhalten.
Die  engagierten  Bemühungen  des  Straßburger  Bischofs  und  des  Dagsburger
Grafen,  den  Zähringer  bei  der  Stange  zu  halten,  waren  nicht  von  Erfolg  gekrönt,  da
Berthold  V.  von  Zähringen  kurze  Zeit  später  durch  massives  Einwirken  der
Gegenseite,  sprich  des  Konstanzer  Bischofs  und  des  Pfalzgrafen  von  Tübingen,  auf
seine  Wahl  verzichtete  und  sich  der  Partei  Philipps  von  Schwaben  imschloß912.

Stehkämper  nicht  ein  Hücker,  Otto  IV,  spricht  die  Vorgänge  um  die  Erhebung
Bertholds  nicht  explizit  an,  es  wird  aber  aus  seinen  Formulierungen  deutlich,  daß  er  eher
der  Mitteisschen  These,  es  habe  keine  Wahl  Bertholds  von  Zähringen  stattgefunden,
anhängt.  Er  schreibt:  „Erst  als  sich  auch  Berthold  nach  anfänglichem  Interesse  wegen
der  zu  erwartenden  Kosten  versagte,  einigten  sich  die  antistaufischen  Fürsten  auf  die
Wahl  Ottos  von  Poitou“  (ebda,  S.  23).
908  Annales  Marbacenses,  ad  1198,  S.  72.
909  Annales  Marbacenses,  ad  1198,  S.  72.  Hücker,  Otto  IV.,  S.  32,  glaubt,  daß  Berthold
sowohl  jeweils  für  den  Kölner  als  auch  für  den  Trierer  Erzbischof  1700  Mark  zu  zahlen
hatte,  sich  also  die  Gesamtsumme  auf  3400  Mark  belaufen  haben  soll.
910  Annales  Marbacenses,  ad  1198,  S.  72:  Tandem  precibus  suorum  et  precipue  minis
Argentinensis  episcopi  et  comitis  de  Tagesburc  devictus,  datis  obsidibus  de  solvenda
pecunia,  promisit  se  cerlo  die  venturum  et  quodpromiserat  facturum.  Vgl.  dazu  auch
Ottonis  de  Sancto  Blasio  Chronica,  cap.  46,  S.  73,  wo  allerdings  Albert  von  Dagsburg
nicht  erwähnt  wird.
911  Knipping,  Regesten,  2.  Bd.,  Nr.  1538.
9,2  Annales  Marbacenses,  ad  1198,  S.  72  f.  Es  ist  gut  möglich,  daß  Berthold  V.  unter
anderem  die  Aufwendungen  für  seine  Wahl  zu  groß  waren.  So  berichtet  uns  Otto  von  St.
Blasien,  Chronicon,  cap.  46,  S.  73,  daß  Herzog  Berthold  nach  dem  Rücktritt  von  seinen
Versprechungen  gegenüber  seinen  Wählern  sich  nicht  mehr  um  die  Freilassung  der  von
ihm  gestellten  Geiseln  gekümmert  hat  und  das  von  seinen  Wählern  geforderte  Geld
schließlich  von  den  Geiseln  selbst  den  Fürsten  bezahlt  werden  mußte.

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