Folge gehabt, daß Erstein von einer Reichsabtei zu einer bischöflichen Abtei
herabgesunken wäre. So nimmt es nicht wunder, daß sich die Ersteiner Abtei gegen
diese Art der 'Mediatisierung' gewehrt haben wird. Als ein Indiz für die These, daß
die Äbtissin und der Konvent von Erstein Albert II. um Beistand gebeten haben,
dürfte angesehen werden, daß der Dagsburger Graf sich Anfang März 1192 am Hof
des Kaisers in Hagenau aufhielt, gerade zu dem Zeitpunkt, als die umstrittene
Ersteiner Angelegenheit zu Ende gebracht wurde, denn Albert II. ist Zeuge in drei
Diplomen Heinrichs vom 3., 4. und 5. März781. Die Zeugenschaft Alberts in dem
Diplom vom 4. März ist in diesem Zuammenhang besonders interessant, da der
Kaiser nämlich dem massiven Protest der Fürsten hatte nachgeben müssen und
knapp ein Jahr nach der Übertragung der Abtei an den Bischof mit dem Diplom
vom 4. März die Rückgängigmachung der umstrittenen Schenkung urkundlich
festgeschrieben wurde782. Wahrscheinlich war die Ersteiner Angelegenheit auch
der Grund, warum der Dagsburger Graf am Kaiserhof zu Hagenau erschienen war.
Albert II. und die Lütticher Bischofswahlen von 1191 und 1194
Fast zeitgleich mit dem Konflikt um Erstein trat ein weiteres Problem auf, welches
das Verhältnis zwischen dem Kaiser und Albert II. von Dagsburg beeinflußt haben
dürfte: die Vorgänge und Ereignisse um die Lütticher Bischofswahlen der Jahre
1191 bis 1194.
Am 5. August 1191 war der Lütticher Bischof Rudolf von Zähringen auf der Rückreise
vom Kreuzzug in seiner südwestdeutschen Heimat verstorben783. Die nun anstehende
Neuwahl eines Bischofs im Lütticher Bistum war ganz von den einzelnen
- vor allem regional bestimmten - machtpolitischen Interessen der niederlothringischen
Magnaten geprägt, die selbstverständlich bis in das Lütticher Domkapitel
hineinreichten, da sich die Domkapitulare überwiegend aus regionalen Adelsfamilien
rekrutierten ,,und daher den Interessen der Großen nicht unbedingt neutral
gegenüberstanden“784, wie Peter Csendes es ausdrückt. Die niederlothringischen
Großen, die auf die Bischofswahl hauptsächlich Einfluß nahmen und für ihre
territorialpolitischen Zwecke nutzen wollten, waren auf der einen Seite der Herzog
imperatoris, episcopus Argentinensis et Albertus comes de Tagesburch, qui prius erant
inimici, reconciliati sunt-, zu den Umständen, die zur Versöhnung geführt haben, siehe
unten, S. 296-300.
781 Urkunde vom 3. März als Abschrift in einem Vidimus v. 11. Oktober 1423, in:
Würzburg, Staatsarchiv, Würzburger Urkunden 5/105b [früher München HStA,
Urkunden des Klosters S. Nikolaus Memmingen, Urk. Nr. 701]. - Urkunde vom 4. März
in: Würdtwejn, 10. Bd., Nr. 53, S. 156-159; weiterer Druck in: Wiegand,
Urkundenbuch I, Nr. 130, S. 106-108; Regest: Böhmer-Baaken, Nr. 210. - Urkunde
vom 5. März in: Muratori, Antiquitates Italicae, Tom. 4, Sp. 231 f.
782 Wiegand, Urkundenbuch I, Nr. 130, S. 106-108: ... ideoque prenominatus episcopus
Cunradus in manum nostram prejatam abbatiam cum omnibus pertinendis suis
resignavit, in pristinam fisci nostri potestatem restituit (Zitat, ebda., S. 107).
783 La chronique de Gislebert de Mons, S. 257 mit Anm. L- Knappe Zusammenfassung der
Ereignisse bei Wegnez, Les comtes, S. 106-112.
784 Csendes, Heinrich VI., S. 109.
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