Der Zusammenhang zwischen der Preisgabe Tusculums an die Römer und an den
Papst und der anschließenden Übertragung Ersteins an den Straßburger Bischof
scheint evident zu sein. Die Erklärungsversuche Ute Schwabs für diesen Vorgang
reichen indes nicht aus. Die oben angeführte Behauptung Schwabs, daß Konrad von
Hüneburg beschwichtigt werden sollte, scheint zwar der Wahrheit sehr nahe zu
kommen und weist meines Erachtens in die richtige Richtung, greift aber zu kurz.
Man müßte doch die Frage stellen, weswegen ausgerechnet er exklusiv beschwichtigt
werden mußte und einen Ausgleich seiner Kosten erhalten sollte, die anderen
Fürsten jedoch nicht. Diese Frage führt uns aber direkt zu den Hintergründen der
Übertragung Ersteins an den Straßburger Bischof. Konrad von Hüneburg war zwar
zur Zeit des Straßburger Abkommens vom 3. April 1189 mit Clemens III noch
nicht Bischof, wohl aber Propst der Straßburger Bischofskirche774, hatte also
höchstwahrscheinlich Kenntnis von dem in Straßburg ausgestellten, nur einem
kleinen Kreis bekannten Versprechen775 Heinrichs VE an Papst Clemens IIP,
Tusculum dem Heiligen Stuhl zu restituieren776. Es ist gut möglich und wahrscheinlich,
daß Konrad - nach seiner Wahl zum Straßburger Bischof - Heinrich VI,
mit seinem Spezialwissen unter Druck gesetzt hat und sich von diesem schon im
Vorfeld der Ereignisse um Tusculum die Abtretung Ersteins hatte zusichem lassen.
Der Staufer wollte wohl seine bevorstehende Kaiserkrönung nicht durch aufkeimende
Proteste von seiten der Fürsten gefährden.
Diese Übereignung Ersteins an den Straßburger Bischof hatte schließlich, wie schon
erwähnt, den massiven Protest der anderen, vorwiegend territorialpolitisch im Elsaß
engagierten Fürsten hervorgernfen777, die vermutlich eine solche Stärkung der
machtpolitischen Stellung des Straßburger Bischofs nicht hinnehmen wollten. Man
konnte sich dabei auf den Grundsatz berufen, daß Reichsgut nicht veräußert werden
durfte778. Auch Albert II. von Dagsburg, dessen Vater man ja als Vogt über die
Ersteiner Abtei nachweisen kann779, wird in Beziehungen zu Erstem gestanden
haben und mit Sicherheit der Gruppierung angehört haben, welche gegen die
Übertragung Ersteins an den Straßburger Bischof protesüert hat, zumal Alberts II
Verhältnis zu Bischof Konrad nicht das beste gewesen war; sie scheinen sich in
ihren territonalpolitischen Bestrebungen in die Quere gekommen zu sein und waren
erbitterte Gegner780. Außerdem hätte die Schenkung Ersteins an den Bischof zur
774 Die Wahl Konrads zum Bischof erfolgte gegen Ende des Frühjahrs 1190, siehe
RegBfeStr. I, Nr. 657, S 361 f,; Konrad als prepositus Argenlinensis ist 1189 bezeugt in
einer Urkunde des Straßburger Bischofs, siehe RegBfeStr. I, Nr. 646, S. 359 f.
775 SoCsendks, Heinrich VI., S. 99.
776 Siehe oben, S. 281 mit Anm. 761.
777 Wiegand, Urkundenbuch 1, Nr 130, S. 106 ff. (siehe das Zitat in Anm. 778).
778 Ebda., S. 107: Processu autem temporis, principibus in presencia nostra apud
Hagenowe constitutis, tam de conventione inter nos et jam dictum fidelem nostrum
Argentinensem episcopum habita quam etiam de priticipum scientia placuit, ut in
predicta donacio facta de claustro Eristein ad imperium pertinente retractaretur, qua
non est liciliun, res ad imperium spectantes alienare absque imperii proventu et utilitate.
779 Siehe dazu unten im Kap. 'Vogteien' den Art. ’Erstem’.
780 Vgl dazu die Annales Marbacenses, ad 1197, S. 70, die von der Versöhnung der
einstigen Gegner, Bischof Konrad und Graf Albert II., berichten: Comperta itaque morte
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