Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Der  Zusammenhang  zwischen  der  Preisgabe  Tusculums  an  die  Römer  und  an  den
Papst  und  der  anschließenden  Übertragung  Ersteins  an  den  Straßburger  Bischof
scheint  evident  zu  sein.  Die  Erklärungsversuche  Ute  Schwabs  für  diesen  Vorgang
reichen  indes  nicht  aus.  Die  oben  angeführte  Behauptung  Schwabs,  daß  Konrad  von
Hüneburg  beschwichtigt  werden  sollte,  scheint  zwar  der  Wahrheit  sehr  nahe  zu
kommen  und  weist  meines  Erachtens  in  die  richtige  Richtung,  greift  aber  zu  kurz.
Man  müßte  doch  die  Frage  stellen,  weswegen  ausgerechnet  er  exklusiv  beschwichtigt
  werden  mußte  und  einen  Ausgleich  seiner  Kosten  erhalten  sollte,  die  anderen
Fürsten  jedoch  nicht.  Diese  Frage  führt  uns  aber  direkt  zu  den  Hintergründen  der
Übertragung  Ersteins  an  den  Straßburger  Bischof.  Konrad  von  Hüneburg  war  zwar
zur  Zeit  des  Straßburger  Abkommens  vom  3.  April  1189  mit  Clemens  III  noch
nicht  Bischof,  wohl  aber  Propst  der  Straßburger  Bischofskirche774,  hatte  also
höchstwahrscheinlich  Kenntnis  von  dem  in  Straßburg  ausgestellten,  nur  einem
kleinen  Kreis  bekannten  Versprechen775  Heinrichs  VE  an  Papst  Clemens  IIP,
Tusculum  dem  Heiligen  Stuhl  zu  restituieren776.  Es  ist  gut  möglich  und  wahrscheinlich,
  daß  Konrad  -  nach  seiner  Wahl  zum  Straßburger  Bischof  -  Heinrich  VI,
mit  seinem  Spezialwissen  unter  Druck  gesetzt  hat  und  sich  von  diesem  schon  im
Vorfeld  der  Ereignisse  um  Tusculum  die  Abtretung  Ersteins  hatte  zusichem  lassen.
Der  Staufer  wollte  wohl  seine  bevorstehende  Kaiserkrönung  nicht  durch  aufkeimende
  Proteste  von  seiten  der  Fürsten  gefährden.
Diese  Übereignung  Ersteins  an  den  Straßburger  Bischof  hatte  schließlich,  wie  schon
erwähnt,  den  massiven  Protest  der  anderen,  vorwiegend  territorialpolitisch  im  Elsaß
engagierten  Fürsten  hervorgernfen777,  die  vermutlich  eine  solche  Stärkung  der
machtpolitischen  Stellung  des  Straßburger  Bischofs  nicht  hinnehmen  wollten.  Man
konnte  sich  dabei  auf  den  Grundsatz  berufen,  daß  Reichsgut  nicht  veräußert  werden
durfte778.  Auch  Albert  II.  von  Dagsburg,  dessen  Vater  man  ja  als  Vogt  über  die
Ersteiner  Abtei  nachweisen  kann779,  wird  in  Beziehungen  zu  Erstem  gestanden
haben  und  mit  Sicherheit  der  Gruppierung  angehört  haben,  welche  gegen  die
Übertragung  Ersteins  an  den  Straßburger  Bischof  protesüert  hat,  zumal  Alberts  II
Verhältnis  zu  Bischof  Konrad  nicht  das  beste  gewesen  war;  sie  scheinen  sich  in
ihren  territonalpolitischen  Bestrebungen  in  die  Quere  gekommen  zu  sein  und  waren
erbitterte  Gegner780.  Außerdem  hätte  die  Schenkung  Ersteins  an  den  Bischof  zur

774  Die  Wahl  Konrads  zum  Bischof  erfolgte  gegen  Ende  des  Frühjahrs  1190,  siehe
RegBfeStr.  I,  Nr.  657,  S  361  f,;  Konrad  als  prepositus  Argenlinensis  ist  1189  bezeugt  in
einer  Urkunde  des  Straßburger  Bischofs,  siehe  RegBfeStr.  I,  Nr.  646,  S.  359  f.
775  SoCsendks,  Heinrich  VI.,  S.  99.
776  Siehe  oben,  S.  281  mit  Anm.  761.
777  Wiegand,  Urkundenbuch  1,  Nr  130,  S.  106  ff.  (siehe  das  Zitat  in  Anm.  778).
778  Ebda.,  S.  107:  Processu  autem  temporis,  principibus  in  presencia  nostra  apud
Hagenowe  constitutis,  tam  de  conventione  inter  nos  et  jam  dictum  fidelem  nostrum
Argentinensem  episcopum  habita  quam  etiam  de  priticipum  scientia  placuit,  ut  in
predicta  donacio  facta  de  claustro  Eristein  ad  imperium  pertinente  retractaretur,  qua
non  est  liciliun,  res  ad  imperium  spectantes  alienare  absque  imperii  proventu  et  utilitate.
779  Siehe  dazu  unten  im  Kap.  'Vogteien'  den  Art.  ’Erstem’.
780  Vgl  dazu  die  Annales  Marbacenses,  ad  1197,  S.  70,  die  von  der  Versöhnung  der
einstigen  Gegner,  Bischof  Konrad  und  Graf  Albert  II.,  berichten:  Comperta  itaque  morte

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