Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

durchaus  in  den  chronologisch  vorgezeichneten  Lebensrahmen  des  elsässischen
Grafen  Eberhard  einfügen.  Ein  gewisser  Unsicherheitsfaktor  bleibt  dennoch,  zieht
man  die  Häufigkeit  des  Namens  Eberhard  in  dieser  Zeit  in  Betracht.  Auch  sind  in
der  Ortenau  später  keine  Besitzungen  der  Familie  der  Dagsburg-Egisheimer  Grafen,
der  Nachkommen  jenes  Grafen  Eberhard  I.,  nachzuweisen.  Letzteres  spräche  aber
nicht  unbedingt  dagegen,  daß  der  elsässische  Graf  namens  Eberhard  mit  dem
Ortenaugrafen  identisch  ist,  da  es  sich  bei  der  Grafschaft  in  der  Ortenau
anscheinend  um  ein  vom  König,  möglicherweise  von  Arnulf  von  Kärnten^8,  an
Eberhard  verliehenes  Amt  gehandelt  hatte,  in  der  Eberhard  nicht  unbedingt
Allodialbesitz  gehabt  haben  muß.  Außerdem  finden  sich  in  der  unmittelbaren
Nachbarschaft  der  Ortenau  durchaus  Besitzungen  der  Nachkommen  Eberhards,
denkt  man  zum  Beispiel  an  jene  seines  Enkels  Guntram,  die  sich  nicht  nur
linksrheinisch,  sondern  auch  rechtsrheinisch  feststellen  lassen68 69.  Zudem  legt  die
räumliche  Nähe  der  rechtsrheinischen  Ortenaugrafschaft  zur  linksrheinischen
Grafschaft  im  elsässischen  Nordgau  -  die  beiden  Grafschaften  sind  sozusagen
benachbart  -  die  schon  von  Franz  X.  Vollmer  geäußerte  Vermutung  nahe,  Eberhard
habe  beide  Grafschaften  verwaltet70.  Daß  Eberhard  I.  Graf  im  Nordgau  gewesen  ist,
kann  man  als  sicher  annehmen,  da  dieses  Amt  in  seiner  Nachkommenschaft
nachzuweisen  ist71.  Ebenso  ließe  sich  der  Umstand,  daß  eine  am  14.  März  898

68  Siehe  dazu  unten,  S.  163-169.
69  Siehe  dazu  unten  im  Kap.  'Besitzungen'  die  Art.  zu  den  einzelnen  Besitzungen  Guntrams.
70  Vollmer,  Etichonen,  S.  178.
71  Zu  der  Grafschaft  im  elsässischen  Nordgau  siehe  ausführlich  unten  im  Kap.  'Besitzungen'
den  Art.  'Nordgau'.  Es  seien  hier  nur  drei  Beispiele  genannt:  Die  Grafschaft  im
elsässischen  Nordgau  ist  sicher  in  der  Hand  von  Graf  Gerhard  IV.  von  Egisheim,  da  er  in
D  H  IV  152,  vom  22.  Mai  1065  als  Inhaber  dieser  Grafschaft  genannt  wird:  ...  in  co~
mitatu  Gerhardi  comitis  in  pago  Nortcowe  (ebda.,  S.  197)  und  in  D  H  IV  299,  vom  13.
August  1077:  ...inpago  Nortgo$  in  comitatu  Gerhardi  comitis  ...  (ebda,  S.  393).  Vorher
taucht  der  Terminus  'Graf  im  Nordgau'  bei  Personen  der  Familie  der  Eberharde  zwar
nicht  auf,  man  kann  aber  auf  Grund  weiterer  Quellen  annehmen,  daß  die  Familie  im
Besitz  dieser  Grafschaft  gewesen  ist.  Als  erstes  ist  ein  Diplom  Ottos  I.  vom  16.
November  968,  (D  O  I  368,  S.  505  f.)  zu  nennen,  in  dem  Otto  seiner  Gemahlin  Adelheid
die  Höfe  Hochfelden,  Morschweiler,  Schweighausen,  Senmersheim  und  Selz  schenkt,  alle
sitas  in  Elisaziun  in  comitatu  Hugonis  comitis  {ebda.,  S.  505).  Der  Graf  kann  mit  Hugo
III. identifiziert  werden.  Gerade  an  der  Schenkung  Ottos  I.,  die  Orte  umfaßt,  weiche
räumlich  sich  Uber  fast  die  gesamte  Länge  des  Nordgaues  verteilten,  angefangen  von
Sermersheim  im  Süden  bis  Selz  im  Norden,  kann  man  verdeutlichen,  daß  die  Grafschaft
Hugos  III.  wahrscheinlich  deckungsgleich  mit  dem  Nordgau  war.  Des  weiteren  ist  ein
Diplom  Ottos  III.  vom  25.  Oktober  986  (D  O  III  27,  S.  426  f.)  anzuführen.  Darin  bestätigt
der  König  dem  Kloster  Peterlingen  den  Besitz  der  Orte  Colmar  und  Huttenheim,  welche
ehemaliger  Besitz  Guntrams  waren.  Huttenheim,  das  geographisch  dem  Nordgau
zuzurechnen  ist,  ist  iw  comitatu  Eberhardi  comitis  {ebda,  S.  427)  gelegen.  Colmar,  das
im  Sundgau  liegt,  wird  folgerichtig  als  iw  comitatu  Liutfridi  comitis  (ebda.)  bezeichnet.
Als  Grenze  zwischen  Sund-  und  Nordgau  kann  die  Bistumsgrenze  zwischen  Basel  und
Straßburg  gelten,  so  daß  eindeutig  die  in  dem  Diplom  Ottos  I.  genannten  Orte  im
elsässischen  Nordgau  liegen;  zu  der  Grenzziehung  zwischen  beiden  Gauen  vgl.
Borgolte,  Grafenge-walt,  S.  37;  zur  Grenze  zwischen  den  Bistümern  Basel  und
Straßburg  vgl.  El  saß-Loth-ringi  scher  Atlas.  Landeskunde,  Geschichte,  Kultur  und
Wirtschaft  Elsaß-Lothringens,  hrsg.  v.  G.  Wolfram  und  W.  Gley,  Kartenband,  Frankfurt
am  Main  1931,  Karte  16:  Die  kirchliche  Einteilung  Elsaß-Lothringens  im  Mittelalter.

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