Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Metz  an  einer  Wollwaage  hatten  und  die  beide  jedoch  an  das  Kollegiatstift  St.
Theobald  abtraten589.
Ein  Problem  bleibt  noch  zu  untersuchen.  Weswegen  wurde  Folmar,  der  Bruder
Hugos  von  (Bischofs)homburg,  bei  der  Verleihung  der  Metzer  Grafschaft  übergangen,
  und  warum  wurde  diese  wichtige  Grafschaft  an  seinen  Vetter,  den
Dagsburger  Grafen,  verliehen?  Eine  eindeutige  Antwort  auf  diese  Frage  läßt  sich
nicht  geben.  Michel  Parisse  meint,  daß  die  Übertragung  der  Grafschaft  Metz  an
Hugo  VIII.  von  Dagsburg  von  Friedrich  I.  deshalb  initiiert  wurde,  weil  er  den
Dagsburger  an  die  Staufer  binden  und  gleichzeitig  das  oberlothringische  Bistum
kontrollieren  wollte590.  Es  dürfte  indes  klar  sein,  daß  der  Staufer  durch  die
Übertragung  der  Grafschaft  Metz  den  Dagsburger  Grafen  auf  seine  Seite  ziehen
wollte.  Hält  man  sich  allerdings  vor  Augen,  daß  Friedrich  I.  dem  an  sich  schon
mächtigen  Grafen  durch  die  Übertragung  der  Metzer  Grafschaft  eine  Schlüsselstellung
  in  Oberlothringen  verschafft  hat,  so  muß  man  eine  über  die  Feststellung
von  Michel  Parisse  hinausgehende  Antwort  auf  die  Frage  suchen,  weswegen
Friedrich  I.  gegenüber  dem  Dagsburger  Grafen  überhaupt  einen  Handlungsbedarf
sah  und  diesen  politisch  an  seine  Person  binden  wollte.  Einen  Schlüssel  zur
Beantwortung  der  Frage  finden  wir  in  dem  Umstand,  daß  Hugo  VIII.  mit  Luitgart
von  Sulzbach  verehelicht  war.  Bekanntlich  hatte  Friedrich  der  Rothenburger,  der
Neffe  Luitgarts  und  Sohn  des  verstorbenen  Königs,  im  Jahre  1152  nicht  das
Königtum  erlangt,  sondern,  wie  oben  schon  dargelegt,  dessen  Onkel,  eben  jener
Friedrich  I.  Da  vermutlich  Friedrich  der  Rothenburger,  wie  Gerd  Althoff  neuerdings
herausgearbeitet  hat591,  sich  nicht  so  widerspruchslos  in  sein  Schicksal,  nicht  König
geworden  zu  sein,  gefügt  hat,  sondern  es  im  Reich  durchaus  Sympathien  für  den
übergangenen  Königssohn  gab,  galt  es  für  Friedrich  I.,  mögliche  oppositionelle
Kräfte  gegen  sein  junges  Königtum  durch  geschickte  Politik  und  eventuelle  Zugeständnisse
  auszuschalten  und  in  sein  politisches  Lager  zu  ziehen,  so  auch  den
mächtigen  Verwandten  des  Rothenburgers,  Graf  Hugo  VIII.  von  Dagsburg.  Hiermit
findet  die  Libertragung  der  Grafschaft  Metz  an  Hugo  VIII.  eine  durchaus  plausible
Erklärung.
Wie  schon  angesprochen,  hatte  Hugo  VIII.  durch  die  Grafschaft  und  die  Hochvogtei
über  das  Bistum  Metz  in  Oberlothringen  eine  politische  Schlüsselposition  erlangt,
die  ihn  befähigte,  neben  dem  oberlothringischen  Herzog,  dem  Bischof  von  Metz,

589  Original  der  Urkunde  eingeklebt  in  das  Cartulaire  de  l'église  collégiale  Saint-Thiebaut,
in  Metz,  AD  Mos.  2  G  65,  Nr.  3,  Abschrift  ebenfalls  in  dem  Cartulaire,  fol.  4  r°  u.  v°,
Druck  bei  François  u.  Tabouillot,  Histoire  générale  de  Metz  III,  S.  125  f.;  Edition  der
Abschrift  bei  M,  Fournier,  Cartulaire  de  l'église  collegiale  Saint-Thiébaut  de  Metz,
masch.  Manuskript,  Nancy  1958,  Nr.  9,  S.  26  f.  Zur  Datierung  der  Urkunde,  die
fälschlich  1161  als  Ausstellungsdatum  hat,  siehe  unten  Anm.  671;  zur  Übertragung  der
Wollwaage  siehe  zudem  die  Urkunde  von  Bischof  Stephan  von  Metz  (Parisse,  Actes,
2ème  Série:  I,B,  Etienne  de  Bar,  Nr.  107,  S.  239  ff.),  die  Bestatigungsurkunde  des
Erzbischofs  Hillin  von  Trier  (Fournier,  Nr.  8,  S.  25  f.)  sowie  die  Bestätigungsurkunde
Friedrich  Barbarossas  (D  F  I  349,  S.  187  f.).  Zum  Vorgang  siehe  MÜSEBECK,  Zoll,  S.  8  f.
590  Parisse,  Albert,  Comte  de  Dabo,  S.  163;  vgl.  auch  №rs.,  Présence,  S.  208.
591  Althoff,  Friedrich  von  Rothenburg,  S.  307-316.

255
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.