nach566. Dieser verstarb jedoch schon früh, wahrscheinlich noch im Jahr 1152567.
Es erhielt nun aber nicht sein Bruder Folmar die Metzer Grafschaft verliehen,
sondern überraschenderweise dessen Vetter, Hugo VIII. von Dagsburg568, wie aus
den im folgenden angeführten Quellen deutlich wird. Die Verleihung der Grafschaft
war eigentlich Sache des Bischofs569, der neue König scheint diesem jedoch die
Initiative aus der Hand genommen zu haben570, und wahrscheinlich auf seine
Intervention hin hat Hugo VIII. von Dagsburg die Grafschaft Metz mit der Vogtei
566 Hugo von (Bischofs)homburg läßt sich zwischen 1146 und 1150 als Inhaber der
Grafschaft Metz in Urkunden von Bischof Stephan von Metz nachweisen. 1146: ln einer
Urkunde Bischof Stephans von Metz für Abt Heinrich von Villers-Bettnach, abgedruckt
in Parisse, Actes, 2ème Série: 1,B, Etienne de Bar, Nr 66, S. 145-151, werden sowohl
Folmar von (Bischofs)homburg als Vogt der Metzer Kirche (ebda., S. 146) als auch
dessen Söhne Hugo, der hier schon als Graf bezeichnet wird, und Albert genannt (ebda.,
S. 148). Letztere fungieren als Zeugen. Ob Folmar zu diesem Zeitpunkt noch am Leben
war, läßt sich der Urkunde nicht entnehmen, da die Urkunde zu den einzelnen
Schenkungen die jeweils beteiligten Personen und Zeugen anfuhrt, die zum Zeitpunkt
der Ausstellung der Bestätigungsurkunde durchaus schon verstorben sein können. -
1149: Hugo ist Zeuge in einer Urkunde Stephans von Metz flir Villers-Bettnach,
abgedruckt, ebda., Nr. 70, S. 159 f. - vor 1150: Hugo ist Intervenient in einer Urkunde
Stephans von Metz, in der dieser eine Schenkung eines Guidricus von Moyenvic an die
Abtei La Crète bestätigt, abgedruckt, ebda., Nr. 73, S. 164 f. - Hugo wird noch in einer
undatierten - wohl zwischen 1158 u. 1162 ausgestellten - Urkunde Stephans von Metz,
abgedruckt, ebda., Nr. 115, S. 251 ff., genannt, die Uber die einstige Stiftung von
Beaupré berichtet, die von Folmar von Metz und seiner Familie vorgenommen wurde. -
Auch in einer undatierten Urkunde des Herzogs Matthäus I. von Oberlothringen,
zwischen 1147 und 1151 ausgestellt, wird Hugo von (Bischofs)homburg als Graf von
Metz bezeichnet. Urkunde, abgedruckt bei Hlawitschka, Studien, Nr. VI, S. 146 ff.;
zur Datierung siehe ebda, S. 146 mit Anm. 37.
567 Hugo von (Bischofs)homburg wird letztmalig in einer Urkunde von Bischof Stephan
von Metz, die vor 1150 ausgestellt ist, als lebend erwähnt (siehe Anm. 566), Vom Tod
Hugos von (Bisehofs)homburg unterrichten uns die Gesta episcoporum Mettensium,
MGH SS X, S. 544, allerdings ohne Jahresangabe. Hier wird berichtet, daß die Burg
Homburg, ein bischöfliches Lehen, nach dem Tod des Grafen Hugo von Herzog
Matthäus von Oberlothringen usurpiert wurde, jedoch mit Hilfe Friedrich Barbarossas
wieder in die Hände des Metzer Bischofs gelangt ist: et caslrum Hoemburc iure ab
ipso feodali descendens, post decessum comitis Hugonis a duce Lothoringiae
occupatum, domini Friderici imperatoris auxilio sibi et posteris suis adquisivit, libere
omni aevo tenendum. Diese Nachricht wird von Ferdinand Opll aus plausiblen Gründen
auf Ende 1152/Anfang 1153 datiert (Böhmer-Oll, Nr. 154, S. 43). Zusammenfassend
läßt sich feststellen, daß sich für den Todeszeitpunkt Hugos von (Bischofs)homburg als
Terminus post quem 1149/1150 und als Terminus ante quem das Jahresende 1152
feststellen läßt, wobei der Todeszeitpunkt Hugos eher an 1152 heranzurücken wäre, da
wohl erst 1153 Uber eine Neubesetzung des Metzer Grafenamtes entschieden wurde
(siehe die weiteren Ausführungen im Haupttext) und eine mehrjährige Vakanz dieses
Grafenamtes eher unwahrscheinlich scheint.
568 Siehe Parisse, Présence, S. 204.
569 Siehe ebda.
570 Siehe ebda. Friedrich Barbarossa konnte nach Meinung von Michel Parisse (ebda., S.
208) dadurch, daß er dem Metzer Bischof Stephan soeben geholfen hatte, die nach dem
Tod Hugos von (Bischofs)homburg von Herzog Matthäus von Oberl oth rin gen usurpierte
Burg Homburg wiederzuerlangen (siehe Anm. 567), dem Bischof die Initiative bei der
Besetzung der Grafschaft aus der Hand nehmen.
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