Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

nach566.  Dieser  verstarb  jedoch  schon  früh,  wahrscheinlich  noch  im  Jahr  1152567.
Es  erhielt  nun  aber  nicht  sein  Bruder  Folmar  die  Metzer  Grafschaft  verliehen,
sondern  überraschenderweise  dessen  Vetter,  Hugo  VIII.  von  Dagsburg568,  wie  aus
den  im  folgenden  angeführten  Quellen  deutlich  wird.  Die  Verleihung  der  Grafschaft
war  eigentlich  Sache  des  Bischofs569,  der  neue  König  scheint  diesem  jedoch  die
Initiative  aus  der  Hand  genommen  zu  haben570,  und  wahrscheinlich  auf  seine
Intervention  hin  hat  Hugo  VIII.  von  Dagsburg  die  Grafschaft  Metz  mit  der  Vogtei

566  Hugo  von  (Bischofs)homburg  läßt  sich  zwischen  1146  und  1150  als  Inhaber  der
Grafschaft  Metz  in  Urkunden  von  Bischof  Stephan  von  Metz  nachweisen.  1146:  ln  einer
Urkunde  Bischof  Stephans  von  Metz  für  Abt  Heinrich  von  Villers-Bettnach,  abgedruckt
in  Parisse,  Actes,  2ème  Série:  1,B,  Etienne  de  Bar,  Nr  66,  S.  145-151,  werden  sowohl
Folmar  von  (Bischofs)homburg  als  Vogt  der  Metzer  Kirche  (ebda.,  S.  146)  als  auch
dessen  Söhne  Hugo,  der  hier  schon  als  Graf  bezeichnet  wird,  und  Albert  genannt  (ebda.,
S.  148).  Letztere  fungieren  als  Zeugen.  Ob  Folmar  zu  diesem  Zeitpunkt  noch  am  Leben
war,  läßt  sich  der  Urkunde  nicht  entnehmen,  da  die  Urkunde  zu  den  einzelnen
Schenkungen  die  jeweils  beteiligten  Personen  und  Zeugen  anfuhrt,  die  zum  Zeitpunkt
der  Ausstellung  der  Bestätigungsurkunde  durchaus  schon  verstorben  sein  können.  -
1149:  Hugo  ist  Zeuge  in  einer  Urkunde  Stephans  von  Metz  flir  Villers-Bettnach,
abgedruckt,  ebda.,  Nr.  70,  S.  159  f.  -  vor  1150:  Hugo  ist  Intervenient  in  einer  Urkunde
Stephans  von  Metz,  in  der  dieser  eine  Schenkung  eines  Guidricus  von  Moyenvic  an  die
Abtei  La  Crète  bestätigt,  abgedruckt,  ebda.,  Nr.  73,  S.  164  f.  -  Hugo  wird  noch  in  einer
undatierten  -  wohl  zwischen  1158  u.  1162  ausgestellten  -  Urkunde  Stephans  von  Metz,
abgedruckt,  ebda.,  Nr.  115,  S.  251  ff.,  genannt,  die  Uber  die  einstige  Stiftung  von
Beaupré  berichtet,  die  von  Folmar  von  Metz  und  seiner  Familie  vorgenommen  wurde.  -
Auch  in  einer  undatierten  Urkunde  des  Herzogs  Matthäus  I.  von  Oberlothringen,
zwischen  1147  und  1151  ausgestellt,  wird  Hugo  von  (Bischofs)homburg  als  Graf  von
Metz  bezeichnet.  Urkunde,  abgedruckt  bei  Hlawitschka,  Studien,  Nr.  VI,  S.  146  ff.;
zur  Datierung  siehe  ebda,  S.  146  mit  Anm.  37.
567  Hugo  von  (Bischofs)homburg  wird  letztmalig  in  einer  Urkunde  von  Bischof  Stephan
von  Metz,  die  vor  1150  ausgestellt  ist,  als  lebend  erwähnt  (siehe  Anm.  566),  Vom  Tod
Hugos  von  (Bisehofs)homburg  unterrichten  uns  die  Gesta  episcoporum  Mettensium,
MGH  SS  X,  S.  544,  allerdings  ohne  Jahresangabe.  Hier  wird  berichtet,  daß  die  Burg
Homburg,  ein  bischöfliches  Lehen,  nach  dem  Tod  des  Grafen  Hugo  von  Herzog
Matthäus  von  Oberlothringen  usurpiert  wurde,  jedoch  mit  Hilfe  Friedrich  Barbarossas
wieder  in  die  Hände  des  Metzer  Bischofs  gelangt  ist:  et  caslrum  Hoemburc  iure  ab
ipso  feodali  descendens,  post  decessum  comitis  Hugonis  a  duce  Lothoringiae
occupatum,  domini  Friderici  imperatoris  auxilio  sibi  et  posteris  suis  adquisivit,  libere
omni  aevo  tenendum.  Diese  Nachricht  wird  von  Ferdinand  Opll  aus  plausiblen  Gründen
auf  Ende  1152/Anfang  1153  datiert  (Böhmer-Oll,  Nr.  154,  S.  43).  Zusammenfassend
läßt  sich  feststellen,  daß  sich  für  den  Todeszeitpunkt  Hugos  von  (Bischofs)homburg  als
Terminus  post  quem  1149/1150  und  als  Terminus  ante  quem  das  Jahresende  1152
feststellen  läßt,  wobei  der  Todeszeitpunkt  Hugos  eher  an  1152  heranzurücken  wäre,  da
wohl  erst  1153  Uber  eine  Neubesetzung  des  Metzer  Grafenamtes  entschieden  wurde
(siehe  die  weiteren  Ausführungen  im  Haupttext)  und  eine  mehrjährige  Vakanz  dieses
Grafenamtes  eher  unwahrscheinlich  scheint.
568  Siehe  Parisse,  Présence,  S.  204.
569  Siehe  ebda.
570  Siehe  ebda.  Friedrich  Barbarossa  konnte  nach  Meinung  von  Michel  Parisse  (ebda.,  S.
208)  dadurch,  daß  er  dem  Metzer  Bischof  Stephan  soeben  geholfen  hatte,  die  nach  dem
Tod  Hugos  von  (Bischofs)homburg  von  Herzog  Matthäus  von  Oberl  oth  rin  gen  usurpierte
Burg  Homburg  wiederzuerlangen  (siehe  Anm.  567),  dem  Bischof  die  Initiative  bei  der
Besetzung  der  Grafschaft  aus  der  Hand  nehmen.

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