an Cluny540. Die Abtei Flöne, die Stadt Huy, die Orte Wanze und Warnant sind
alles Örtlichkeiten in der Umgebung von Moha. Man sieht hieraus ganz deutlich,
daß Ermensinde in der Gegend um Moha Besitzungen hatte, über die sie auch
verfügte. Diese gehörten ursprünglich nicht zum luxemburgischen Erbgut, sondern
sie sind eindeutig den Besitzungen ihres ersten Gatten, Gral Albert I. von Dagsburg
und Moha, zuzuordnen. Sie hat sie vielleicht als Witwengut zugesprochen
bekommen, möglicherweise aber auch aus anderen Gründen beansprucht, welche
nun erörtert werden sollen.
Die Urkunde Ermensindes für Flöne enthält nämlich einige Details, die uns
weiterhelfen könnten, die Motivation für die Stiftungen und Schenkungen durch
Ermensinde zu erklären. Zudem geben sie uns die Möglichkeit, den Hintergrund der
politischen Vorgänge zu erhellen, die in der dagsburgisch-namurischen Auseinan¬
dersetzung gegen Ende der vierziger Jahre mündeten. Als erstes fällt auf, daß sie
nicht, wie sonst in anderen Urkunden, den T itel einer Gräfin von Namur trägt541,
sondern sich ausdrücklich Gräfin von Moha nennt542 543.
Betrachtet man zudem noch die Zeugenreihe in der Urkunde Ermensindes für
Flöne, so fällt auf, daß einige Zeugen der näheren Umgebung von Moha
zuzuordnen sind, zum Beispiel Randulfus et Roulfus de Marneffia und Hugo de
Vinaztnont$43' Die Erwähnung dieser Personengruppe verdient besondere
Beachtung, denn Hugo von Vinalmont ist auch in einigen Urkunden Hugos VIII.
unter den Zeugen zu finden. Dort ist er eindeutig der familia musacensi544
zugeordnet. Hugo von Vinalmont gehörte also ohne Zweifel zu den Ministerialen
des Grafen von Moha. Auch ein gewisser Balduin von Marneffe, wohl ein
Nachkomme Randulfs oder Rudolfs von Marneffe, gehörte der familia Hugos VIII.
an545. Wemi aber der Grafschaft Moha zugehörige Ministenale als Zeugen in einer
Urkunde Ermensindes fungieren, zu einem Zeitpunkt, als sie schon längst Gräfin
von Namur war und auch in Person ihres Enkels Hugo VIII. ein Graf von Moha
existierte, wird man in dem Schluß nicht fehlgehen, daß Ermensinde liier bew ußt
diesen Titel gewählt hat, um somit den Anspruch zu verdeuüichen, als Gräfin von
Moha zu amtieren. Es zeichnet sich als politischer Hintergrund für diese Maßnahme
wohl ein Anspruch Ermensindes auf die Grafschaft Moha ab. So wird sie
wahrscheinlich versucht haben, die Rechte an Moha, möglicherweise als
Witwengut, in ihre zweite Ehe hinüber zu retten. Das ganze Unterfangen wird
vielleicht noch durch ihren zweiten Ehemann, Graf Gottfried von Namur, forciert
worden sein, denn die Grafschaft Moha wäre, wenn sie in der Folgezeit in den
540 Druck de Marneffe, Recherches, Nr. 6, S. 263.
541 So z. B. in folgenden Urkunden: undatierte Urkunde für St. Vanne, Drucke: H. Bloch,
S. Vanne, 2. Teil, Nr. 76, S. 98-101; Urkunde von 1127 für Floreffe, Druck bei V.
Barbier, Histoire, II éd., tom. 11, Nr. 7, S. 6 f.
542 Siehe oben, S. 245 mit Anm. 536.
543 Original in Huy, AEH, abbaye de Dône, boîte de chartes 1, n° 6.
544 Urkunde Hugos VIII. für Flöne aus dem Jahre 1146, Original in Huy, AEH, abbaye de
Flöne, boîte de chartes 1, n° 13, und Urkunde Hugos VIII. von 1154, Druck bei de
Marneffe, Recherches, Nr. 6, S. 263.
545 Urkunde Hugos VIII. aus dem Jahre 1154, de Marneffe, Recherches, Nr. 6, S. 263.
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