Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

VIII. Nun  waren  zweifellos  geblütsrechtliche  Ansprüche  auf  Luxemburg  durch
Hugo  VIII  als  Enkel  der  Ermensinde  nicht  von  der  Hand  zu  weisen.  Hugo  VIII.
scheint  jedoch  in  dieser  Erbschaftsfrage  weitgehend,  wenn  nicht  sogar  gänzlich,
übergangen  worden  zu  sein  Das  Vorgehen  der  Namurer  Partei  in  bezug  auf  das
luxemburgische  Erbe  wird  möglicherweise  durch  Ausnutzen  der  relativen  Jugend
Hugos  VIII.  zum  Zeitpunkt  des  Erbfalles  -  Hugo  VIII.  wird  1137  noch  puer
genannt529  -  erleichtert  worden  sein.  Wahrscheinlich  noch  im  Jahre  1138  wurde
schließlich  Heinrich  von  Namur  von  König  Konrad  III.  mit  der  Grafschaft
Luxemburg  belehnt530.  Ebenso  wie  Heinrich  Witte  sieht  Ferdinand  Tihon  in  diesem
Übergehen  der  Ansprüche  des  Dagsburgers  einen  möglichen  Anlaß  zu  der  Fehde
mit  Heinrich  dem  Blinden53*.  Allerdings  ist  merkwürdigerweise  in  den  Quellen
nirgends  explizit  von  solch  einem  Anspruch  Hugos  die  Rede,  der  doch  von  einiger
Tragweite  gewesen  wäre,  lediglich  von  der  Tatsache  der  Fehde  zwischen  Heinrich
von  Namur  und  Hugo  von  Dagsburg  wissen  wir.  Hätte  Hugo  seine  Ansprüche  auf
Luxemburg  mit  Vehemenz  vertreten,  würde  dies  meines  Erachtens  sicher  in  den
erzählenden  Quellen  seinen  Niederschlag  gefunden  haben.  Dabei  gilt  es  jedoch  zu
bedenken,  daß  die  Dagsburger  Grafen  zu  dem  damaligen  Zeitpunkt  noch  nicht  das
Grafenamt  in  Metz  innehatten,  Hugo  VIII.  hat  es  erst  um  1153/54  von  Friedrich
Barbarossa  übertragen  bekommen532.  Somit  war  es  für  Hugo  VIII.  in  den  dreißiger
und  vierziger  Jahren  noch  nicht  abzusehen,  daß  die  Erwerbung  des  Luxemburger
Erbes,  vor  allem  im  Hinblick  auf  den  Aufbau  eines  einigermaßen  geschlossenen
Herrschaftskomplexes,  eine  geradezu  ideale  Ergänzung  zur  Metzer  Grafschaft
gewesen  wäre.  Insofern  kann  die  Zurückhaltung  Hugos  VIII.  in  der  luxemburgischen
  Erbschaftssache  verständlich  erscheinen.  Es  ist  wohl  denkbar,  daß  das
Luxemburger  Erbe  einen  der  Anlässe  zu  dieser  Fehde  lieferte.  Die
Auseinandersetzungen  müßten  sich  folglich  mehr  als  zehn  Jahre  hingezogen  haben
Soweit  ich  sehe,  dürfte  jedoch  eine  weitere,  bisher  von  der  Forschung  noch  nicht
beachtete,  territorialpolitische  Auseinandersetzung  zwischen  Heinrich  von  Namur
und  Hugo  von  Dagsburg  als  eine  der  wesentlichen  Ursachen  für  die  Fehde  gedient
haben,  wie  sich  aus  einigen  zwischen  1121  und  1163  ausgestellten  Urkunden
ersehen  läßt.  Diese  LJrkunden,  die  uns  über  die  Hintergründe  dieses  Konfliktes
Aufschluß  geben,  haben  bei  oberflächlicher  Betrachtung  scheinbar  gar  nichts  mit
der  von  uns  untersuchten  Sache  zu  tun.  Aber  auch  hier  ist  in  der  Person  der
Ermensinde  von  Luxemburg  der  Schlüssel  zu  den  territorialpolitischen
Streitigkeiten  ihrer  beiden  Nachkommen,  ihres  Sohnes  und  ihres  Enkels,  zu  finden.

529  Siehe  dazu  oben,  S.  93  mit  Anm.  520.
00  Wampach,  Urkunden-  und  Quellenbuch,  1.  Bd.,  Nr.  395,  S.  562.
531  Tihon,  Dissertation,  S.  259.  Es  muß  jedoch  betont  werden,  daß  Tihon  einige  Seiten
vorher  in  seiner  Abhandlung  'Histoire  du  Chateau  &  du  comte  de  Moha',  die  in
derselben  Nummer  der  ACHSBA  wie  die  'Dissertation  sur  les  comtes  de  Dasbourg,  de
Metz  &  de  Moha'  veröffentlicht  wurde,  die  Möglichkeit  in  Betracht  zieht,  daß  Graf
Heinrich  von  Namur  einen  Teil  des  Witwengutes  seiner  Mutter  von  Hugo  VIII.
zurtickgefordert  hat.  Siehe  Tihon,  Histoire,  S.  172.
532  Siehe  dazu  unten,  S.  250-256.

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