Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

bezeugt  ist  uns  Hugo  VIII.  auch  als  Zeuge  in  einem  in  Aachen  am  30.  Dezember
1145  von  König  Konrad  III.  ausgestellten  Diplom,  in  dem  der  König  der  Kirche  von
Cambrai  Besitzstand,  Immunität  und  Schutz  gewährt  und  sie  von  einer  widerrechtlichen
  Abgabe  befreit,  welche  der  Graf  von  Flandern  gefordert  hatte489.
Da  jedoch  auch  in  dieser  Dekade  mehrere  gräfliche  Träger  des  Namens  Hugo  im
elsässisch-oberlothringischen  Raum  aktiv  sind,  können  wir  nicht  immer  eine  exakte
Identifizierung  der  entsprechenden  Personen  vornehmen,  weil  in  den  Quellen
manchmal  lediglich  von  einem  'Grafen  Hugo'  ohne  einen  beigegebenen  Burgenoder
  Ortsnamen,  der  eine  nähere  Bestimmung  ermöglichen  würde,  die  Rede  ist,  wie
wir  am  Beispiel  eines  weiteren  Diploms  von  Konrad  III.  verdeutlichen  können.  So
fungiert  ein  Graf  Hugo  als  Zeuge  in  einem  zwischen  April  1141  und  Mai  1142
ausgestellten  Diplom  des  Königs,  in  dem  dieser  die  zwischen  der  Äbtissin  Judith
von  Remiremont  und  Herzog  Matthäus  von  Oberlothringen  abgeschlossene
Vereinbarung  beurkundet,  mittels  welcher  die  unberechtigten  Übergriffe  auf  die
Abtei  durch  den  Herzog,  der  die  Vogtei  über  das  Kloster  innehatte,  unterbunden
werden  sollten490.  Um  welchen  Grafen  Hugo  es  sich  bei  dem  Zeugen  in  diesem
Diplom  Konrads  III.  handelt,  bleibt  unklar.  Seit  dem  neunten  Jahrhundert  standen
immer  wieder  Mitglieder  der  Familie  der  Hberhardiner  in  enger  Beziehung  zur
Abtei  Remiremont491.  Die  Äbtissin  Judith  war  eine  Tochter  des  Grafen  Gerhard
von  Vaudemont  und  dessen  Gemahlin  Hedwig  von  Egisheim,  einer  Tochter
Gerhards  IV,  von  Egisheim492.  Am  naheliegendsten  wäre  die  Vermutung,  daß  es
sich  bei  jenem  Grafen  Hugo  aus  dem  Konrad-Diplom  um  den  Bruder  der  Äbtissin
Judith,  Graf  Hugo  von  Vaudemont,  handelt.  Man  könnte  jedoch  einen  weiteren
Verwandten  der  Äbüssin  nennen,  der  den  Namen  Hugo  führte,  und  den  wir  in  der
ersten  Hälfte  des  12.  Jahrhunderts  in  Beziehung  zu  Remiremont  sehen,  nämlich
eben  Hugo  VIII.  von  Dagsburg,  denn  dieser  ist  bei  einer  zwischen  1147  und  1151
getroffenen  neuerlichen  Vereinbarung  zwischen  der  Äbtissin  Judith  und  Herzog
Matthäus  als  Zeuge  anwesend493.  Doch  zeigt  uns  gerade  letztere  Urkunde,  wie
wenig  wir  zu  einer  letztgültigen  Identifizierung  des  Grafen  Hugo  aus  dem  Konrad-Diplom
  gelangen  körnten,  denn  wir  finden  in  der  Vereinbarung  zwischen  der
Äbtissin  von  Remiremont  und  dem  oberlothringischen  Herzog  noch  einen  dritten
Grafen  namens  Hugo  als  Zeugen,  der  mit  der  Äbtissin  und  den  anderen  beiden
Grafen  blutsverwandt  ist,  nämlich  Hugo  von  (Bischofs)hontburg,  den  damaligen
Grafen  von  Metz.  Diese  drei  Grälen  stehen  denn  auch  in  der  Zeugenreihe  der
letztgenannten  Urkunde  einträchtig  nebeneinander:  Hugo  von  Vaudemont,  Hugo

489  DK  III  143,  S.  257-260.
490  D  K  III  75,  S.  132  ff.:  ...  Signum  comitis  Hvgonisr,  über  den  lange  andauernden  Streit
zwischen  dem  Kloster  Remiremont  und  Herzog  Matthäus  von  Oberlothringen  siehe
ausführlich  Hlawitschka,  Studien,  S.  87-90.
491  So  z.  B.  vor  allem  im  10.  Jahrhundert  Graf  Hugo  I.  mit  seiner  Ehefrau  und  seinen
Söhnen,  Eberhard  III.,  Hugo  II.,  Guntram  mit  weiteren  Familienangehörigen.  Siehe  dazu
oben,  S.  137-141.
492  Siehe  dazu  oben,  S.  77.
493  Druck  bei  Hlawitschka,  Studien,  Nr.  VI,  S.  146  ff.;  weiterer  Druck  bei  Bridot,
Chartes,  Nr.  64,  S.  166  ff.

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