Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

überhaupt  keine  Blutsverwandtschaft  bestanden  habe,  sondern  lediglich  zwischen
dem  erwiesenermaßen  etichonenblütigen  Lothar  II.  und  Eberhard44.  Der  Aussage  in
der  Vita  S.  Deicoli  von  der  Blutsverwandtschaft  zwischen  Waldrada  und  Eberhard
I. wird  von  Vollmer  kein  Wahrheitsgehalt  zugebilligt.
Es  ist  jedoch,  wie  leicht  gezeigt  werden  kann,  entgegen  Vollmers  Auffassung
durchaus  möglich,  daß  jener  Graf  Eberhard  I.  auch  mit  Waldrada  in  einem
Blutszusammenhang  gestanden  hat,  so  wie  es  von  der  Vita  S.  Deicoli  behauptet
wird,  ohne  daß  in  diesem  Falle  eine  unzulässige  Nahehe  zwischen  Lothar  II.  und
Waldrada  vorausgesetzt  werden  muß.  Angenommen,  Eberhard  I.  wäre  ein  Neffe
Waldradas  gewesen,  so  kämen  ein  Bruder  oder  eine  Schwester  Waldradas  als  Vater
bzw.  als  Mutter  Eberhards  in  Betracht.  Es  ist  bei  dieser  Konstellation  nämlich  nicht
zwangsläufig,  daß  die  Etichonenabstammung  Eberhards  auf  Waldrada  und  ihre
blutsmäßige  Verwandtschaft  zurückzuführen  ist,  sondern  es  könnte  doch  durchaus
ein  Ehepartner  des  besagten  Bruders  bzw.  der  Schwester  Waldradas  aus  der
Etichonenfamilie  stammen.  Zur  Verdeutlichung  dieses  Sachverhalts  mag  Tafel  2
dienen.

Tafel  2
Beispiel  für  eine  mögliche  Blutsverwandtschaft  Waldradas  mit  Eberhard  I.

Hugo  v.  Tours

Lothar  I.  co  Ermengard  N  N

Lothar  II.  co  Waldrada  N«>  N
I
Eberhard  I.

Ein  Ehehindemis  aus  verwandtschaftlichen  Gründen  zwischen  Lothar  II.  und
Waldrada  läge,  wie  man  deutlich  erkennen  kann,  in  diesem  Falle  keineswegs  vor.
Ähnliches  gilt  natürlich  auch  bei  einem  nicht  so  nahen  Verwandtschaftsgrad  wie
Tante-Neffe  zwischen  Waldrada  und  Eberhard,  der  in  Tafel  2  skizziert  ist.  Der
Blutszusammenhang  Waldradas  mit  Eberhard  wäre  trotz  der  erwiesenen  Nichtblutsverwandtschaft
  Waldradas  mit  den  Etichonen  gegeben,  und  die  Aussage  der
Vita  S.  Deicoli  erführe  somit  eine  Bestätigung.  Eberhard  wäre  bei  dieser
Konstellation  sowohl  mit  Waldrada  als  auch  mit  Lothar  II.  blutsverwandt.

44 Vollmer,  Etichonen,  S.  176  f.  mit  Anm.  291.  Vollmer  führt  als  Folgerung  seiner
Beweisführung  aus:  „So  kann  die  consanguinitas  Eberhards,  die  Eberhard  den
Rechtsgrund  zur  Usurpation  der  Abtei  Lure  abgeben  muß,  nur  auf  der
Blutsverwandtschaft  des  als  etichonenblütig  erwiesenen  Lothars  II.  (Enkel  Hugos  von
Tours)  und  dem  damit  ebenfalls  in  den  etichonischen  Blutszusammenhang  rückenden
Grafen  Eberhard  erklärt  werden“  (Zitat,  ebda.,  S.  177).

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