Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

mit  der  Ausführung  seines  Planes  zu  seinen  Lebzeiten  gekommen  war,  läßt  sich
nicht  erkennen,  da  der  Wortlaut  der  Urkunde  von  1096  keine  Erkeimtmsse  in  dieser
Richtung  zuläßt.  Lediglich  die  erwähnte  Besitzbestätigung  Ennensindes  von  1124
zeigt  uns  für  diesen  Zeitpunkt  das  Bestehen  des  Priorates  an455.
Allerdings  hat  wohl  der  frühe  Tod  Alberts  I.  seine  Bemühungen,  seine  politische
Stellung  im  Norden  Oberlothringens  auszubauen  und  zu  festigen,  im  Keim
ersücken  lassen.  Seine  Witwe  hat  ihre  Mitgift  wieder  an  sich  genommen  und  in  ihre
zweite  Ehe  mit  dem  Grafen  von  Namur  eingebracht456.  Für  das  Namurer
Grafenhaus  waren  die  Besitzungen  selbstverständlich  eine  ideale  Ergänzung  zu  den
an  sie  fallenden  Besitzungen  aus  ihrem  Luxemburger  Erbe457.

6. Die  Dagsburger  Grafen  im  ersten  Viertel  des  12.  Jahrhunderts
Über  die  Lebenszeit  und  auch  die  politische  Wirksamkeit  Hugos  VII.,  des  einzigen
Sohnes  von  Albert  L,  ist  sehr  wenig  bekannt.  Dies  liegt  sicher  zum  großen  Teil  in
dem  Umstand  begründet,  daß  er  noch  in  jungen  Jahren  verstorben  ist.
Die  Quellen  über  die  politischen  Aktivitäten  Hugos  VII.  sind  sehr  dünn  gesät.  Er
wird  mehrmals  in  Diplomen  Heinrichs  V,  genannt.  So  finden  wir  ihn  im  Jahr  1114
als  Intervenienten  in  einer  Urkunde  von  Heinrich  V.,  in  der  dieser  auf  Bitten  der
Äbtissin  Gisela  von  Remiremont  den  königlichen  Schutz  über  die  Vogesenabtei
erneuert458.  In  zwei  weiteren  Diplomen  Heinrichs  V.  wird  Hugo  VII.  jeweils  in  der
Zeugenreihe  genannt.  Zum  einen  taucht  er  in  der  am  23.  Januar  1123  in  Straßburg
für  das  Kloster  Alpirsbach  ausgestellten  Urkunde  des  Saliers  auf459,  und  um  Hugo
VII. handelt  es  sich  wohl  auch  bei  jenem  Grafen  Hugo,  welcher  in  der  Urkunde
vom  27.  Juni  1123  für  Luxeuil  genannt  wird460.  Dieser  Umstand  läßt  darauf
schließen,  daß  sein  Verhältnis  zu  dem  Nachfolger  von  Kaiser  Heinrich  IV.  nicht
gespannt  gewesen  sein  kann  und  er  wohl  auch  der  Politik,  die  der  Salier  gegenüber
der  Kurie  in  der  letzten  Phase  des  Investiturstreites  einschlug,  wenigstens  in  den
großen  Leitlinien  gefolgt  sein  dürfte.

455  Ygl.  dazu  den  Wortlaut  der  in  den  Anmn  453  u.  454  zitierten  Urkunden;  siehe  auch
Hirschmann,  Verdun,  Teil  2,  S.  474  f.
456  Siehe  im  Kap.  'Besitzungen'  den  Art.  'Longvvy'  u.  im  Kap.  'Vogteien'  den  Art.  'Baslieux'.
457  Zum  Anfall  von  Luxemburg  an  Heinrich  den  Blinden  von  Namur  siehe  unten,  S.  244  mit
Anm.  530.
458  Druck  der  Urkunde  bei  Bridot,  Chartes,  Nr.  37,  S.  108-111.
459  Druck  der  Urkunde  in  Wirtembergisches  Urkundenbuch,  1.  Bd.,  Nr.  279,  S.  354  f.  :  ...
Hugo  cornes  de  Tagesburc,  Folinarus  comes  de  Himeburc  (Zitat,  ebda.,  S.  355),
460  Druck  der  Urkunde  bei  Grandidier,  Histoire  11,2,  pièces  justificatives,  Nr.  594,  S.  249;
der  in  der  Urkunde  vom  7.  Januar  Î125  in  dem  Diplom  Heinrichs  V.  für  Kreuzlmgen,
abgedruckt  bei  Gerbert,  Historia  III,  Nr.  36,  S.  54  f.,  genannte  Graf  Hugo  ist
wahrscheinlich  Graf  Hugo  von  Vaudémont.  -  Bei  dem  angeblichen  Diplom  Heinrichs  V.
vom  8.  Januar  1125  für  die  Abtei  Lützel,  abgedruckt  bei  Schöpflin,  Alsatia
diplomatica  I,  Nr.  251,  S.  201  f.  u.  bei  Trouillat,  Monuments,  1.  Bd.,  Nr.  167,  S.  246
f.,  in  dem  Hugo  VII.  als  Zeuge  genannt  wird,  handelt  es  sich  um  eine  Fälschung.  Siehe
zu  beiden  Urkunden  oben,  S.  79  f.  mit  Anm.  442  u.  S.  81.

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