Grafen von Naniur zu verlieren448. Schließlich verstärkte sich in der Generation der
beiden Söhne Hugos VIII., Hugo IX. und Albert II., das Engagement der
Dagsburger Grafen, als sich die falcones de Daburc449 im Maasgebiet selbst aktiv
territorial politisch massiver betätigten und später, nach dem Tod Hugos IX., alleinig
Albert II. immer wieder an den häufigen, ebenfalls territorialpolitisch motivierten
Auseinandersetzungen der verschiedenen niederlothringischen Dynasten beteiligt
war.
Ein wirtschafts- und handelspolitischer Aspekt soll noch erwähnt werden, der
möglicherweise eng mit der Übernahme des Gebietes von Moha durch die
ursprünglich im Elsaß und im elsässisch-oberlothringischen Grenzgebiet beheimateten
Grafen von Dagsburg-Egisheim zusammenhängt: die Einführung elsässischen
Weines im Maasgebiet. Diese These hat Jules Herbillon aufgestellt, der sie damit
begründet, daß sich in der Gegend um Moha und Huy bis fast ins 19. Jahrhundert
eine Maßeinheit für alkoholische Getränke erhalten hat, der sogenannte pot
d'Dabor, also das sogenannte dagsburgische Maß, das augenscheinlich eng mit dem
Weinhandel in dieser Gegend zu tun hatte und von den Dagsburger Grafen als
Maßeinheit eingeführt wurde450. Es ist gut denkbar, daß die Annahme von
Herbillon zutrifft und die Dagsburger Grafen die Initiatoren für den Handel mit
elsässischen Weinen im ösüichen Niederlothringen gewesen sind.
Albert I. und die Besitzungen um Longwy
Bedingt durch die relativ wenigen Quellen zu Albert I., erfahren wir nicht viel von
seinen territorialpolitischen Aktivitäten. Allerdings sind wir über seine politischen
Bemühungen in einem Teil seiner Besitzungen durch Dokumente, die das Kloster
St. Vanne bei Verdun betreffen, unterrichtet. Es handelt sich dabei um Besitzungen
Alberts I. im oberlothringischen Longwy und in dessen Umgebung. In dieser
Gegend nordwestlich von Metz lassen sich vor der Zeit Alberts I. keine
dagsburgischen Besitzungen nachweisen, diese sind von seiner zweiten Gemahlin,
Ermensinde von Luxemburg, mit in die Ehe gebracht worden. Albert hat wohl
versucht, diese neu zu seinen ererbten Ländereien hinzugekommenen Güter nicht
nur als Streubesitz zu betrachten, der zu seinen übrigen Besitzungen in keine
besondere Verbindung zu bringen ist, sondern sie als - wenn auch kleine, so doch
selbständige - Einheit aufzufassen. Einen ersten Anhaltspunkt dafür zeigt uns der
Umstand an, daß er z. B. von den Mönchen von St. Vanne in einem - allerdings
nach seinem Tod abgefaßten - Brief an den Papst als Graf von Longwy bezeichnet
wurde451, in dem übrigens auch berichtet wird, daß er der Vogt von Baslieux
war452. Zudem konnten diese Besitzungen als ein erster Schritt auf dem Wege hin
448 Siehe dazu unten das Kap. 'Die Fehde mit dem Grafen von Namur'.
449 Albrici monachi Triumfontium Chronicon, MGH SS XXIII, S. 893.
450 Herbillon, Le Comté, S. 174-178.
451 Siehe den Brief der Mönche von St. Vanne an Papst Honorius II., abgedruckt bei H.
Bloch, S. Vanne, 2. Teil, Nr. 78, S. 102 f.: ... Alberto comiti de Lonwy\ vgl. unten in
dem Kap. 'Besitzungen1 den Art. 'Longwy'.
452 Ebda
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