Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

über  einen  längeren  Zeitraum  hinweg  jeglicher  Quellennachweis  zu  Albert  I.  fehlt.
Es  existiert  lediglich  ein  nicht  genau  zu  datierender  Beleg  aus  den  Gesta  abbatum
Trudonensium,  der  nur  vage  zwischen  1055  und  1082  angesiedelt  werden  kann,  und
von  dem  man  nicht  genau  weiß,  ob  es  sich  bei  der  dort  genannten  Person  um  Albert
I. von  Dagsburg-Egisheim  oder  um  seinen  Großvater  mütterlicherseits,  Albert  von
Moha,  handelt439.  Erst  in  den  neunziger  Jahren  des  11.  Jahrhunderts  haben  wir
sichere  Nachweise  für  Albert  I.  von  Dagsburg-Egisheim440.  Dieser  Umstand  zeigt
uns  an,  daß  Albert  I.  wohl  erst  ab  den  achtziger  Jahren  des  11.  Jahrhunderts
politisch  aktiv  wurde.  Somit  können  wir  es  als  sehr  wahrscheinlich  ansehen,  daß  der
1059  genannte  Graf  Albert  von  Moha  nicht  mit  Albert  I.  von  Dagsburg  identisch  ist.
Folglich  dürfte  die  Erklärung  Ferdinand  Tihons,  daß  das  Gebiet  um  Moha  schon  vor
der  Übernahme  durch  die  Grafen  von  Dagsburg-Egisheim  als  Grafschaft  bezeichnet
wurde,  die  plausiblere  sein  gegenüber  der  These  Vanderkinderes,  der  die  Mehrzahl
der  Historiker  gefolgt  ist.  Zudem  gibt  es  genügend  Beispiele,  daß  Grafen  in
Zeugenreihen  von  Urkunden  ohne  ihren  Grafentitel  erscheinen,  so  zum  Beispiel
gerade  in  der  Urkunde  von  1059.  Hier  wird  in  der  Zeugenreihe  ein  Vogt  Otto  ohne
Grafentitel  genannt,  bei  dem  es  sich  jedoch  um  den  Grafen  Otto  von  Duras
gehandelt  hat441.  Auch  wird  Albert  von  Moha  in  der  undatierten,  zwischen  1040
und  1044  ausgestellten  Urkunde  von  Erzbischof  Poppo  von  Trier  zwischen  Herzog
Gottfried  und  Graf  Bezelinus  genannt442.  Durch  das  Fehlen  des  Grafentitels  bei
Albert  von  Moha,  der  immerhin  unmittelbar  nach  dem  Herzog  Gottfried  dem
Bärtigen  und  vor  Graf  Bezelinus  plaziert  ist,  abzuleiten,  daß  Albert  von  Moha
keinen  Grafentitel  führe,  scheint  mir  eine  verfehlte  Annahme  zu  sein.  Noch  ein
letztes,  in  eine  Frage  gekleidetes  Argument  sei  hinzugefügt.  Weswegen  sollte
ausgerechnet  das  Gebiet  von  Moha,  das  von  allen  Seiten  von  Grafschaften  umschlossen
  war,  nämlich  von  den  Grafschaften  Namur,  Avernas  und  Huy,  keine
Grafschaft  gebildet  haben?
Es  scheint,  daß  nach  dem  Tod  des  Grafen  Heinrich  I.  von  Dagsburg-Egisheim  das
Gebiet  von  Moha  mit  seinen  Pertinenzen  nicht  zusammen  mit  den  wichtigen
anderen  dagsburgischen  Besitzungen  an  dessen  ältere  Söhne  Gerhard  oder  Hugo  VI.
gekommen,  sondern  das  väterliche  Erbe  von  Heinrichs  drittem  Sohn,  Albert,
gewesen  ist.  Für  diese  Annahme  würde  der  Name  dieses  Sohnes,  Albert,  sprechen,
der  ja  bis  zur  Generation  Heinrichs  I.  nicht  in  der  Familie  der  Dagsburg-Egisheimer
Grafen  nachgewiesen  werden  kann  und  der  erst  über  die  Verbindung  Heinrichs  I.
mit  der  Erbtochter  Alberts  von  Moha  in  das  Namens  gut  dieser  Familie  kam.  Da
Albert  I.  von  Dagsburg-Egisheim  den  Namen  des  letzten  Herren  von  Moha  trug,  ist
es  durchaus  wahrscheinlich,  daß  ihm  die  Herrschaft  Moha  als  Erbe  zugedacht  war.
Diese  Vermutung  könnte  eine  Bestätigung  in  der  schon  oben  erwähnten
Güteraufzählung  der  Abtei  St.  Trond  in  den  Gesta  abbatum  Trudonensium  finden,
in  der  unter  anderem  von  einer  während  des  Abbatiates  von  Adelardus  II.  von  St.

439  Siehe  dazu  oben,  S.  66.  Siehe  auch  unten,  Anm.  443.
440  Siehe  dazu  oben,  S.  66  ff.
441  Siehe  dazu  PlOT,  Cartulaire  I,  Nr.  13,  S.  19  mit  Anm.  2.
442  Urkunde,  abgedruckt  bei  Beyer,  Urkundenbuch,  1.  Bd.,  Nr.  324,  S.  377  f.:  ...  Diefrido
aduocato.  Duci  godefrido.  Adalberto  de  musal.  Comes  becelinus  (Zitat,  ebda.,  S.  378).

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