über einen längeren Zeitraum hinweg jeglicher Quellennachweis zu Albert I. fehlt.
Es existiert lediglich ein nicht genau zu datierender Beleg aus den Gesta abbatum
Trudonensium, der nur vage zwischen 1055 und 1082 angesiedelt werden kann, und
von dem man nicht genau weiß, ob es sich bei der dort genannten Person um Albert
I. von Dagsburg-Egisheim oder um seinen Großvater mütterlicherseits, Albert von
Moha, handelt439. Erst in den neunziger Jahren des 11. Jahrhunderts haben wir
sichere Nachweise für Albert I. von Dagsburg-Egisheim440. Dieser Umstand zeigt
uns an, daß Albert I. wohl erst ab den achtziger Jahren des 11. Jahrhunderts
politisch aktiv wurde. Somit können wir es als sehr wahrscheinlich ansehen, daß der
1059 genannte Graf Albert von Moha nicht mit Albert I. von Dagsburg identisch ist.
Folglich dürfte die Erklärung Ferdinand Tihons, daß das Gebiet um Moha schon vor
der Übernahme durch die Grafen von Dagsburg-Egisheim als Grafschaft bezeichnet
wurde, die plausiblere sein gegenüber der These Vanderkinderes, der die Mehrzahl
der Historiker gefolgt ist. Zudem gibt es genügend Beispiele, daß Grafen in
Zeugenreihen von Urkunden ohne ihren Grafentitel erscheinen, so zum Beispiel
gerade in der Urkunde von 1059. Hier wird in der Zeugenreihe ein Vogt Otto ohne
Grafentitel genannt, bei dem es sich jedoch um den Grafen Otto von Duras
gehandelt hat441. Auch wird Albert von Moha in der undatierten, zwischen 1040
und 1044 ausgestellten Urkunde von Erzbischof Poppo von Trier zwischen Herzog
Gottfried und Graf Bezelinus genannt442. Durch das Fehlen des Grafentitels bei
Albert von Moha, der immerhin unmittelbar nach dem Herzog Gottfried dem
Bärtigen und vor Graf Bezelinus plaziert ist, abzuleiten, daß Albert von Moha
keinen Grafentitel führe, scheint mir eine verfehlte Annahme zu sein. Noch ein
letztes, in eine Frage gekleidetes Argument sei hinzugefügt. Weswegen sollte
ausgerechnet das Gebiet von Moha, das von allen Seiten von Grafschaften umschlossen
war, nämlich von den Grafschaften Namur, Avernas und Huy, keine
Grafschaft gebildet haben?
Es scheint, daß nach dem Tod des Grafen Heinrich I. von Dagsburg-Egisheim das
Gebiet von Moha mit seinen Pertinenzen nicht zusammen mit den wichtigen
anderen dagsburgischen Besitzungen an dessen ältere Söhne Gerhard oder Hugo VI.
gekommen, sondern das väterliche Erbe von Heinrichs drittem Sohn, Albert,
gewesen ist. Für diese Annahme würde der Name dieses Sohnes, Albert, sprechen,
der ja bis zur Generation Heinrichs I. nicht in der Familie der Dagsburg-Egisheimer
Grafen nachgewiesen werden kann und der erst über die Verbindung Heinrichs I.
mit der Erbtochter Alberts von Moha in das Namens gut dieser Familie kam. Da
Albert I. von Dagsburg-Egisheim den Namen des letzten Herren von Moha trug, ist
es durchaus wahrscheinlich, daß ihm die Herrschaft Moha als Erbe zugedacht war.
Diese Vermutung könnte eine Bestätigung in der schon oben erwähnten
Güteraufzählung der Abtei St. Trond in den Gesta abbatum Trudonensium finden,
in der unter anderem von einer während des Abbatiates von Adelardus II. von St.
439 Siehe dazu oben, S. 66. Siehe auch unten, Anm. 443.
440 Siehe dazu oben, S. 66 ff.
441 Siehe dazu PlOT, Cartulaire I, Nr. 13, S. 19 mit Anm. 2.
442 Urkunde, abgedruckt bei Beyer, Urkundenbuch, 1. Bd., Nr. 324, S. 377 f.: ... Diefrido
aduocato. Duci godefrido. Adalberto de musal. Comes becelinus (Zitat, ebda., S. 378).
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