Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

von  Moha  -  ohne  Grafentitel  -  bezeichnet429.  Eine  weitere  Nennung  eines  Albert
von  Moha  in  einer  Urkunde  von  Herzog  Friedrich  von  Niederlothringen  aus  dem
Jahr  1059,  in  der  dieser  in  der  Zeugenreihe  als  Graf  von  Moha  bezeichnet  wird430,
bezieht  Vanderldndere  auf  den  Grafen  Albert  I.  von  Dagsburg-Egisheim431.
Die  Ansicht  Vanderkinderes  wurde  zum  Beispiel  von  Jules  Herbilion  übernommen432.
  Jedoch  zieht  Ferdinand  Tihon  die  These  Vanderkinderes  in  Zweifel433.
Er  bezieht  die  Nennung  des  Grafen  Albert  von  Moha  in  der  Urkunde  von  Herzog
Friedrich  aus  dem  Jahre  1059  nicht  auf  Albert  I.  von  Dagsburg-Egisheim,  sondern
auf  Albert  von  Moha,  den  Vater  der  Gemahlin  Heinrichs  I.  von  Dagsburg-Egisheim434.
  Tihon  meint,  daß  schon  vor  der  Übernahme  von  Moha  durch  die
Dagsburger  Grafen  das  Gebiet  als  Grafschaft  bezeichnet  wurde,  vielleicht  indem
der  Herr  von  Moha  den  Grafentitel  auf  Grund  kaiserlicher  Bewilligung  erhalten
oder  aber  einfach  usurpiert  hätte435.
Kann  es  sich  bei  dem  1059  erwähnten  Grafen  Albert  von  Moha  um  Albert  I.  von
Dagsburg-Egisheim  handeln?  Untersuchen  wir  die  Argumente  Tihons:  Er  geht
davon  aus,  daß  es  sich  bei  den  in  den  Urkunden  von  1031  und  1059  Genannten  um
ein  und  dieselbe  Person  handelt.  Da  der  in  der  Urkunde  von  1031  erwähnte  Albert
von  Moha  aus  chronologischen  Gründen  unmöglich  Albert  I.  von  Dagsburg-Moha
sein  kann,  nimmt  er  an,  daß  auch  der  1059  genannte  Graf  Albert  nicht  der
Dagsburger  Graf  sein  könne436.  Diese  Schlußfolgerung  ist  allerdings  nicht
beweiskräftig.  Daß  der  1031  erwähnte  Albert  von  Moha  wegen  der  chronologischen
Probleme  nicht  mit  Albert  I.  von  Dagsburg  identisch  sein  kann,  wurde  von  Tihon
indes  richtig  gesehen.  Kann  man  aber  diese  Argumentation  auch  bei  dem  Problem
gelten  lassen,  um  wen  es  sich  bei  dem  1059  genannten  Grafen  Albert  gehandelt  hat?
Kann  diese  Person  aus  Altersgründen  überhaupt  Albert  I.  von  Dagsburg  sein?  Wir
kennen  das  Geburtsjahr  des  Dagsburger  Grafen  nicht.  Wir  können  lediglich
vermuten,  daß  er  gegen  Ende  der  fünfziger  Jahre  des  11.  Jahrhunderts  geboren
wurde437.  Er  könnte  also  bei  einer  großzügigen  Auslegung  des  „gegen  Ende  der
fünfziger  Jahre“  durchaus  auch  einige  Zeit  vor  diesem  Zeitpunkt  geboren  worden
sein.  Er  wäre  wahrscheinlich  bei  einer  solchen  Annahme  1059  immer  noch
unmündig  gewesen.  Allerdings  können,  das  soll  erwähnt  werden,  auch  unmündige
Personen  als  Zeugen  auftreten438.  Dies  bringt  uns  also  nicht  viel  weiter.  Handelt  es
sich  1059  jedoch  wirklich  um  den  Dagsburger  Grafen,  so  fällt  immerhin  auf,  daß

429  Vanderkindere,  La  formation,  2.  Bd,  S.  152.
430  Die  Urkunde  ist  abgedruckt  bei  Piot,  Cartulaire  I,  Nr.  13,  S.  18  f.:  ...  Signum  Alberti,
comitis  de  Musal  (Zitat,  ebda,  S.  19).
431  Vanderkindere,  La  formation,  2.  Bd.,  S.  154.
432  J.  Herbillon,  Le  Comté  de  Dabor  en  Hesbaye,  in:  BCRTD  IX,  1935,  S.  165  f.
433  Tihon,  Histoire,  S.  154  f.
434  Ebda
435  Ebda,  S.  155;  Donnet,  Les  origines,  S.  133  f.,  bezieht  sich  auf  Vanderkindere,  scheint
aber  Tihons  These  für  durchaus  möglich  zu  halten.
436  Tihon,  Histoire,  S.  154  f.
437  Siehe  dazu  oben,  S.  66.
438  Siehe  dazu  oben,  S.  93  f.

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