Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Wie  kann  man  Eberhard  I.  in  die  Nachkommenschaft  Hugos  von  Tours  einreihen?
Aus  den  genannten  chronologischen  Gründen  ergibt  sich,  daß  Eberhard  I.  in  die
Ebene  der  Generation  der  Enkel  Hugos  von  Tours  einzuordnen  ist.  Ob  Eberhard
wirklich  ein  Enkel  Hugos  von  Tours  gewesen  ist,  läßt  sich  indes  nicht  beweisen,
darf  aber  doch  mit  einer  hohen  Wahrscheinlichkeit  angenommen  werden.  Man
könnte  ein  unbekanntes  Kind  Hugos  von  Tours  als  Vater  bzw.  Mutter  Eberhards  I.
annehmen,  wie  Tafel  1  illustriert.

Tafel  1
Mögliche  Abstammung  Eberhards  I.  von  Hugo  von  Tours
Hugo  von  Tours  oo  Ava

Adel  ai  s

Hugo  Ermengard

T
Berta

T
Liutfrid

N

1

1  1  1

1  1

Odo  Robert  Lothar  II.  Ludwig  II.  Hugo  Liutfrid  Eberhard  I.
Schwierigkeiten  bereitet  der  Forschung  bis  heute  noch  ein  weiteres  Problem,
nämlich  die  Behauptung  in  der  Vita  S.  Deicoli,  jener  Graf  Eberhard  sei  mit  Lothars
II. Friedelfrau  Waldrada  blutsverwandt42.  Wie  aber  schon  Franz  X.  Vollmer  gezeigt
hat,  kann  Waldrada  nicht  etichonenblütig  sein43.  Dies  hat  zur  Folge,  daß  die
Blutsverwandtschaft  zwischen  Waldrada  und  Eberhard  I.  sich  nicht  von  den
Etichonen  herleiten  läßt.  Allerdings  zieht  Vollmer  aus  diesem  Umstand  den  -  wie
sich  erweisen  wird  -  unzulässigen  Schluß,  daß  zwischen  Waldrada  und  Eberhard

Sigmaringen  1985,  Stammtafel  auf  S.  137,  obwohl  ihm  die  politische  Wirksamkeit  von
Guntram,  dem  Enkel  Eberhards  I.,  in  der  Mitte  des  10.  Jahrhunderts  bekannt  ist,  wie
ebda.,  S.  133,  hervorgeht.  Allerdings  sieht  Schmid  die  Filiation  Hugo  von  Tours  —
Eberhard  I.  als  nicht  gesichert  an  und  versieht  sie  in  der  Stammtafel  mit  einem
Fragezeichen  (ebda,  S.  137).
42  Ex  Vita  S.  Deicoli,  MGH  SS  XV,2,  S.  679.  Hier  wird  von  Waldrada  berichtet:  Acciloque
Heberardo  comite,  consanguinitatis  occasione  scelus  adhuc  immane  praesumpsit  eique
locum  sanctum  sub  advocationis  tuitione  commisit.  Zur  viel  diskutierten  Eheangelegenheit
Lothars  II.  sei  hier  lediglich  verwiesen  auf  die  neuerdings  erschienene  Abhandlung  von
T.  Bauer,  Rechtliche  Implikationen  des  Ehestreites  Lothars  II.:  Eine  Fallstudie  zu
Theorie  und  Praxis  des  geltenden  Eherechts  in  der  späten  Karolingerzeit  Zugleich  ein
Beitrag  zur  Geschichte  des  frühmittelalterlichen  Eherechts,  in:  ZRG  KA  80,  1994,  S.  41-87.

43  Vollmer,  Etichonen,  S.  176  f.  mit  Anm.  291,  der  Argumentation  Vollmers  folgt  auch  K.
Schmid,  Ein  karolingischer  Königseintrag  im  Gedenkbuch  von  Remiremont,  in:
Frühmittelalterliche  Studien,  2.  Bd.,  Berlin  1968,  bes.  S.  128-134,  der  an  Hand  von
Eintragungen  im  Liber  memorialis  von  Remiremont  den  Verwandtenkreis  um  Waldrada
erstmals  etwas  aufhellen  konnte.  Levillain,  L'Alsace,  S.  189  ff.  u.  Chaume,  Les
origines,  1.  Bd.,  S.  224  mit  Anm.  1  möchten  in  Waldrada  Eberhards  „Cousine“  sehen,  was
aber  der  Quellengrundlage  entbehrt.  Vgl.  dazu  ebenfalls  Vollmer,  ebda.,  S.  176  f.  mit
Anm.  291.

10
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.