Die Erwerbung der Grafschaft Moha
Die Heirat Heinrichs I. von Dagsburg-Egisheim mit der Erbtochter Alberts von
Moha und die damit verbundene Erwerbung des Gebietes um Moha im Maasgebiet
bedeutete eine neue Perspektiven eröffnende Erweiterung der dagsburgisehen Güter
in einem Gebiet, in dem die Grafen vorher nicht präsent waren. Dieser territoriale
Zugewinn hat der Familie in der Folgezeit mit dem Maasgebiet ein neues territorialpolitisches
Betätigungsfeld erschlossen, in dem man die Grafen von Dagsburg vor
allem im 12. und beginnenden 13. Jahrhundert aktiv werden sieht.
Das in den Quellen ab dem 11. Jahrhundert als Grafschaft von Moha betitelte
Gebiet war im Süden vom Lauf der Maas begrenzt. Die Westgrenze bildete die
Grafschaft Namur, im Norden stieß sie an die Grafschaft Avemas und im Osten an
die bischöfliche Grafschaft Huy422. Die Herrschaft umfaßte neben dem Hauptort
Moha noch die Orte Aineffe, Antheit, Borlez, Couthuin, Dreye, Héron, Huccorgne,
Java, Lamalle, Lamontzée, Lavoir, Mameffe, Oha, Oteppe, Reppe, Tourinne-la-Chaussée,
Vinalmont, Vissoul, Waleffe, Wanze, Wäret-l'Évêque und Wr amant423.
Eine Frage, die den Status des Gebietes betraf, hat die Forschung lange beschäftigt.
War das Gebiet um Moha im 11. Jahrhundert, bevor es an die Dagsburger Grafen
fiel, lediglich eine Herrschaft und bekam es von den neuen Inhabern sozusagen
stillschweigend den Grafschaftstitel - weil diese neuen Inhaber eben Grafen waren -
oder bildete es vor dem Erbanfall an die Dagsburger schon eine Grafschaft? Die
Forschung im 19. Jahrhundert mit Joseph Daris ging davon aus, daß die Grafschaft
Moha sich aus einem ursprünglich großen Allodialbesitz gebildet hatte, bevor die
Dagsburg-Egisheimer Grafen sie erbten424. Léon Vanderkindere hat im 2. Band
seines Buches „La formation territoriale des principautés Belges au moyen âge“ die
These aufgestellt, daß das Gebiet um Moha vor der Übernahme durch die
Dagsburger Grafen lediglich eine Herrschaft gewesen sei425. Vanderkindere
begründet seine Annahme so, daß Albert II. von Dagsburg in seinen 1204
geschlossenen Erbschaftsvereinbarungen mit dem Lütticher Bischof und mit
Herzog Heinrich von Niederlothringen Moha und das dazugehörende Waleffe
lediglich als sein Allod und nicht als Grafschaft bezeichnete42^ Zudem stützt sich
Vanderkindere auf zwei LTkunden, die erste aus dem Jahre 1031427 und eine
zweite, undatierte, zwischen 1040 und 1044 ausgestellte428, in denen der erste uns
bekannte Inhaber von Moha im 11. Jahrhundert, Albert, sich lediglich als Albert
422 Siehe dazu die Karte bei DE Marneffe, Recherches, vor S. 229.
423 Siehe dazu die Zusammenstellung bei de Marneffe, Recherches, S. 232 f.; zu den
einzelnen Orten siehe unten das Kap. 'Besitzungen'.
424 Daris, Moha, S. 259. Dieser Auffassung hat sich de Marneffe, Recherches, S. 229,
angeschlossen.
425 Vanderkindere, La formation, 2. Bd., S. 130 u. 151 f.
426 Siehe im Anhang, Urkunde Nr. 13.
427 Die Urkunde ist abgedruckt bei MiRiEUS u. Foppens, Opera, 2. Aufl., 2. Bd., S. 809 f.:
Testes, scribere, judicavi quorumdam majorutn tiomina subnotare ... De Laicis ...
Albertum de Musal (Zitat, ebda, S. 810); weiterer Druck bei Fisen, Historia, S. 318.
428 Urkunde, abgedruckt bei Beyer, Urkundenbuch, 1. Bd., Nr. 324, S. 377 f.
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