Königsherrschaft unterstellt258. Zieht man die oben dargestellte Situation zwischen
der Zeit von 988 bis 1003 in Betracht, so mag letztere Vermutung durchaus
plausibel sein, Herzog Emst habe, um es mit anderen Worten zu sagen, seine Kräfte
wohl auch deswegen ins Elsaß gelenkt, weil er hier herrschaftliche Ansprüche als
Herzog von Schwaben stellte, um seinen Einfluß in territorialer Hinsicht
auszudehnen. Das Elsaß sollte wieder unter die direkte Herrschaft des Herzogs
gelangen.
An der Quellenstelle bei Wipo fällt nun besonders auf, daß er erwähnt, Emst habe
seinen Angriff gegen die Burgen Hugos gerichtet, der dadurch ja als Verbündeter
des Königs ausgewiesen wird. Hugo scheint wohl auch im Elsaß als Hauptangriffsziel
von Herzog Emst betrachtet worden zu sein, was durch die namentliche
Hervorhebung von nur diesem einen Gegner Emsts naheliegt. Und diese Vorgehensweise
wird auch durch die Machtstellung der Grafen im Nordgau bestätigt,
die zwar durch das ottonische Königtum eine Schwächung erfahren hatten, die aber
bestrebt waren, ihre alte Stellung wieder zu erlangen und eine Stärkung des
Einflusses des Schwabenherzogs im Elsaß als Minderung ihrer eigenen Stellung
ansahen.
Diese akute Bedrohung durch Herzog Emst abzuwehren, hat meines Erachtens Graf
Hugo V. veranlaßt, im Konflikt zwischen König und Herzog Partei zugunsten des
Königs zu ergreifen, da eine Festigung seiner eigenen Position am ehesten vom
König zu erwarten war, dessen Hauptaugenmerk sich logischerweise auf die von
Emst ausgehenden Aufstandsbewegungen richten mußte. Der von Wipo erwähnte
Umstand, daß Hugo mit Konrad II. blutsverwandt war, mag bei dieser Entscheidung
des Grafen eine untergeordnete Rolle gespielt haben, wie die Gegnerschaft der
Egisheimer Grafen zu dem ebenfalls mit ihnen blutsverwandten Heinrich IV., Enkel
Konrads II., während des Investiturstreites hinreichend beweist259.
Es zeigt sich also bei den Vorgängen des Jahres 1027 recht deutlich, daß es
Machtfragen waren, die den Grafen dazu bewogen haben, sich auf die Seite des
Königs zu stellen, gegen den Herzog, der die Macht und den Einfluß des relativ
selbständigen Grafen im Elsaß bedrohte, indem jener die Herzogsgewalt im Elsaß
restituieren wollte260.
Vielleicht geht die Auffassung Helmut Maurers etwas zu weit, der als eine der
Motivationen für das Handeln des Schwabenherzogs das Bestreben erkennen will,
die vom König abhängigen Vasallen zu mediatisieren261, aber der Konflikt von
1027 zwischen Herzog und Graf ist meiner Meinung nach primär unter dem Aspekt
258 Ebda. S. 200 ff.
259 Siehe dazu unten das Kap. 'Die Stellung der Grafen von Dagsburg-Egisheim im Investiturstreit'.
260 H. Maurer, Herzog, S. 201 f.
261 H. Maurer, Art. E[rnst] II., in: LexMA III, München u. Zürich 1986, Sp. 2179; zu
Maurers These von der Mediatisierung der Vasallen im 11. Jahrhundert siehe H.
Maurer, Herzog, S. 145-153.
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