Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

worden,  der  es  schließlich  dem  päpstlichen  Stuhl  unterstellte243.  Heiligkreuz  wurde
ebenso  wie  Altdoif  von  den  Familienmitgliedern  reichlich  ausgestattet,  so  mit
Gütern  in  Artoisheim,  Artzenheim,  Bischweier,  Bollenberg,  Dambach,  Enschingen,
Heiteren,  Herlisheim,  Hohenroderen,  Logeinheim,  Matzenheim,  Mertzen,
Montreux,  Obermorschweiler,  Urbeis,  Regisheim,  Reiningen,  Riquewihr,
Rothleible  (Rotencamp),  Rülisheim,  Schnierlach,  Turckheim,  Ungersheim  und
Wihr-au-Val,  wie  wir  aus  der  Notitia  bonorum  von  Mathilde,  einer  Urenkelin  des
Klosterstifters  erfahren244.
Die  obengenannte  Passage  in  der  Vita  Leos  IX.  zeigt  uns  deutlich  einen  Wandel  im
Bewußtsein  der  Familie  der  Lberhardiner  an,  der  sich  bei  vielen  Adelsfamilien  im
11. Jahrhundert  ausmachen  läßt:  Eine  Burg  wird  für  ein  Hochadelsgeschlecht
namengebend.  In  unserem  Falle  ist  es  die  Burg  Egisheim  (-  Hoh-Egisheim)  im
Oberelsaß,  sie  wird  zumindest  für  das  11.  Jahrhundert  als  Familienmittelpunkt
empfunden,  obschon  durch  die  Ehe  Hugos  IV.  von  Egisheim  mit  Heilwig  von
Dagsburg  mit  ihrem  Erbe,  das  sich  um  die  Dagsburg  im  unterelsässischoberlothringisehen
  Grenzgebiet  gruppierte,  ein  weiterer  Güter-  und  Besitzkomplex
hinzukam,  der  schon  bald  in  den  Vordergrund  rückte,  vor  allem  jedoch  ab  dem  12.
Jahrhundert  immer  mehr  im  Bedeutung  gewann.  Die  Hauptlinie  des  Geschlechtes
benannte  sich  schließlich  nach  der  Dagsburg,  während  die  Benennung  nach
Egisheim  auf  die  Vaudemonter  Seitenlinie  des  Geschlechtes  überging  und
schließlich  in  Ulrich  von  Egisheim,  einem  Sohn  Gerhards  von  Vaudemont  und
Hedwigs  von  Egisheim,  in  der  ersten  Hälfte  des  12.  Jahrhunderts  ihren  letzten
Träger  fand245 246.  Bezeichnend  ist  auch,  daß  Heilwig  von  Egisheim,  die  durch  ihre
Ehe  mit  Gerhard  von  Vaudemont  in  eine  neue  Familie  eintrat,  jedoch  vor  allem  im
Oberelsaß  einen  Teil  des  Güterkomplexes  und  Teile  der  Egisheimer  Burg  mit  in
diese  Ehe  einbrachte,  bald  darauf  das  Chorherrenstift  Oelenberg  einrichten  ließ24^,

243  Siehe  das  Zitat  in  Anm.  242.
244  Siehe  die  Notitia  bonorum  der  Mathilde  von  ca.  1090,  abgedruckt  bei  Schöpflin,
Alsatia  diplomatica  I,  Nr.  680,  S.  477  f.;  zu  den  einzelnen  Orten  siehe  unten  das  Kap.
'Besitzungen'.
245  Zu  Ulrich  von  Egisheim  siehe  oben,  S.  74  ff.
246  In  der  Forschung  findet  man  immer  wieder  die  auch  in  Handbücher  und  Lexika
eingegangene  Behauptung,  Heilwig,  die  Mutter  Leos  IX.,  sei  die  Stifterin  von  Oelenberg
gewesen.  Hier  sei  nur  genannt,  Reichsland  III,  S.  808;  LThK  7,  Freiburg  1962,  Sp.  1145;
A.  Truttmann,  Kirchengeschichte  des  Elsasses,  Rixheim  1912,  S.  38;  Krebs,
Nekrologfragmente,  S.  252,  Anm.  2;  Larose,  Études,  S.  34  f.;  P.  Stinzi,  Eisässische
Klöster.  Ein  Heimatbuch,  Colmar  1933,  S.  35;  Ders.,  Oelenberg.  900  Jahre  Geschichte
der  Abtei  1046  -  1954,  Westmalle  1962,  S.  6  f.  Schon  P.-P.  Brucker,  Saint  Léon  IX,  2.
Bd,,  S.  264  mit  Anm.  1,  und  später  Hlawitschka,  Anfänge,  S.  106  f,,  Anm.  115,  haben
erkannt,  daß  es  sich  bei  der  Stifterin  von  Oelenberg  nicht  um  Heilwig,  die  Mutter  Leos
IX.,  handelt,  sondern  um  Heilwig,  die  Gemahlin  des  Grafen  Gerhard  von  Vaudémont.
Bewiesen  wird  das  durch  die  erwähnten,  von  Manfred  Krebs  herausgegebenen
Nekrologfragmente  aus  Oelenberg,  obgleich  Krebs  die  wirklichen
Verwandtschaftsverhältnisse  nicht  erkannt  hat.  Hier  wird  mehrmals  die  Stifterin  Heilwig
genannt,  einmal  unter  dem  Datum  1057:  Helwidis  de  Egisheim  comitissa  huius  loci
Jundatrix  (Krebs,  S,  252).  Allerdings  handelt  es  sich  bei  dem  einen,  um  einen  um  das
Jahr  1600  angefertigten,  fragmentarischen  Auszug  aus  einem  alten  Oelenberger
Nekrolog  (Krebs,  S.  241),  der  uns  die  ursprüngliche  Anordnung  der  Einträge  nicht

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