Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

111., erst  ab  September  994  regierte  der  König  selbständig224.  Es  ist  durchaus
möglich,  daß  die  Ausweitung  des  Machtbereichs  von  Herzog  Konrad  auf  das  Elsaß
mit  Billigung  der  die  Regentschaft  für  den  jungen  Otto  III.  führenden  Personen  -
hierbei  ist  für  die  Jahre  bis  991  in  erster  Linie  an  die  Kaiserin  Theophanu  zu  denken
-  geschehen  ist,  sozusagen  als  Sicherung  gegen  den  französischen  König,  in  dessen
Blickfeld  nach  dem  Tode  Ottos  II.  die  Westgrenze  des  Reiches  und  somit  auch  das
Elsaß  geraten  war225.  Man  denke  zudem  an  die  Ansprüche,  die  der  französische
König  zu  dieser  Zeit  mit  Unterstützung  Heinrichs  des  Zänkers  auf  Lothringen  erhob
und  derer  sich  Theophanu  zu  erwehren  hatte226.
Auch  der  Nachfolger  Konrads  im  Herzogsamt,  Hermann  II.  (997-1003),  führte  den
Titel  eines  Herzogs  von  Schwaben  und  Elsaß227.  Er  versuchte  während  seiner
Amtszeit  massiv,  seine  Machtbasis  im  Elsaß  auszudehnen.  So  hatte  er  sich  Ausstattungsgüter
  des  Klosters  Selz  gewaltsam  angeeignet228.  Ein  weiteres  deutliches
Zeichen,  das  die  Einbeziehung  des  Elsaß  in  seinen  Herrschaftsbereich  symbolisiert,
war,  daß  er  Straßburg  zum  caput  seines  Herzogtums  erklärte229.  Dies  bezog  sich
nicht  nur  auf  das  Elsaß,  sondern  im  Verein  mit  Zürich,  auf  das  gesamte
Schwaben230.  Auch  hat  er  -  möglicherweise  mit  Billigung  Ottos  III.  -  in  Straßburg
mit  dem  Frauenkloster  St.  Stephan  Reichskirchengut  an  sich  gezogen231.  St.
Stephan  war  eine  alte  Etichonengriindung232,  und  aus  dieser  Maßnahme  ist  deutlich
das  Bestreben  erkennbar,  daß  Herzog  Hermann  II.  sich  in  die  Nachfolge  des  alten

fcarissimae  aviae  nostjrae  Adalh[eidi]s  videlicet  imperatricis  augustae  concessimus
atqueperdonavimus  (Zitat,  S.  541).
224  Zwei  Monate  nach  der  Schwertleite  Ottos  III.  ist  Herzog  Konrad  in  einem  Diplom  Ottos
III. als  Intervenient  für  das  Kloster  Schwarzach  nachzuweisen,  welches  in  der
rechtsrheinischen,  aber  kirchenrechtlich  zur  Straßburger  Diözese  gehörenden  Ortenau
gelegen  ist  (D  O  III  153,  S.  563  ff.).  Auch  dies  ist  nach  H.  Maurer,  Herzog,  S.  200,  ein
Hinweis  für  die  Ausweitung  der  Machtbasis  von  Herzog  Konrad  auf  das  Elsaß.
225  Siehe  auch  H.  Maurer,  Herzog,  S.  199.  Die  Behauptung  von  H.  Maurer,  S.  200,  „daß
die  Ausdehnung  von  Herzog  Konrads  Befugnissen  auf  das  Elsaß  mit  voller  Billigung,  ja
vielleicht  sogar  auf  Veranlassung  durch  den  König  geschehen  sein  dürfte“,  bezogen  auf
das  Diplom  Ottos  III.  von  988  für  Murbach  (siehe  Anm.  222),  setzt  wohl  ein  Zuviel  an
Selbständigkeit  bei  dem  gerade  achtjährigen  Otto  III.  voraus.
226  Vgl.  auch  Mohr,  Lothringen,  1.  Bd.,  S.  57-63.
227  Die  Chronik  des  Bischofs  Thietmar  von  Merseburg  und  ihre  Korveier  Überarbeitung,
hrsg.  v.  R.  Holtzmann,  MGH  Script,  rer.  Germ.  NS  9,  2.  unv.  Aufl.,  Berlin  1955,  lib.
V,  cap.  3,  S.  222:  Herimannus,  Alamanniae  et  Alsaciae  dux.
228  Die  Lebensbeschreibung  der  Kaiserin  Adelheid  von  Abt  Odilo  von  Cluny  (Odilonis
Cluniacensis  abbatis  Epithaphium  domine  Adelheide  auguste)  ed.  v.  H.  Paulhart,  in:
MIÖG  Ergänzungsbd.  20,2,  1962,  Wunderbericht,  cap.  4,  S.  48  f.;  vgl.  H.  Bannasch,
Zur  Gründung  und  älteren  Geschichte  des  Benediktinerklosters  Selz  im  Elsaß,  in:  ZGO
117  (NF  78),  1969,  S.  115.  Ob  auch  der  Heilige  Forst  und  umliegende  Güter
in  Hermanns  Hände  geraten  sind,  wie  Bannasch,  S.  115,  behauptet,  läßt  sich  nicht  mit
Sicherheit  beantworten,  da  diese  Angabe  auf  ein  im  12.  Jahrhundert  gefälschtes  Diplom
Ottos  III.  (D  OIII  430)  zurückgeht;  Regest  bei  Böhmer-Uhlirz,  Nr.  1477.
229  Die  Chronik  des  Bischofs  Thietmar  von  Merseburg,  lib.  V,  cap.  12,  S.  234:  ...  caput
ducatus  sui  Argentinatn,  que  Strazburg  dicitur.
230  H.  Maurer,  Herzog,  S.  89  f.
231  Ebda
232  Siehe  dazu  Pfleger,  Kirchengeschichte,  S.  85.

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