111., erst ab September 994 regierte der König selbständig224. Es ist durchaus
möglich, daß die Ausweitung des Machtbereichs von Herzog Konrad auf das Elsaß
mit Billigung der die Regentschaft für den jungen Otto III. führenden Personen -
hierbei ist für die Jahre bis 991 in erster Linie an die Kaiserin Theophanu zu denken
- geschehen ist, sozusagen als Sicherung gegen den französischen König, in dessen
Blickfeld nach dem Tode Ottos II. die Westgrenze des Reiches und somit auch das
Elsaß geraten war225. Man denke zudem an die Ansprüche, die der französische
König zu dieser Zeit mit Unterstützung Heinrichs des Zänkers auf Lothringen erhob
und derer sich Theophanu zu erwehren hatte226.
Auch der Nachfolger Konrads im Herzogsamt, Hermann II. (997-1003), führte den
Titel eines Herzogs von Schwaben und Elsaß227. Er versuchte während seiner
Amtszeit massiv, seine Machtbasis im Elsaß auszudehnen. So hatte er sich Ausstattungsgüter
des Klosters Selz gewaltsam angeeignet228. Ein weiteres deutliches
Zeichen, das die Einbeziehung des Elsaß in seinen Herrschaftsbereich symbolisiert,
war, daß er Straßburg zum caput seines Herzogtums erklärte229. Dies bezog sich
nicht nur auf das Elsaß, sondern im Verein mit Zürich, auf das gesamte
Schwaben230. Auch hat er - möglicherweise mit Billigung Ottos III. - in Straßburg
mit dem Frauenkloster St. Stephan Reichskirchengut an sich gezogen231. St.
Stephan war eine alte Etichonengriindung232, und aus dieser Maßnahme ist deutlich
das Bestreben erkennbar, daß Herzog Hermann II. sich in die Nachfolge des alten
fcarissimae aviae nostjrae Adalh[eidi]s videlicet imperatricis augustae concessimus
atqueperdonavimus (Zitat, S. 541).
224 Zwei Monate nach der Schwertleite Ottos III. ist Herzog Konrad in einem Diplom Ottos
III. als Intervenient für das Kloster Schwarzach nachzuweisen, welches in der
rechtsrheinischen, aber kirchenrechtlich zur Straßburger Diözese gehörenden Ortenau
gelegen ist (D O III 153, S. 563 ff.). Auch dies ist nach H. Maurer, Herzog, S. 200, ein
Hinweis für die Ausweitung der Machtbasis von Herzog Konrad auf das Elsaß.
225 Siehe auch H. Maurer, Herzog, S. 199. Die Behauptung von H. Maurer, S. 200, „daß
die Ausdehnung von Herzog Konrads Befugnissen auf das Elsaß mit voller Billigung, ja
vielleicht sogar auf Veranlassung durch den König geschehen sein dürfte“, bezogen auf
das Diplom Ottos III. von 988 für Murbach (siehe Anm. 222), setzt wohl ein Zuviel an
Selbständigkeit bei dem gerade achtjährigen Otto III. voraus.
226 Vgl. auch Mohr, Lothringen, 1. Bd., S. 57-63.
227 Die Chronik des Bischofs Thietmar von Merseburg und ihre Korveier Überarbeitung,
hrsg. v. R. Holtzmann, MGH Script, rer. Germ. NS 9, 2. unv. Aufl., Berlin 1955, lib.
V, cap. 3, S. 222: Herimannus, Alamanniae et Alsaciae dux.
228 Die Lebensbeschreibung der Kaiserin Adelheid von Abt Odilo von Cluny (Odilonis
Cluniacensis abbatis Epithaphium domine Adelheide auguste) ed. v. H. Paulhart, in:
MIÖG Ergänzungsbd. 20,2, 1962, Wunderbericht, cap. 4, S. 48 f.; vgl. H. Bannasch,
Zur Gründung und älteren Geschichte des Benediktinerklosters Selz im Elsaß, in: ZGO
117 (NF 78), 1969, S. 115. Ob auch der Heilige Forst und umliegende Güter
in Hermanns Hände geraten sind, wie Bannasch, S. 115, behauptet, läßt sich nicht mit
Sicherheit beantworten, da diese Angabe auf ein im 12. Jahrhundert gefälschtes Diplom
Ottos III. (D OIII 430) zurückgeht; Regest bei Böhmer-Uhlirz, Nr. 1477.
229 Die Chronik des Bischofs Thietmar von Merseburg, lib. V, cap. 12, S. 234: ... caput
ducatus sui Argentinatn, que Strazburg dicitur.
230 H. Maurer, Herzog, S. 89 f.
231 Ebda
232 Siehe dazu Pfleger, Kirchengeschichte, S. 85.
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