Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Diese  Vorgänge  um  das  Kloster  Lüders  sind  ohne  Zweifel  im  Zusammenhang  mit
der  durch  den  Prozeß  gegen  Guntram  im  Jahre  952  beginnenden  versuchten
Entmachtung  der  Grafenfamilie  der  Eberhardiner  zu  sehen,  wobei  auch  im  Fall  von
Lüders,  wie  schon  bei  der  Absetzung  Guntrams,  der  eigentliche  Anlaß  im  dunkeln
bleibt.  Die  schriftliche  Fixierung  der  Übertragung  von  Lüders  durch  das  Diplom  des
Königs  vom  6.  April  959  bildet  ja  lediglich  den  Endpunkt  der  Vorgänge,  zeigt  uns
sozusagen  nur  den  Abschluß  des  Geschehens.  Wie  es  Otto  I.  gelungen  ist,  die
Grafen  Eberhard  III.  und  Hugo  II.  dazu  zu  bewegen,  ihm  Lüders  zu  überlassen,
entzieht  sich  unserer  Kenntnis,  man  darf  jedoch  mit  einiger  Berechtigung
annehmen,  daß  ein  enger  Zusammenhang  init  der  im  Jahre  952  geschehenen
Entmachtung  Guntrams,  des  Bruders  Eberhards  und  Hugos,  besteht.  Otto  I.  wird
das  Gebiet  um  Lüders  schon  einige  Zeit  vor  959  im  Auge  gehabt  und  gehörigen
Druck  auf  die  Brüder  Guntrams  ausgeübt  haben,  so  daß  sie  schließlich  einer
Übertragung  von  Lüders  an  den  König  zustimmten.  Gerade  das  Beispiel  Lüders
verdeutlicht  das  Interesse  Ottos  I.  am  Raum  der  Burgundischen  Pforte  und  zeigt  uns
den  Versuch  des  Königs,  Konkurrenten  in  machtpolitischer  Hinsicht  von  dem  von
ihm  als  wichtiges  Verbindungsglied  zu  Burgund  angesehenen  und  beanspruchten
Gebiet  fernzuhalten  oder  bereits  bestehenden  Einfluß  von  lokalen  Gewalten
zurückzudrängen.
Der  Einfluß  der  Grafen  aus  der  eberhardinisehen  Familie  und  ihrer  Erben  ist  im
Raum  der  Burgundischen  Pforte,  bedingt  durch  das  Eingreifen  Ottos  I.,  in  der
Folgezeit  merklich  zurückgegangen.  Die  partielle  Verdrängung  der  eberhardinischen
  Familie  aus  dem  Raum  um  die  Burgundische  Pforte  und  aus  Lüders  hatte
zur  Folge,  daß  Graf  Eberhard  III.  als  der  älteste  zu  dieser  Zeit  lebende  Repräsentant
dieses  Geschlechtes  bald  darauf  begann,  ein  neues  Hauskloster  einzurichten  und  so
einen  neuen  Verwaltungsmittelpunkt  in  den  untereisässischen  Allodialgebieten  der
Familie  einrichtete.  Jedoch  gelang  es  Otto  I.  nicht,  die  eberhardinische  Grafenfamilie
  gänzlich  aus  der  Burgundischen  Pforte  femzuhalten.  So  konnten  sich  die
Eberhardiner  die  Vogtei  über  Lüders  bewahren,  obschon  sie  diese  fortan  auch  mit
Herzog  Rudolf  von  Burgund  teilen  mußten169.  Ein  Sohn  von  Hugo  III.  raucus,
Eberhard  IV.,  hat  später  noch  einmal  versucht,  in  Lüders  politisch  Fuß  zu  fassen,  so
daß  schließlich  Kaiser  Heinrich  II.  eingreifen  mußte  und  ihm  die  Abtei  wieder
entzog.  Nicht  anders  ist  die  Urkunde  zu  verstehen,  die  Heinrich  II.  am  21.  Juni  1016
ausgestellt  hat,  in  der  er  der  Abtei  Lüders,  die  er  von  Graf  Eberhard,  der  sie  zu
Unrecht  usurpiert  hatte,  rechtmäßig  erworben  habe,  Immunität,  Besitzungen  und
Wahlrecht  bestätigte170.  Auch  noch  im  12.  Jahrhundert  finden  wir  die  Nach¬169

  Ex  Vita  S.  Deicoli,  MGH  SS  XV,2,  S.  682:  Omnia  secundum  quod  Divinitati  placuit
imperator  devotus  fidelium  consultu  implevit;  sacri  invasores  loci  iniquos  vocavit,  iure
universali  locum  recipit  atque  ...  beato  viro  ...  potestative  contradidit.  Ipsum  quoque
Rodolpho  duci  atque  praefatis  comitibus  ad  custodiendum  sub  fidelitatis  suae
condictione  commisit.
170  D  H  II  353,  S.  451:  ...  eo  quod  et  nos  praefatum  monasterium  ab  Eberhardo  comite
iniuste  sibi  usurpatum  iuste  et  legaliter  consecuti  sumus;  vgl.  auch  Borgolte,
Grafengewalt,  S.  53,  Anni.  362.

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