Prozeß lassen sich durchaus aus der politischen Situation gegen Anfang der
fünfziger Jahre des 10. Jahrhunderts erkennen. Eines läßt sich mit Sicherheit
feststellen: Es handelte sich um einen sogenannten 'politischen Prozeß', wie die
Forschung einmütig betont126. Wir müssen also fragen, wo sich die politischen
Interessen zwischen Otto und Guntram kreuzten. Solche Kreuzungslinien lassen
sich im geopolitischen Bereich ausmachen. Neben dem elsässischen Nordgau waren
es in der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts vor allem die Burgundische Pforte und
der Oberrhein, die die politischen Einflußgebiete der Eberhardiner bildeten. Gerade
der politische Einfluß der Eberhardiner in den letztgenannten beiden Gebieten läßt
eine Interessenkollision mit Ottos I. Burgundpolitik erkennen. Diese ist hinreichend
bekannt, es sollen lediglich die für unseren Zusammenhang relevanten Fakten kurz
skizziert werden. Otto I. hatte schon frühzeitig Interesse an Burgund gezeigt. So
nahm er den burgundisehen Königssohn Konrad an seinem Hof auf, um wohl auch
in Gegnerschaft zu Hugo von Italien seine lehensrechtlichen Ansprüche gegenüber
Burgund zu sichern127. Als Adelheid, die Schwester jenes Konrads und Witwe von
Lothar, Sohn Hugos von Italien, von dem Markgrafen Berengar von Ivrea ge*
fangengenommen wurde und sie Otto zu Hilfe rief, sah Otto die Gelegenheit zu
einem Eingreifen in Italien gekommen128. Wie bekannt, heiratete Otto schließlich
Adelheid129. Das Gebiet am Oberrhein und die Burgundische Pforte, das bisher für
den König unzugänglich gewesen war130, bekam für Otto I. als Durchgangsgebiet
nach Burgund und nach Italien strategische Bedeutung. Hierin scheint der tiefere
Grund für den Konflikt zwischen Otto I. und Guntram zu liegen. In diese Richtung
geht auch die Interpretation der Vorgänge um Guntram durch Heinrich Büttner, der
ein wesentliches Motiv für Otto, Guntram auszuschalten, darin sieht, daß Otto I. die
Machtverhältnisse im Elsaß zugunsten des ihm verwandten burgundischen
Königshauses habe verschieben wollen131. Auch Hagen Keller sieht den Prozeß
gegen Guntram politisch motiviert und wertet ihn in der Folge von Ottos Interesse
an Burgund als eine Maßnahme im Zuge der Durchsetzung der Herrschaft Ottos I.
im Elsaß. Guntrams Familie habe hier unter Umgehung der Rechte des Königs
126 So z. B. Büttner, Geschichte des Elsaß I, S. 160, wenn er schreibt: „Solche Prozesse
wegen Hochverrat waren unter Ottos I. Regierung nichts Seltenes, sie scheinen vielmehr
ein beliebtes Mittel gewesen zu sein, um politische Zwecke zu erreichen“;
Keller, Einsiedeln, S. 98 f., sieht einen Zusammenhang zwischen dem politischen
Prozeß gegen den Einsiedler Mönch Adam und dem Prozeß gegen Guntram; Zotz,
König Otto I,, S. 65; bei Köpke u. Dümmler, Otto der Große, S. 207, findet keine
Wertung des Geschehens statt, sondern es wird nur die Tatsache des Prozesses erwähnt.
A. Kräh, Absetzungsverfahren als Spiegelbild von Königsmacht, Untersuchungen zum
Kräfteverhältnis zwischen Königtum und Adel im Karolingerreich und seinen Nachfolgestaaten,
Aalen 1987, S. 274 ff., vermutet - mit Büttner - Verweigerung der Herausgabe
von Königsgut, das Otto zur Sicherung der Straßen nach Burgund und Italien benötigte.
127 Siehe dazu Hlawitschka, Frankenreich, S. 119.
128 Siehe ebda., S. 119 f.
129 Siehe Böhmer-Ottenthal, Nr. 201a, S. 95 f.
130 Siehe Zotz, Breisgau, S. 26.
131 Büttner, Geschichte des Elsaß I, S. 161. Büttner verweist auf die Vergabe der
Reichsabtei Erstein an Ottos Schwiegermutter Bertha. Siehe dazu die Continuatio
Reginonis, ad 953, S. 166; Regest bei Böhmer-Ottenthal, Nr. 225a.
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