Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

schließlich  in  letzter  Konsequenz  in  den  Konflikt  der  Eberhardiner  mit  Heinrichs  I.
Nachfolger,  Otto  I.

Konflikt  mit  Otto  I.
Erste  Konflikte  der  Eberhardiner  mit  dem  ottonischen  Königtum  zeigen  sich  um  die
Mitte  des  10.  Jahrhunderts  und  stehen  deutlich  mit  der  politischen  Neuorientierung
Ottos  I.  in  Verbindung,  die  sich  aus  dessen  Heirat  mit  Adelheid  von  Burgund,  einer
Tochter  von  König  Rudolf  II.  von  Hochburgund,  ergab114.  Vor  allem  an  zwei
Ereignissen  verdeutlichen  sich  die  Konflikte:  an  der  Absetzung  Guntrams  im  Jahre
952  und  sieben  Jahre  später  an  den  Vorgängen  um  die  Neubesiedlung  von  Lüders.

Der  Prozeß  gegen  Guntram
Eine  entscheidende  Zäsur  in  der  Geschichte  der  eberhardinisehen  Familie  bildete
die  auf  dem  Augsburger  Hoftag  Anfang  August  952115  von  König  Otto  I.
vorgenommene  Absetzung  des  mächtigen  Grafen  Guntram,  die  die  Konfiszierung
seiner  Güter  nach  sich  zog116.  Guntram  war  der  dritte  Sohn  Hugos  I.117  und  hatte
vor  seiner  Absetzung  im  Unterelsaß  und  im  Breisgau  eine  äußerst  machtvolle
Stellung  inne.  Davon  zeugt  die  große  Zahl  von  Besitzungen,  die  er  in  seiner  Hand
vereinigen  konnte.  Von  den  weitläufigen  Besitzungen  Guntrams  erfahren  wir  fast
ausschließlich  aus  Königsdiplomen,  zum  einen  durch  Diplome  Ottos  I.,  in  denen
dieser  die  ehemaligen  Besitzungen  des  verurteilten  Grafen  an  Verwandte  und  ihm
wichtige  Klöster  weiterverschenkte,  und  zum  anderen  durch  Bestätigungsurkunden
von  Ottos  Nachfolger  im  Königsamt  für  die  mit  Guntrams  ehemaligen  Besitzungen
begabten  Institutionen.  Guntram  war  -  soweit  wir  sehen  -  im  Elsaß  in  Besitz  der
Orte  Colmar,  Dorlisheim,  Hüttenheim  sowie  von  30  Hufen  in  Brumath  mit  den
Pertinenzen  Berstheim,  Gries,  Mommenheim,  Morschweiler  und  Wahlenheim.  Im
Breisgau  gehörten  ihm  die  Orte  Bahlingen,  Betzenhausen,  Buggingen,  Burkheim,
Denzlingen,  Endingen,  Ihringen,  Kenzingen,  Kirchzarten,  Liel,  der  strategisch
äußerst  wichtige  Mauracherhof,  Oberbergen,  Riedlingen,  der  Hof  Riegel,
Oberrotweil,  Teningen,  Tutschfelden,  Unter-Birken,  Vogtsburg,  Wöllingen,
Wintzenheim,  und  im  Thurgau  laßt  sich  der  Hof  Eschenz  als  Guntrams  Besitz
nachweisen118.  Was  von  den  Gütern  Guntrams  sein  allodialer  Besitz  und  was
möglicherweise  von  ihm  okkupiertes  Reichsgut  war119,  läßt  sich  nicht  mehr

114  Siehe  dazu  unten,  S.  179  f.
115  Böhmer-Ottenthal,  Nr.  217a,  dort  auch  zur  Datierung  des  Hoftages;  vgl.  auch  Th.
Zotz,  Der  Breisgau  und  das  alemannische  Herzogtum.  Zur  Verfassungs-  und
Besitzgeschichte  im  10.  und  beginnenden  11.  Jahrhundert  (=  VuF,  Sonderbd.  15),
Sigmaringen  1974,  S.  26.
116  D  O  I  236,  S.  328:  ...  Guntramnus,  antea  quam  in  nostrum  regium  ius  in  nostropalacio
Augustburc  iudicata  fuissent  pro  ipsius  comrmssu.  Regest:  Böhmer-Ottf.nthal,  Nr.
313.
117  Siehe  dazu  oben,  S.  29  ff.
118  Zu  den  einzelnen  Orten  siehe  das  Kap.  'Besitzungen'.
119  Zur  Frage  nach  eventuell  von  Guntram  okkupiertem  Reichsgut,  siehe  unten,  S.  180.

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