Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Grafengewalt  -  Herrschaftliche  Verdichtung
Hugo  I.  konnte,  wie  wir  gesehen  haben,  seine  Machtposition  gegen  den  nach
Norden  expandierenden  burgundisehen  Welfen  Rudolf  im  heutigen  Schweizer
Raum,  in  Lüders  und  im  Elsaß  behaupten,  möglicherweise  hat  er  seine  starke
Stellung  bis  in  das  Gebiet  nördlich  des  Unterelsaß  ausgedehnt.
Allerdings  bedeutete  die  starke  -  in  einer  Hand  vereinigte  -  Grafengewalt  während
der  Auseinandersetzungen  um  das  Elsaß,  die  sich  am  Ende  des  9.  und  in  den  ersten
Dekaden  des  folgenden  Jahrhunderts  abspielten,  auch,  daß  die  lokalen  Gewalten,
sprich  die  Grafen,  in  diesem  politischen  Raum  weitgehend  selbständig  agieren  und
ungehindert  die  Verherrschaftlichung  der  Grafenämter  voran  treiben  konnten.  Diese
Entwicklung  dürfte  schon,  wie  sich  aus  obiger  Darstellung  der  politischen  Situation
ergibt,  am  Ausgang  der  Regierungszeit  Arnulfs  unter  Zwentibolds  Herrschaft  in
Lotharingien  eingesetzt  haben  und  setzte  sich  mit  Sicherheit  während  der
Minderjährigkeit  Ludwigs  fort.  Das  Königtum  war  aus  seiner  damaligen  Position
heraus  nicht  in  der  Lage  gegenzusteuem.  Nach  dem  Ableben  von  Ludwig  dem  Kind
verstärkte  sich  während  der  Regierungs  zeit  Konrads  I.  diese  Entwicklung,  bedingt
durch  die  Auseinandersetzungen  um  das  Elsaß.

3. Die  Eberhardiner  und  das  ottonische  Königtum
Unter  den  Nachfolgern  Konrads  I.  im  Königsamt  setzte  ein  grundlegender  Wandel
in  den  Beziehungen  zwischen  den  Grafen  aus  dem  eberhardinischen  Hause  und  dem
Königtum  ein,  der  größtenteils  bedingt  war  durch  die  Burgundpolitik  der  Herrscher
aus  dem  ottonisch-sächsischen  Haus,  vor  allem  ist  hier  Otto  I.  zu  nennen.  Die
Annäherung  zwischen  dem  sächsischen  und  dem  hochburgundisehen  Königshaus,
welche  bereits  unter  Heinrich  I.  einsetzte,  hatte  natürlich  auch  Konsequenzen  für
die  Stellung  der  Eberhardiner  an  der  Burgundischen  Pforte  und  im  Elsaß.  Die
Eberhardiner  waren  nun  nicht  mehr  als  Abwehrriegel  gegen  den  Expansionsdrang
der  burgundischen  Welfen  nach  Lotharingien  und  in  das  Elsaß  vonnöten.  Sie  werden
  die  sich  abzeichnende  politische  Annäherung  zwischen  den  beiden  Königsfamilien
  mit  Mißtrauen  beobachtet  und  in  der  Folge  davon  in  verstärktem  Maße
versucht  haben,  dem  Verlust  ihrer  einstmals  wichtigen  Funktion  im  Machtgefüge
im  Dreieck  Westschweiz,  Burgundische  Pforte  und  Elsaß  entgegenzuwirken.
Infolge  dieser  Entwicklung  blieb  es  natürlich  nicht  aus,  daß  sich  Reibungspunkte
zwischen  Königtum  und  Grafenfamilie  bildeten.  Ausfluß  und  Höhepunkt  dieser
Entwicklung  dürfte  der  von  Otto  1.  im  Jahre  952  angestrengte  Hochverratsprozeß
gegen  Guntram,  den  dritten  Sohn  Hugos  I.,  darstellen.

Die  Eberhardiner  und  König  Heinrich  I.
Über  das  Verhältnis  von  Mitgliedern  der  Familie  der  Eberhardiner  zu  König  Heinrich
  I.  ist  auf  Grund  der  Quellenarmut  in  dieser  Zeit  wenig  bekannt,  Erwähnungen
von  eberhardinischen  Grafen  fehlen  zum  Beispiel  gänzlich  in  den  uns  überlieferten
Urkunden  Heinrichs  I.

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