Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

vor  ein  Konzil  in  Mainz  unter  Vorsitz  von  Erzbischof  Heriger  zitiert93.  Richwin
konnte  es  sich  erlauben,  auch  diese  Ladung  zu  ignorieren,  ohne  daß  er  größere
Sanktionen  befürchten  mußte94.  Daß  sich  Richwin  trotz  der  offenkundigen
Mißachtung  des  ostfränkischen  Königs  in  Straßburg  als  Bischof  zu  behaupten
wußte,  verdeutlicht  die  Ohnmacht  Konrads  I.  zu  dieser  Zeit  im  Elsaß  und  beleuchtet
die  Gesamtsituation  an  der  Westgrenze  des  Reiches.  Es  ist  offenkundig,  daß  ab  913
bis  zu  Konrads  Tod  im  Jahre  918  der  westfränkische  König  im  Elsaß  und  im
übrigen  Lotharingien  die  Fäden  zog.
Welche  Rolle  spielte  Hugo  I.  in  diesem  politischen  Kräftespiel?  Seine  politische
Haltung  und  Position  läßt  sich  auf  Gnind  der  Quellenarmut  lediglich  erahnen.  Er
wird  sich  klugerweise  den  politischen  Gegebenheiten  angepaßt  und  sich  nach  913,
um  es  einmal  so  zu  formulieren,  nicht  als  Gegner  des  Westfrankenkönigs  profiliert
haben,  zumal  Hugo  darüber  hinaus  mit  Bischof  Richwin  verwandt  gewesen  zu  sein
scheint.  Wir  wissen  auch,  daß  Schenkungen  Hugos  und  seines  Verwandten
Eberhard  -  wahrscheinlich  Hugos  Bruder95  -  an  Richwin  zugunsten  des  Straßburger
Sankt  Thomasstiftes  gemacht  wurden96.  Allerdings  läßt  sich  der  Zeitpunkt  der
Übertragungen  an  Richwin  nicht  bestimmen,  da  wir  davon  lediglich  durch  eine
spätere,  wohl  am  Beginn  des  11.  Jahrhunderts  entstandene97  Aufzeichnung
Kenntnis  haben,  die  mehrere  Traditionen  an  das  Sankt  Thomasstift  zusammenfaßt.
Demnach  könnten  die  Schenkungen  an  Richwin  ebensogut  erst  nach  seiner
Anerkennung  als  Bischof  durch  Konrads  I.  Nachfolger,  König  Heinrich  I.,  erfolgt
sein98.  Für  uns  ist  es  somit  nicht  erkennbar,  ob  sich  Hugo  I.  und  andere  Mitglieder
der  Familie  der  Eberhardiner  offen  auf  die  Seite  Richwins  während  dessen  Konflikt
mit  König  Konrad  I.  gestellt  oder  ob  sie  sich  erst  einmal  abwartend  bedeckt
gehalten  haben.  Man  wird  jedoch  in  der  Annahme  nicht  fehlgehen,  daß  Hugo  I.  die
Machtlosigkeit  des  ostfränkischen  Königs  im  Elsaß  erkannt  hat  und  somit  wohl
nicht  zur  Zurückhaltung  gegenüber  Richwin  gezwungen  war,  mit  dem  der
Eberhardiner  ja  offensichtlich  sympathisierte,  wie  uns  die  Besitzübertragungen  an
Richwin  zugunsten  von  Sankt  Thomas  verdeutlichen.

ecclesiam  invasit,  quem  ad  sanctam  synodum  per  litteras  nostras  vocavimus,  et  venire
contemnens  nec  vicarium  suum  misit,  auctoritate  sancti  Petri  Iohannisque,  vicarii  eius,
domni  papae  et  praecepto  sanctae  praesentis  synodi  iniungendo  vocamus  iterum
et  praecipimus,  quatinus  ad  concilium  Idus  Maii  Mogontia  indictum  a  metropolitano
episcopo  suo  ad  presentiam  venerabilis  Herigeri  archiepiscopi  et  confratrum  suorum
veniat,  suae  inobqdientiae  et  perseveritatis  ibidem  iustam  rationem  redditurus.  Sin  autem
neglegenter  et  hoc  agere  parvipendent,  abstineat  se  a  proprio  gradu,  donec  Romam
veniens  coram  domno  papa  et  sancta  ecclesia  reddat  rationem,  siehe  RegBfeStr.  I,  Nr.
122,  S.  243.
93  Siehe  das  Zitat  in  Anm.  92.
94  Die  Anordnung,  daß  Richwin  sich  bei  Nichterscheinen  vor  dem  Mainzer  Konzil  in  Rom
verantworten  müsse  (siehe  das  Zitat  in  Anm.  92),  blieb  eine  leere  Drohung.
95  Siehe  dazu  die  genealogischen  Ausführungen  oben,  S.  21-24.
96  Wiegand,  Urkundenbuch  I,  Nr.  52,  S.  43  ff.;  RegBfeStr.  I,  Nr.  130,  S.  244  f.
97  Zur  Datierung  siehe  Wiegand,  Urkundenbuch  I,  S.  43;  vgl.  auch  BILLER  u.  Metz,
Anfänge,  S.  247  u.  281,  Anm.  1.
98  Zur  Anerkennung  Richwins  siehe  unten,  S.  176.

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