vor ein Konzil in Mainz unter Vorsitz von Erzbischof Heriger zitiert93. Richwin
konnte es sich erlauben, auch diese Ladung zu ignorieren, ohne daß er größere
Sanktionen befürchten mußte94. Daß sich Richwin trotz der offenkundigen
Mißachtung des ostfränkischen Königs in Straßburg als Bischof zu behaupten
wußte, verdeutlicht die Ohnmacht Konrads I. zu dieser Zeit im Elsaß und beleuchtet
die Gesamtsituation an der Westgrenze des Reiches. Es ist offenkundig, daß ab 913
bis zu Konrads Tod im Jahre 918 der westfränkische König im Elsaß und im
übrigen Lotharingien die Fäden zog.
Welche Rolle spielte Hugo I. in diesem politischen Kräftespiel? Seine politische
Haltung und Position läßt sich auf Gnind der Quellenarmut lediglich erahnen. Er
wird sich klugerweise den politischen Gegebenheiten angepaßt und sich nach 913,
um es einmal so zu formulieren, nicht als Gegner des Westfrankenkönigs profiliert
haben, zumal Hugo darüber hinaus mit Bischof Richwin verwandt gewesen zu sein
scheint. Wir wissen auch, daß Schenkungen Hugos und seines Verwandten
Eberhard - wahrscheinlich Hugos Bruder95 - an Richwin zugunsten des Straßburger
Sankt Thomasstiftes gemacht wurden96. Allerdings läßt sich der Zeitpunkt der
Übertragungen an Richwin nicht bestimmen, da wir davon lediglich durch eine
spätere, wohl am Beginn des 11. Jahrhunderts entstandene97 Aufzeichnung
Kenntnis haben, die mehrere Traditionen an das Sankt Thomasstift zusammenfaßt.
Demnach könnten die Schenkungen an Richwin ebensogut erst nach seiner
Anerkennung als Bischof durch Konrads I. Nachfolger, König Heinrich I., erfolgt
sein98. Für uns ist es somit nicht erkennbar, ob sich Hugo I. und andere Mitglieder
der Familie der Eberhardiner offen auf die Seite Richwins während dessen Konflikt
mit König Konrad I. gestellt oder ob sie sich erst einmal abwartend bedeckt
gehalten haben. Man wird jedoch in der Annahme nicht fehlgehen, daß Hugo I. die
Machtlosigkeit des ostfränkischen Königs im Elsaß erkannt hat und somit wohl
nicht zur Zurückhaltung gegenüber Richwin gezwungen war, mit dem der
Eberhardiner ja offensichtlich sympathisierte, wie uns die Besitzübertragungen an
Richwin zugunsten von Sankt Thomas verdeutlichen.
ecclesiam invasit, quem ad sanctam synodum per litteras nostras vocavimus, et venire
contemnens nec vicarium suum misit, auctoritate sancti Petri Iohannisque, vicarii eius,
domni papae et praecepto sanctae praesentis synodi iniungendo vocamus iterum
et praecipimus, quatinus ad concilium Idus Maii Mogontia indictum a metropolitano
episcopo suo ad presentiam venerabilis Herigeri archiepiscopi et confratrum suorum
veniat, suae inobqdientiae et perseveritatis ibidem iustam rationem redditurus. Sin autem
neglegenter et hoc agere parvipendent, abstineat se a proprio gradu, donec Romam
veniens coram domno papa et sancta ecclesia reddat rationem, siehe RegBfeStr. I, Nr.
122, S. 243.
93 Siehe das Zitat in Anm. 92.
94 Die Anordnung, daß Richwin sich bei Nichterscheinen vor dem Mainzer Konzil in Rom
verantworten müsse (siehe das Zitat in Anm. 92), blieb eine leere Drohung.
95 Siehe dazu die genealogischen Ausführungen oben, S. 21-24.
96 Wiegand, Urkundenbuch I, Nr. 52, S. 43 ff.; RegBfeStr. I, Nr. 130, S. 244 f.
97 Zur Datierung siehe Wiegand, Urkundenbuch I, S. 43; vgl. auch BILLER u. Metz,
Anfänge, S. 247 u. 281, Anm. 1.
98 Zur Anerkennung Richwins siehe unten, S. 176.
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