in seinem Macht- und Besitzstreben über andere Politiker seiner Zeit hinausheben
würde. Immerhin kann man feststellen, daß er eine große Machtfülle auf sich
vereinigte und sein Aktionsradius beträchtlich war. Allerdings beruhte seine
Stellung weniger auf eigenen Besitzerwerbungen, sondern vielmehr auf der von
seinem Vater ererbten Machtposition. Hugo konnte die politischen Positionen
seines Vaters weitgehend behaupten. Die Stellung der Eberhardiner an der
Burgundischen Pforte, vor allem in Liiders, blieb auch unter Hugo I. weiterhin
unangefochten. Der Bericht der Vita S. Deicoli läßt deutlich werden, daß der
Übergang des Besitzes von Lüders vom Vater auf den Sohn wohl reibungslos
vonstatten gegangen ist73.
Man findet Hugo I., ebenso wie seinen Vater, im Raum der heutigen Schweiz aktiv.
So folgte er Eberhard I. wohl als Laienabt von St. Felix und Regula in Zürich nach -
oder übte dort zumindest einen dominierenden Einfluß aus - wie aus seiner
Zeugenschaft in einer am 16. August 931 ausgestellten Urkunde ersichtlich wird, in
der die Eheleute Ratpreht imd Truhlinde dem Kloster St. Felix und Regula in Zürich
ihren Hof gegen die lebenslange Nutzung anderer Güter überließen74. Auch in
Sankt Gallen läßt sich der Einfluß Hugos I. feststellen. In einer Urkunde Ludwigs
des Kindes, am 24. Juni 903 in Forchheim für das Kloster Sankt Gallen ausgestellt,
findet man ihn unter den Getreuen des Königs genannt75. In dem ostschweizeri-
schen Raum um Zürich und Sankt Gallen konnten also, ebenso wie an der Burgun¬
dischen Pforte, die eberhardinisehen Machtpositionen behauptet werden. Nicht von
Nachteil dürfte es zudem gewesen sein, daß mit dem Gründer und ersten Abt des
Klosters Einsiedeln, Eberhard dem Eremiten, ein Verwandter Hugos eine
einflußreiche Position im ostschweizerischen Raum innehatte. Somit kann in dem
geographischen Dreieck Zürich, Sankt Gallen, Einsiedeln einer der Besitzschwer¬
punkte der frühen Eberhardiner erkannt werden. Über die Stellung der Eberhardiner
im oberen Aaregebiet ist für die Zeit Hugos I. nichts auszusagen. Der Einfluß der
Eberhardiner dürfte dort jedoch nach und nach zurückgegangen sein, denn für die
Zeit nach Eberhard I. gibt es in diesem geographischen Raum keine Quellenbelege
mehr, in denen Mitglieder der eberhardini sehen Familie genannt werden.
Einen weiteren Schwerpunkt innerhalb von Hugos Besitzungen bildete das Gra¬
fenamt im elsässischen Nordgau, welches Hugo I. ebenfalls in der Nachfolge seines
Vaters mit Sicherheit ausgeübt haben dürfte; davon zeugt seine Beziehung zum
Straßburger Bischof Richwin und die Tatsache, daß er auf Hohenburg residierte76.
Die elsässischen Besitzungen bildeten einen Schwerpunkt in dem Güterkomplex
Hugos.
73 Siehe das Zitat in Anm. 72.
74 Druck der Urkunde bei Escher u, Schweizer, Urkundenbuch, 1. Bd., Nr. 194, S. 86 f,:
Signum ... Huc comitis (Zitat, ebda., S. 87). Zur Interpretation der Urkunde siehe oben,
S. 14.
75 D LdK 20, S. 125 ff.
76 Siehe dazu das Güterverzeichnis für das Straßburger Stift Sankt Thomas, abgedruckt bei
Wiegand, Urkundenbuch 1, Nr. 52, S. 43 ff.. Zitat, S. 44; RegBfeStr. 1, Nr. 130, S. 244
f.; siehe dazu oben, S. 20.
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