Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Zugehörigkeit  zu  den  Erchangarcn  schließen  kann,  mag  dahingestellt  bleiben.  Es
scheint  jedoch  sicher  zu  sein,  daß  Arnulf  im  Sundgau,  der  geographisch  zwischen
dem  von  Eberhard  I.  beherrschten  Nordgau  und  dem  Somegau  liegt,  in  dem  die
Liutfriede  -  etichonenblütige  Verwandte  Eberhards68  -  die  politisch  einflußreichste
Lokalgewalt  waren,  einen  Gegenpart  zu  den  mächtigen  Etichonennachfahren
schaffen  mußte.
Zusammenfassend  läßt  sich  feststellen,  daß  der  Aufstieg  Eberhards  eng  mit  dem
Machtwechsel  von  Karl  III.  zu  Arnulf  von  Kärnten  verbunden  war.  Im  Zuge  von
Arnulfs  Auseinandersetzung  mit  Rudolf  von  Hochburgund  hat  sich  der  Einflußbereich
  Eberhards  enorm  ausgedehnt  -  der  Aktionsradius  des  Grafen  war  nun  weit
ausgreifend.  Er  erstreckte  sich  im  Südwesten  vom  Gebiet  der  burgundischen  Pforte
mit  dem  Mittelpunkt  Lüders  bis  in  den  heutigen  Schweizer  Raum,  dort  von
Besitzungen  im  oberen  Aareraum  im  Westen  bis  nach  Zürich  im  Osten,  wo  mit  der
Kontrolle  über  St.  Felix  und  Regula  die  Besetzung  eines  ehemals  karolingischkaiserlichen
  Stützpunktes  erreicht  werden  konnte.  Weiter  nördlich  dehnte  sich  sein
Einfluß  über  vereinzelte  Besitzungen  im  Sundgau  vor  allem  über  den  Nordgau  und
die  rechtsrheinische  Ortenau  aus.  Auch  zeugen  die  Epitheta  in  den  verschiedenen
Quellen,  die  Eberhard  beigegeben  wurden  -  man  bezeichnte  ihn  als  bellipotens69
oder  sprach  von  ihm  als  einem  illustrissimo  comite70  -  von  der  enormen  Machtfülle,
die  dieser  Etichonennachfalire  auf  sich  vereinigen  konnte,  und  von  der  politischen
Vonnachtstellung  im  südwestlichen  Raum  des  Reiches,  die  er  unter  dem  Karolinger
Arnulf  von  Kärnten  erhalten  hatte.

Politische  Wirksamkeit  Hugos  I.
Nachfolger  Eberhards  I.  im  Grafenamt  war  sein  Sohn  Hugo  I.  Ob  er  sich  uns
wirklich  als  ein  „zielstrebiger  und  machthungriger  Besitzpolitiker“  zeigt,  wie  es
Franz  Xaver  Vollmer  ausgedrückt  hat71,  mag  dahingestellt  bleiben,  denn  dieses
Bild  Hugos  I.  speist  sich  gänzlich  aus  der  Schilderung  seiner  Person  und  seines
Charakters,  welche  die  Vita  S.  Deicoli  liefert72.  Die  wenigen  urkundlichen  Quellen,
die  wir  zu  seiner  Person  besitzen,  verraten  indes  nichts  Außergewöhnliches,  was  ihn

68  Zu  den  Liutfrieden  siehe  oben,  S.  31.
69  Ex  Vita  S.  Deicoli,  MGH  SS  XV,2.  S.  677.
70  Bruckner,  Regesta  Alsatiae,  Nr.  650,  S.  387  f.
71  Vollmer,  Etichonen,  S,  178.
72  Vollmers  Charakterisierung  von  Hugo  1.  bezieht  sich  anscheinend  auf  folgende  Passage
der  Vita  S.  Deicoli:  Eodem  vero  comite  [=  Eberhard  I  ]  in  tanta  /nentis  obstinantia  vita
decedente,  filius  eius  Hugo  nomine,  qui  et  ipse  iam  comes  effectus  fuit,  omnia  quae  patris
sui  esse  videbantur  sive  iure  sive  iniuria  potestative  invasit  tenacilerque  sibi  aduncavit,
inter  quae  omnia  et  locum  sancti  patris  Deicoli.  Qui  cum  tnasculae  prolis  fortitudine  in
omnibus  propemodum  regnis  famosus  haberetur  et  in  multis  negociis  acsi  miles
castrensis  invictus  existeret,  aliqua/ndiu  inpune  potitus  est  praedio  sancti  Deicoli  (Vita  S.
Deicoli,  MGH  SS  XV,2,  S.  677).  Ein  solches  Verhalten  des  Grafen  ist  im  Sinne  der
hagiographischen  Schilderung  geradezu  vonnöten,  damit  anschließend  durch  ein
sogenanntes  Wunder  des  im  Mittelpunkt  der  Vita  stehenden  Heiligen  ein  für  den  Grafen
wirksames  Bekehrungserlebnis  stattfinden  kann.

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