eingegangen werden kann, waren in vollem Gange2, als uns mit Eberhard der erste
Vertreter aus der, von der Forschung auch nach ihm titulierten, ursprünglich aus
dem Elsaß stammenden3 und dort auch begüterten4 Familie der 'Eberhardiner'
begegnet. Sie waren Nachkommen der alten, in der Zeit der Merowinger politisch
aktiven Etichonendynastie5. Allerdings ist die Quelle, die über das früheste
Auftreten Eberhards berichtet, die Vita S. Deicoli, keine zeitgenössische, denn ihre
Entstehungszeit kann man erst nach der Mitte des 10. Jahrhunderts ansetzen6.
Zudem verstellt die hagiographische Grundintention der Vita den Blick auf die circa
80 bis 90 Jahre zurückliegenden historischen Geschehnisse. Trotzdem kommt ihr
gerade in genealogischen Fragen - wie oben bereits erörtert - Glaubwürdigkeit zu,
und wir können Rückschlüsse auf politische Handlungen der in der Vita genannten
Personen ziehen7 8. Eberhard w ar mit Lothar II. - dem König des regnum Lotharii^ -
und wohl auch mit dessen Friedelfrau Waldrada blutsverwandt9. Die politisch
hochbrisanten Geschehnisse um Lothar II. im Zusammenhang mit dessen
Versuchen, sich von seiner - ihm in Muntehe angetrauten - Frau Theutberga zu
trennen, da aus dieser Ehe keine Nachkommen hervorgegangen waren, und die Ehe
mit seiner Friedelfrau Waldrada - und somit auch die Kinder aus dieser Verbindung
- kirchlich zu legitimieren, sind hinlänglich bekannt und von der Forschung
eingehend dargestellt und diskutiert worden10 11. Inwieweit Eberhard I. in das
Politikum, das die Eheproblemaük um Lothar II. und Waldrada darstellte, involviert
war, läßt sich nicht erkennen. Es ist, da wir keine Aussagen über den Geburtszeitpunkt
Eberhards treffen können, überhaupt fraglich, ob er in den sechziger
Jahren des 9. Jahrhunderts, als diese Probleme von großer Aktualität waren, schon
in das politische Geschehen eingreifen konnte. Es dürfte eher wahrscheinlich sein,
daß er erst nach dem Tod Lothars II. im Jahre 869 politisch aktiv wurde, wenn man
den für Eberhard I. angenommenen Geburtstermin, für den der Zeitraum um das
Jahr 850 gelten kann1 l, berücksichtigt und zusätzlich noch den Lhnstand mit in die
2 Es sei hier auf die, die wichtigsten Ereignisse im Zeitraum von 840 bis 899
zusammenfassende Darstellung von E. Hlawitschka, Vom Frankenreich zur
Formierung der europäischen Staaten- und Völkergemeinschaft 840-1046. Ein Studienbuch
zur Zeit der späten Karolinger, der Ottonen und der frühen Salier in der Geschichte
Mitteleuropas, Darmstadt 1986, S. 75-92, verwiesen.
3 Ex Vita S. Deicoli, MGH SS XV,2, S. 677: ... comes quidam bellipotens de Alsaciae
partibus nomine Heberardus.
4 Siehe dazu im Kap. 'Besitzungen' z. B. die Art. zu 'Colmar', 'Hohenburg' und 'Illkirch',
welche sehr wahrscheinlich alle ursprünglich Etichonenbesitz waren.
5 Siehe dazu die Ausführungen im genealogischen Teil der Arbeit, oben S. 5-10.
6 Siehe dazu Thomas, Theoderich von Trier, S. 42-63, bes. S. 49-58.
7 Siehe oben, S. 12 f. mit den Anm. 54 u. 55.
8 Der Begriff findet sich bei Reginonis abbatis Prumiensis chronicon, ad 888, S. 130 u.
passim; siehe dazu Hlawitschka, Lotharingien, S. 16 f.; vgl. Mohr, Lothringen, 1. Bd.,
S. 7-11; vgl. U. Nonn, Pagus und Comitatus in Niederlothringen. Untersuchungen zur
politischen Raumgliederung im früheren Mittelalter, Bonn 1983, S. 52 ff.
9 Siehe die genealogischen Erörterungen zu diesem Punkt oben, S. 10 f.
10 Siehe dazu den Literaturüberblick bei K Schmid, Königseintrag, S. 113, Anm. 95.
11 Siehe oben, S. 17.
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