Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

dieser  Stelle  notwendig,  kurz  die  These  Renns  einer  kritischen  Prüfung  auf  ihre
Stichhaltigkeit  zu  unterziehen.  Was  spricht  dafür,  daß  Konrad  I.  von  Luxemburg  in
erster  Ehe  mit  einer  Hrmensinde  verheiratet  war?  Einzig  die  interpolierte  Stelle  bei
Alberich  bezeugt  uns  Ermensinde  als  Gemahlin  Konrads  I.,  wie  schon  Walther
Möller  festgestellt  hat877.  Es  fällt  zusätzlich  auf,  daß  die  angeblich  zweite  Gemahlin
Konrads  I.,  nämlich  Clementia,  in  dieser  genealogischen  Zusammenstellung  in
Alberichs  Chronik  fehlt.  Heinz  Renn  weist  zwar  der  interpolierten  Stelle  in  der
Chronik  des  Alberich  von  Troisfontaines  nach,  daß  die  angebliche  erste  Ehefrau
Konrads,  Ermensinde,  weder  aus  dem  Hause  Longwy  noch  aus  dem  Hause
Blieskastel  stammen  könne,  zweifelt  jedoch  nicht  an  ihrer  Existenz878.  Renn  nimmt
weiterhin  an,  ebenfalls  von  dem  Faktum  ausgehend,  daß  Konrad  I.  als  Schwiegersohn
  des  Grafen  von  Poitou  bezeichnet  wird,  Ermensinde  entstamme  dem
Grafenhaus  von  Poitou879.  Er  erschließt  nun  eine  bisher  nicht  bekannte  Tochter  des
Grafen  Wilhelm  von  Poitou  und  dessen  Gemahlin  Ermensinde,  die  ebenfalls  den
Namen  Ermensinde  getragen  haben  soll  und  letztendlich  Konrad  I.  von  Luxemburg
geheiratet  habe880  Diese  Gemahlin  Konrads  sei  -  so  Heinz  Renn  -  vor  1083
verstorben,  da  ab  1083  schon  Clementia  als  Gemahlin  Konrads  belegt  sei881.  Es
ergeben  sich  indes  bei  genauerer  Betrachtung  der  Datierungen  der  einschlägigen
Urkunden  einige  Probleme,  die  aufhorchen  lassen.  So  datiert  die  Urkunde  Konrads
von  Luxemburg,  in  der  er  zusammen  mit  seiner  Gemahlin  Clemenüa  auftritt,  vom
Jahre  1083882.  Das  Quellenzeugnis,  in  dem  Konrad  1.  als  Schwiegersohn  des  Grafen
von  Poitou  bezeichnet  wird,  entstammt  jedoch  dem  Jahre  1088,  also,  wie  deutlich
den  Jahresangaben  zu  entnehmen  ist,  aus  einer  Zeit,  als  Konrad  schon  tot  war  -  er
starb  am  8.  August  1086883  -,  und  zudem  liegt  die  zweite  Ehe  Konrads  mit
Clementia  dazwischen884.  So  ist  es  keinesfalls  zwingend,  den  Schwiegervater
Konrads  als  den  Vater  der  Ermensinde  zu  bezeichnen.  Genausogut  könnte  man  den
Grafen  von  Poitou  als  Vater  der  Clementia  ansehen.  Renn  erklärt  diesen  LImstand
nicht,  er  übergeht  ihn  stillschweigend  und  nimmt  an,  daß  Clementia  einem  anderen
Hause  und  nicht  dem  Haus  Poitou  entstammen  müsse.  Liegt  es  nicht  vielmehr
näher,  daß  derjenige  Mann  als  Schwiegervater  bezeichnet  wird,  der  der  Vater  des
jeweils  letzten  Eheparüiers  gewesen  ist?  Zugegeben,  letzteres  Argument  ist  nicht
beweiskräftig,  es  gesellen  sich  indes  zu  dem  festgestellten  Tatbestand  noch  weitere
Ungereimtheiten,  die  nicht  so  recht  zu  Reims  Theorie  passen  wollen.  Denn  in  einer
weiteren  Urkunde  nennt  Graf  Wilhelm  von  Luxemburg  Clementia  maler  wea885.

letztgenannten  Historikern  das  Problem  einer  Erstehe  Konrads  von  Luxemburg  nicht
erörtert.
877  Möller,  Zusätze,  S.  636.
878  Renn,  Grafenhaus,  S.  140-144.
879  Ebda,  S.  143  f.
889 Ebda.,  S.  144.
881  Ebda,  S.  145.
882  Wampach,  Urkunden-  und  Quellenbuch,  1.  Bd.,  Nr.  301,  S.  445-449.
Ebda,  Nr.  303,  S.  452-455.
884  Siehe  oben,  Anm.  870.
885  Urkunde  Wilhelms  von  Luxemburg,  abgedruckt  bei  Wampach,  Urkunden-  und
Quellenbuch,  1.  Bd.,  Nr  358,  S.  509-514:  ...  annuente  matre  mea  Clementia  (ebda,  S.
512).

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