Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

zierung  des  Ritters  Waltrikinus  mit  dem  Bmder  Gertruds  von  dieser  Seite  nichts
entgegen.  Von  Interesse  für  unser  Problem  ist  die  Bezeichnung  des  Waltrikinus  als
Ritter,  denn  falls  der  Bruder  Gertruds  und  jener  Ritter  ein  und  dieselbe  Person  sind,
könnte  der  Ritterstand  des  Waltrikinus  mit  Sicherheit  als  ein  Hinweis  auf  dessen
illegitime  Geburt  gewertet  werden.
Eine  weitere  sinnvolle  Erklärung  bietet  meines  Erachtens  auch  die  Annahme,  daß
die  Ehefrau  Alberts  II.  von  Dagsburg  diesen  Sohn  bereits  in  die  Ehe  mit  Albert  II
brachte,  daß  der  Sohn  also  aus  einer  uns  unbekannten  ersten  Ehe  der  Gemahlin
Alberts  stammte  (siehe  dazu  in  Tafel  13  die  2.  Möglichkeit).  Eine  erste  Ehe  von
Gertruds  Mutter  wird  in  den  Quellen  leider  nicht  erwähnt,  auch  die  einschlägige
Literatur  weiß  von  einer  ersten  Ehe  der  Tochter  Hermanns  IV.,  des  Markgrafen  von
Baden,  nichts749.  Es  wäre  doch  durchaus  denkbar,  daß  der  Dagsburger  Graf,
möglicherweise  geschieden  oder  Witwer  geworden750,  in  zweiter  Ehe  ebenfalls  eine
Witwe  geheiratet  hat,  die  besagte  Tochter  des  Markgrafen  zu  Baden,  welche  jenen
Sohn  namens  Waltrikinus  mit  in  die  Ehe  gebracht  hat.  Für  diese  These  spricht  auch
der  Name  des  Sohnes,  der  in  der  Familie  der  Dagsburger  Grafen  zudem  nirgends
belegt  ist.
Welcher  der  beiden  Thesen  letztendlich  der  Vorzug  zu  geben  ist,  wird  kaum  zu  entscheiden
  sein.

Tafel  13
Zur  Verwandtschaft  von  Gertnid  von  Dagsburg  mit  Waltrikinus
1. Möglichkeit:
NN  -  ill.  -  Albert  II.  v.  Dagsburg  c°  N.  v.  Baden
I  I
Waltrikinus  Gertrud  v.  Dagsburg

2. Möglichkeit:
1 2  1
NN  co  N.  v.  Baden  co  Albert  II.  v.  Dagsburg  co  NN
I  I
Waltrikinus  Gertrud  v.  Dagsburg

Otto,  ohne  eine  Verwandtschaftsbezeichnung  wie  z.  B.frater  imperatoris,  sondern
lediglich  mit  ihrer  Amtsbezeichnung  aufgeführt  werden:  Philipp  in  seiner  Eigenschaft  als
Propst  des  Aachener  Marienstiftes,  Konrad  als  Herzog  von  Schwaben  und  Otto  als
Pfalzgraf  von  Burgund.  Druck  der  Urkunde  bei  Böhmer,  Acta,  Nr.  183,  S.  170  f.:  Huius
rei  testes  sunt:  ...  Philippus  Aquensis  prepositus,  ...  Cunradus  dux  Suevorum,  Otto
comes  palatinus  Burgundie  (Zitat  ebda.,  S.  171).
749  So  z.  B.  Tritscheller,  Markgrafen  von  Baden,  sowie  Wunder,  Die  ältesten  Markgrafen
  von  Baden,  S.  103-118.
750  Siehe  dazu  oben,  S.  116-120.

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