Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

1224,  die  allerdings  nur  noch  in  einer  späteren  französischen  Übersetzung  auf  uns
gekommen  ist,  Waltrekin  mon  Frere  als  Zeuge  genannt736 737.
In  einem  weiteren,  in  lateinischer  Abschrift  und  französischer  Übersetzung
erhaltenen  Dokument  Gertruds,  ebenfalls  vom  Februar  1224,  liest  man  jedoch  in  der
Zeugenreihe  erstaunlicherweise  von  einem  Wilhelmo  fratre  meo737  bzw.  im
französischen  Text  analog  von  einem  Guiliame  mon  Frere738.  Der  Name  Wilhelm
erinnert  an  den  Namen  des  angeblichen  Sohnes  Alberts  II.,  um  den  es  sich  jedoch
aus  den  oben  angeführten  Gründen  unmöglich  handeln  kann,  da  die  'Existenz'
dieses  Sohnes  auf  einer  sagenhaften  Überlieferung  des  14.  Jahrhunderts  beruht739.
Donnet  schlägt  als  Lösung  des  Problems  einerseits  vor,  der  Bruder  Gertruds  könnte
einen  Doppelnamen  getragen  haben,  Walter-Wilhelm,  wie  es  in  der  dagsburgischen
Familie  öfter  der  Fall  war,  erinnert  sei  nur  an  Hugo  VIII.  und  Hugo  IX.,  die  beide
zusätzlich  zu  Hugo  den  Namen  Heinrich  führten740.  Andererseits  möchte  Donnet
die  Existenz  eines  Wilhelm  neben  Waltrikinus  nicht  ausschließen741.  Die  Existenz
von  zwei  Brüdern  Gertruds,  Waltrikinus  und  Wilhelm,  scheint  mir  jedoch  nicht
gegeben  zu  sein.  Ein  Wilhelm  ist  uns  lediglich  in  dieser  einen  Urkunde  vom
Februar  1224  belegt.  In  der  zweiten  Urkunde  vom  Februar  desselben  Jahres  ist  nur
der  aus  den  Urkunden  Gertruds  vom  6.  Oktober  1223  bekannte  Waltrikinus
vertreten.  Man  muß  sich  fragen,  weswegen  in  den  beiden  Februarurkunden  jeweils
einmal  nur  Waltrikinus  genannt  wird  und  einmal  nur  Wilhelm.  Die  beiden
Urkunden  scheinen  doch  in  einer  engen  zeitlichen  Nähe  ausgestellt  worden  zu  sein,
wenn  nicht  sogar  am  selben  Tag,  ähnlich  wie  die  beiden  Urkunden  vom  6.  Oktober
1223. Weswegen  ist  Wilhelm  lediglich  in  einer  Februarurkunde  Gertruds  Zeuge,  in
der  anderen  aber  ein  Waltrikinus?  Aus  der  Sachlage  läßt  sich  meines  Erachtens
folgern,  daß  wahrscheinlich  nur  ein  frater  Gertruds  existiert  hat,  möglicherweise
führte  er  zwei  Namen,  Waltrikinus  und  Wilhelm,  oder  -  was  wahrscheinlicher  ist  -
es  liegt  eine  Verschreibung  von  WaltrikinusiWalter  zu  Wilhelm  vor.
Nim  gilt  es  zu  untersuchen,  wer  dieser  Waltrikinus  war.  Eine  mögliche  Erklärung
für  die  Verwandtschaft  zwischen  Gertrud  und  Waltrikinus  scheidet  von  vornherein
aus,  nämlich,  daß  Waltrikinus  aus  einer  ersten  Ehe  Alberts  II.  entstammte.  Wäre
dies  der  Fall,  würde  er  mit  Sicherheit  beim  Tode  Alberts  II.  im  Erbgang  berücksichtigt
  worden  sein,  und  er  hätte  gewiß  den  Großteil  der  Besitzungen  Alberts
geerbt.  Von  einem  derartigen  Vorgang  ist  aber  1212,  beim  Tode  Alberts  II.,  nichts

14  f.t  siehe  im  Anhang,  Urkunde  Nr.  23b;  Zitat  aus  der  lateinischen  Abschrift.  In  der
französischen  Abschrift  wird  korrekt  mit  Wathieu  mon  Frerè  Übersetzt.
736  Urkunde  vom  Februar  1224:  Original  verloren,  französische  Abschrift:  Huy,  AEH,
abbaye  du  Val-Notre-Dame,  Cartulaire  23,  S.  9  f.,  siehe  im  Anhang,  Urkunde  Nr.  24.
737  Lateinische  Abschrift  in  Huy,  AEH,  abbaye  du  Val-Notre-Dame,  №  80,  siehe  im
Anhang,  Urkunde  Nr.  25;  Donnet,  Les  origines,  S.  139  mit  Anm.  42,  gibt  unrichtig  an,
das  Dokument  befinde  sich  in  „V.N.D.,  Liasse  n°45“.
738  Französische  Abschrift  der  in  Anm.  737  genannten  Urkunde:  Huy,  AEH,  abbaye  du  Val-Notre-Dame,
  Cartulaire  23,  S.  10  f.
739  Siehe  dazu  oben,  S.  127  ff.
740  Donnet,  Les  origines,  S.  139  mit  Anm.  45;  zur  Zweinamigkeit  Hugos  VIII.  und  Hugos
IX. siehe  oben,  S.  95  u.  S.  105.
741  Donnet,  Les  origines,  S.  139.
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