sätzlich auszugehen. Einzig der Umstand, daß Reiner nach dem Weihnachtsstil
schreibt, läßt die Möglichkeit zu, daß die Geburt Gertruds in die Woche von
Weihnachten bis zum 31, Dezember 1205 gefallen sein könnte. Als Terminus post
quem für das Geburtsdatum gilt also der 25. Dezember 1205, als Terminus ante
quem ist der September 1206 anzusehen. Jedoch ist davon auszugehen, daß Gertrud
aller Wahrscheinlichkeit nach vor dem September geboren wurde, da vor Abschluß
des Ehevertrages sicher längere Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien
geführt wurden.
Zeugnisse, die uns von ihrem kurzen Leben Nachricht geben, beziehen sich zumeist
auf ihre drei Eheschließungen, wobei die Verhandlungen bezüglich ihrer zweiten
Eheschließung mit Graf Theobald IV. von der Champagne am besten dokumentiert
sind727. Es sind uns aber auch einige Urkunden Gertruds überliefert, wobei die
früheste, die sie allerdings zusammen mit ihrem Ehemann, Herzog Theobald I. von
Oberlothingen, ausstellte, aus dem Jahr 1219 stammt728. Von Gertrud selbständig
ausgestellte Urkunden haben sich lediglich aus ihrer letzten Lebensphase ab der
zweiten Hälfte des Jahres 1221 erhalten729.
727 Zu den drei Ehen Gertruds siehe ausführlich unten das Kap. 'Gertrud von Dagsburg'. Aus
heutiger Sicht für die Forschung unbrauchbar ist die biographische Skizze von CXjgas de
Beaulieu, Gertrude de Dagsbourg, S. 385-393.
728 Original in Nancy, AD M-et-M, H 608; siehe im Anhang, Urkunde Nr. 16.
729 Insgesamt sind zehn Urkunden Gertruds von Dagsburg aus den Jahren 1223/1224
bekannt, von denen nur noch die Urkunde vom Mai 1224 im Original vorhanden ist:
a) Gertrud bestätigt die Übertragung des Zehnten und des Patronatsrechts der Kirchen
von Mantoncourt und Ommeray an die Abtei Haute-Seille. Abschrift in Nancy, AD Met-M,
H 608. Siehe im Anhang, Urkunde Nr. 19.
b) Undatierter Brief Gertruds an die Äbtissin Aylide von Val-Notre-Dame, wohl vor
dem 6. Oktober 1223 geschrieben, in dem sie die. Schenkung ihres Vaters an Val-Notre-Dame
bestätigt. Das Original ist verloren. Es hat sich lediglich eine französische
Übersetzung in Huy, AEH, abbaye du Val-Notre-Dame, Cartulaire 23, S. 15, erhalten.
Siehe im Anhang, Urkunde Nr, 21; zur Datierung des Briefes siehe das Kap. 'Die
Stiftung des Klosters Val-Notre-Dame und der Tod Alberts II.'
c) Urkunde vom 6. Oktober 1223, in der Gertrud die Schenkung ihres Vaters an das
Kloster Villers bestätigt. Unvollständige Drucke bei Eisen, Historia, lib. 11, S. 447 f.,
bei Butkens, Trophées I, preuves, S. 235 u. bei MlRÆUS u. Foppens, Opera, 2. Aufl., 2.
Bd., S. 849. Regesten: Böhmer-Ficker, V,2, Nr 5537 u. J, Wolters, Codex
diplomaticus Lossensis ou Recueil et analyse de Chartes servant de preuves à l'histoire
de l'ancien comté de Looz, Gand 1849, Nr. 186, S. 103. In Huy, AEH, abbaye du Val-Notre-Dame,
Cartulaire 23, S. 12 f., findet sich eine im 17. Jahrhundert angefertigte
französische Übersetzung der Urkunde. Siehe im Anhang, Urkunde Nr. 22.
d) Urkunde vom 6. Oktober 1223, in der Gertrud die Übertragung der ursprünglich an
Villers gegangenen Schenkung durch ihren Vater bestätigt und die Incipits der Urkunden
ihres Vaters und des Abtes von Villers nennt. Das Original ist verloren. Es ist jedoch
eine kopiale Abschrift in Huy, AEH, abbaye du Val-Notre-Dame, Cartulaire 22,
fol. 76r und 76v. überliefert. Jedoch wurde dieses Cartulaire im Zweiten Weltkrieg
schwer beschädigt, so daß ein Großteil des Textes durch Brandeinwirkung
verlorengegangen ist. Glücklicherweise hat sich eine französische Übersetzung in Huy,
AEH, abbaye du Val-Notre-Dame, Cartulaire 23, S. 14 f., erhalten. Siehe im Anhang,
Urkunde Nr. 23a und b.
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