Einen meines Erachtens eindeutigen Beweis liefert zudem die urkundlich
überlieferte Vereinbarung zwischen dem Neffen Alberts II., dem niederlothringischen
Herzog Heinrich von Brabant, und dem Grafen von Loon aus dem Jahre
1197, in der beide Vertragspartner vereinbaren, daß sie im Falle des kinderlosen
Ablebens von Albert II. seine Ländereien unter sich aufteilen wollen714. Dieses
Abkommen setzt logischerweise voraus, daß 1197 mit einem kinderlosen Ableben
Alberts II. zu rechnen war, und das bedeutet im Klartext, daß der Dagsburger Graf
zu diesem Zeitpunkt, also 1197, weder Söhne noch Töchter hatte. Nun hätten ihm -
so könnte man einwenden - erst nach dieser Abmachung seine angeblichen beiden
Söhne geboren werden können. Allerdings hätten dann beide schon, falls sie
Zwillinge gewesen wären, im zarten Alter von höchstens drei Jahren selbständig
und unbeaufsichtigt mit Lanzen gegeneinander reiten können? Man sieht von selbst,
wie absurd diese Vorstellung ist. Folglich kann die Geschichte vom Unfalltod der
beiden angeblichen Söhne Alberts II. ins Reich der Fabel verwiesen werden. Einzig
N. Donnet hat in einem der neueren Forschung zu den Dagsburger Grafen
weitgehend unbekannt gebliebenen Aufsatz aus dem Jahre 1961 die besagte
Urkunde herangezogen und in dem hier vorgetragenen Sinne ausgewertet715.
Zudem kann eine Pilgerreise Alberts II. ins Heilige Land aus den zeitgenössischen
Quellen nicht nachgewiesen werden. Auch bliebe dafür im Itinerar des Grafen nur
in den Jahren 1202 oder 1209 und 1211 Platz716, wobei die beiden letztgenannten
Jahre auf Grund des Alters des Dagsburger Grafen wohl ausscheiden717, so daß
eine Pilgerreise lediglich im Jahre 1202 möglich gewesen wäre.
Ob jedoch Kinder Alberts II., welche einige Zeit vor dem Jahr 1197 geboren
wurden, existiert haben, die dann alle im Säuglings- oder Kindesalter verstorben
wären, bleibt fraglich. Über frühverstorbene Kinder des letzten Dagsburger Grafen
gibt es jedoch keinerlei Hinweise in den bekannten Quellen. Hätte es solche
frühverstorbenen Kinder wirklich gegeben, so wären sie doch wahrscheinlich in der
sogenannten Ausstattungsurkunde für Val-Notre-Dame - der Seelenheilstiftung für
seine Familie - erwähnt worden.
7,4 Bester Druck des Vertrages in: Bormans u. Schoolmeesthrs, Cartulaire I, Nr. 75, S.
120; älterer Druck bei BUTKENS, Trophées I, preuves, S. 49; Regest bei J. G
Schoonbroodt, Inventaire analytique et chronologique des chartes du chapitre de Saint-I^ambert
à IJège, Liège 1863, Nr. 21, S. 9.
715 Donnet, Les origines, S. 138 f.
716 Siehe dazu die Quellennachweise zu Albert II, in Anm. 620-639.
717 Daß Albert II. sich im Alter den Strapazen einer längeren Reise nicht mehr unterziehen
wollte, unterstreicht auch der Umstand, daß er beim Italienzug Ottos IV. im Jahre 1209,
der diesem die Kaiserkrönung brachte, nicht teilgenommen hatte. Siehe dazu die
Zusammenstellung der Teilnehmer bei B. U. Hücker, Kaiser Otto IV., Hannover 1990,
S. 644-649. Immerhin hatte Albert sich für die Königserhebung des Welfen einstmals
vehement eingesetzt und gehörte auch zu dessen Wählern.
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