Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Einen  meines  Erachtens  eindeutigen  Beweis  liefert  zudem  die  urkundlich
überlieferte  Vereinbarung  zwischen  dem  Neffen  Alberts  II.,  dem  niederlothringischen
  Herzog  Heinrich  von  Brabant,  und  dem  Grafen  von  Loon  aus  dem  Jahre
1197,  in  der  beide  Vertragspartner  vereinbaren,  daß  sie  im  Falle  des  kinderlosen
Ablebens  von  Albert  II.  seine  Ländereien  unter  sich  aufteilen  wollen714.  Dieses
Abkommen  setzt  logischerweise  voraus,  daß  1197  mit  einem  kinderlosen  Ableben
Alberts  II.  zu  rechnen  war,  und  das  bedeutet  im  Klartext,  daß  der  Dagsburger  Graf
zu  diesem  Zeitpunkt,  also  1197,  weder  Söhne  noch  Töchter  hatte.  Nun  hätten  ihm  -
so  könnte  man  einwenden  -  erst  nach  dieser  Abmachung  seine  angeblichen  beiden
Söhne  geboren  werden  können.  Allerdings  hätten  dann  beide  schon,  falls  sie
Zwillinge  gewesen  wären,  im  zarten  Alter  von  höchstens  drei  Jahren  selbständig
und  unbeaufsichtigt  mit  Lanzen  gegeneinander  reiten  können?  Man  sieht  von  selbst,
wie  absurd  diese  Vorstellung  ist.  Folglich  kann  die  Geschichte  vom  Unfalltod  der
beiden  angeblichen  Söhne  Alberts  II.  ins  Reich  der  Fabel  verwiesen  werden.  Einzig
N.  Donnet  hat  in  einem  der  neueren  Forschung  zu  den  Dagsburger  Grafen
weitgehend  unbekannt  gebliebenen  Aufsatz  aus  dem  Jahre  1961  die  besagte
Urkunde  herangezogen  und  in  dem  hier  vorgetragenen  Sinne  ausgewertet715.
Zudem  kann  eine  Pilgerreise  Alberts  II.  ins  Heilige  Land  aus  den  zeitgenössischen
Quellen  nicht  nachgewiesen  werden.  Auch  bliebe  dafür  im  Itinerar  des  Grafen  nur
in  den  Jahren  1202  oder  1209  und  1211  Platz716,  wobei  die  beiden  letztgenannten
Jahre  auf  Grund  des  Alters  des  Dagsburger  Grafen  wohl  ausscheiden717,  so  daß
eine  Pilgerreise  lediglich  im  Jahre  1202  möglich  gewesen  wäre.
Ob  jedoch  Kinder  Alberts  II.,  welche  einige  Zeit  vor  dem  Jahr  1197  geboren
wurden,  existiert  haben,  die  dann  alle  im  Säuglings-  oder  Kindesalter  verstorben
wären,  bleibt  fraglich.  Über  frühverstorbene  Kinder  des  letzten  Dagsburger  Grafen
gibt  es  jedoch  keinerlei  Hinweise  in  den  bekannten  Quellen.  Hätte  es  solche
frühverstorbenen  Kinder  wirklich  gegeben,  so  wären  sie  doch  wahrscheinlich  in  der
sogenannten  Ausstattungsurkunde  für  Val-Notre-Dame  -  der  Seelenheilstiftung  für
seine  Familie  -  erwähnt  worden.

7,4  Bester  Druck  des  Vertrages  in:  Bormans  u.  Schoolmeesthrs,  Cartulaire  I,  Nr.  75,  S.
120;  älterer  Druck  bei  BUTKENS,  Trophées  I,  preuves,  S.  49;  Regest  bei  J.  G
Schoonbroodt,  Inventaire  analytique  et  chronologique  des  chartes  du  chapitre  de  Saint-I^ambert
  à  IJège,  Liège  1863,  Nr.  21,  S.  9.
715  Donnet,  Les  origines,  S.  138  f.
716  Siehe  dazu  die  Quellennachweise  zu  Albert  II,  in  Anm.  620-639.
717  Daß  Albert  II.  sich  im  Alter  den  Strapazen  einer  längeren  Reise  nicht  mehr  unterziehen
wollte,  unterstreicht  auch  der  Umstand,  daß  er  beim  Italienzug  Ottos  IV.  im  Jahre  1209,
der  diesem  die  Kaiserkrönung  brachte,  nicht  teilgenommen  hatte.  Siehe  dazu  die
Zusammenstellung  der  Teilnehmer  bei  B.  U.  Hücker,  Kaiser  Otto  IV.,  Hannover  1990,
S.  644-649.  Immerhin  hatte  Albert  sich  für  die  Königserhebung  des  Welfen  einstmals
vehement  eingesetzt  und  gehörte  auch  zu  dessen  Wählern.

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