Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

de  sainct  George  es  freres  nostre  dämme  et  sainct  Thiebaulfi11.  Die  Passage  enthält
einen  erkennbaren  inhaltlichen  Fehler.  So  hieß  die  Tochter  Alberts  nachweislich
nicht  Katherine,  sondern  Gertrud677 678.  Die  Gemahlin  Ludwigs  I.  von  Saarwerden  war
also  laut  dieser  Chronik  die  Tante  der  Tochter  Alberts  II.,  folglich  dessen  Schwester
und  somit  eine  Tochter  aus  der  Ehe  zwischen  Hugo  von  Dagsburg  und  Luitgard  von
Sulzbach.  Auch  ein  Blick  auf  die  Lebensdaten  Ludwigs  I,  von  Saarwerden  zeigt
uns,  daß  diese  Zuordnung  in  zeitlicher  Hinsicht  stimmig  ist.  Ludwig  I.  von
Saarwerden  ist  von  1165679  bis  1200  belegt680,  er  ist  ein  Zeitgenosse  Hugos  IX.
und  Alberts  II.  von  Dagsburg.  Aus  den  vorgebrachten  Argumenten  läßt  sich
schließen,  daß  Ludwigs  Ehefrau  eine  Schwester  der  beiden  'Falken  von  Dagsburg'
war,  folglich  eine  Tochter  Hugos  VIII.  sein  muß.
Ihr  Geburtsdatum,  wie  das  ihrer  Geschwister,  ist  nicht  überliefert,  sie  hatte  aber  im
Jahre  1165  schon  einen  Sohn,  namens  Ludwig,  der  mit  seinem  Vater  in  einer
Urkunde  von  Bischof  Theoderich  III.  von  Metz  als  Zeuge  fungierte681.  Dies
bedeutet,  daß  Ludwigs  Mutter  1165  mindestens  15  Jahre  alt  war,  ihre  Geburt  also
gewiß  vor  1150  anzusetzen  ist.  Jedoch  ist  dieser  Sohn  in  seiner  Existenz  nicht  völlig
gesichert682.

677  London,  British  Library,  Sign.:  Harl.  MS  4400,  fol.  21r°.  Eine  Kopie  aus  dem  19.
Jahrhundert  befindet  sich  in  Metz,  AD  Mos.,  3  F  ms  6,  diese  hat  auch  die  Ergänzung  in
eckigen  Klammem  zu  jaillir.  Zu  der  gesamten  Passage  siehe  Herrmann,  Saarwerden,  2.
Bd.,  S.  52.
678  Zu  Gertrud,  Tochter  Alberts  II.,  siehe  unten,  S.  130-133.
679  Zusammen  mit  seinem  Sohn  Zeuge  in  einer  Urkunde  von  Bischof  Theoderich  III.  von
Metz  von  1165,  Druck  bei  M.  Parisse,  Actes  des  princes  lorraines,  2ème  Série:  Princes
Ecclésiastiques,  1.  Les  évêques  de  Metz,  C  -  Thierri  III,  Ferri,  Thierri  IV  1163  -1179,  o.
O.  u.  o.  J.,  Nr.  7,  S.  19  f.;  Regest  bei  Herrmann,  Saarwerden  ,  1.  Bd.,  Nr.  50,  S.  75  f.;
siehe  auch  Etots.,  2.  Bd.,  Tafel  1.
680  Urkunde  von  König  Philipp  von  Schwaben  vom  7.  April  1200,  in  der  dieser  die
Abtretung  des  Patronatsrechtes  an  der  Heiligkreuzkirche  in  Metz  durch  Albert  von
Dagsburg  und  die  Abtretung  des  Patronatsrechtes  an  St.  Georg  in  der  Metzer  Vorstadt  an
Bischof  Bertram  von  Metz  bestätigt.  Druck  bei  Böhmer,  Acta,  Nr.  214,  S.  195  f.;  Regest
bei  Böhmer-Ficker,  Nr.  45;  RegBfeStr.  I,  Nr.  709,  S.  375,  Herrmann,  Saarwerden,  1.
Bd.,  Nr.  90,  S.  89  f.;  siehe  auch  Der&,  2.  Bd.,  Tafel  1.
681  Siehe  dazu  oben,  Anm.  679.
682  Herrmann,  Saarwerden,  2.  Bd.,  S.  52,  geht  von  zwei  Söhnen  mit  Namen  Ludwig  aus.
Er  nimmt  an,  daß  der  1165  mit  seinem  Vater  als  Zeuge  auftretende  Ludwig  früh
verstorben  sei,  da  ein  Sohn  namens  Ludwig  erst  wieder  ab  1212  (ebda.,  1.  Bd.,  Regest
Nr.  93)  nachgewiesen  sei.  Die  Zeitspanne  zwischen  1165  und  1212,  in  der  es  keinen
Beleg  für  ihn  gebe,  scheine  ungewöhnlich  lang,  und  dieser  lange  Zeitraum  spräche
deutlich  dagegen,  daß  es  sich  um  dieselbe  Person  handele.  Ein  weiteres  Argument
Herrmanns,  weswegen  es  nicht  ein  und  dieselbe  Person  sein  könne,  ist,  daß,  gäbe  es  nur
einen  Ludwig,  dieser  im  Jahre  1246,  in  dem  er  letztmalig  nachgewiesen  werden  kann
(ebda.,  1.  Bd.,  Regest  Nr  126),  ein  Alter  von  um  die  neunzig  Jahre  erreicht  haben
müßte.  Dies  erscheint  Herrmann  aber  als  nicht  möglich  (ebda.,  2.  Bd.,  S.  52),  denn  er
geht  davon  aus,  daß  Ludwig  im  Jahre  1165  in  einem  Alter  von  mindestens  12  Jahren
stand,  da  sein  Auftreten  in  einer  Zeugenreihe  Handlungsfähigkeit  voraussetze,  die  man
aber  erst  im  Alter  von  12  Jahren  erreiche  (ebda.).  Diese  These  erweist  sich  aber  als  nicht
tragfähig.  Geht  man  nämlich  -  so  wie  Herrmann  -  von  der  Annahme  aus,  Ludwig  sei
1165  mindestens  12  Jahre  alt  gewesen,  so  erhält  man  für  die  Geburt  Ludwigs  als

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