de sainct George es freres nostre dämme et sainct Thiebaulfi11. Die Passage enthält
einen erkennbaren inhaltlichen Fehler. So hieß die Tochter Alberts nachweislich
nicht Katherine, sondern Gertrud677 678. Die Gemahlin Ludwigs I. von Saarwerden war
also laut dieser Chronik die Tante der Tochter Alberts II., folglich dessen Schwester
und somit eine Tochter aus der Ehe zwischen Hugo von Dagsburg und Luitgard von
Sulzbach. Auch ein Blick auf die Lebensdaten Ludwigs I, von Saarwerden zeigt
uns, daß diese Zuordnung in zeitlicher Hinsicht stimmig ist. Ludwig I. von
Saarwerden ist von 1165679 bis 1200 belegt680, er ist ein Zeitgenosse Hugos IX.
und Alberts II. von Dagsburg. Aus den vorgebrachten Argumenten läßt sich
schließen, daß Ludwigs Ehefrau eine Schwester der beiden 'Falken von Dagsburg'
war, folglich eine Tochter Hugos VIII. sein muß.
Ihr Geburtsdatum, wie das ihrer Geschwister, ist nicht überliefert, sie hatte aber im
Jahre 1165 schon einen Sohn, namens Ludwig, der mit seinem Vater in einer
Urkunde von Bischof Theoderich III. von Metz als Zeuge fungierte681. Dies
bedeutet, daß Ludwigs Mutter 1165 mindestens 15 Jahre alt war, ihre Geburt also
gewiß vor 1150 anzusetzen ist. Jedoch ist dieser Sohn in seiner Existenz nicht völlig
gesichert682.
677 London, British Library, Sign.: Harl. MS 4400, fol. 21r°. Eine Kopie aus dem 19.
Jahrhundert befindet sich in Metz, AD Mos., 3 F ms 6, diese hat auch die Ergänzung in
eckigen Klammem zu jaillir. Zu der gesamten Passage siehe Herrmann, Saarwerden, 2.
Bd., S. 52.
678 Zu Gertrud, Tochter Alberts II., siehe unten, S. 130-133.
679 Zusammen mit seinem Sohn Zeuge in einer Urkunde von Bischof Theoderich III. von
Metz von 1165, Druck bei M. Parisse, Actes des princes lorraines, 2ème Série: Princes
Ecclésiastiques, 1. Les évêques de Metz, C - Thierri III, Ferri, Thierri IV 1163 -1179, o.
O. u. o. J., Nr. 7, S. 19 f.; Regest bei Herrmann, Saarwerden , 1. Bd., Nr. 50, S. 75 f.;
siehe auch Etots., 2. Bd., Tafel 1.
680 Urkunde von König Philipp von Schwaben vom 7. April 1200, in der dieser die
Abtretung des Patronatsrechtes an der Heiligkreuzkirche in Metz durch Albert von
Dagsburg und die Abtretung des Patronatsrechtes an St. Georg in der Metzer Vorstadt an
Bischof Bertram von Metz bestätigt. Druck bei Böhmer, Acta, Nr. 214, S. 195 f.; Regest
bei Böhmer-Ficker, Nr. 45; RegBfeStr. I, Nr. 709, S. 375, Herrmann, Saarwerden, 1.
Bd., Nr. 90, S. 89 f.; siehe auch Der&, 2. Bd., Tafel 1.
681 Siehe dazu oben, Anm. 679.
682 Herrmann, Saarwerden, 2. Bd., S. 52, geht von zwei Söhnen mit Namen Ludwig aus.
Er nimmt an, daß der 1165 mit seinem Vater als Zeuge auftretende Ludwig früh
verstorben sei, da ein Sohn namens Ludwig erst wieder ab 1212 (ebda., 1. Bd., Regest
Nr. 93) nachgewiesen sei. Die Zeitspanne zwischen 1165 und 1212, in der es keinen
Beleg für ihn gebe, scheine ungewöhnlich lang, und dieser lange Zeitraum spräche
deutlich dagegen, daß es sich um dieselbe Person handele. Ein weiteres Argument
Herrmanns, weswegen es nicht ein und dieselbe Person sein könne, ist, daß, gäbe es nur
einen Ludwig, dieser im Jahre 1246, in dem er letztmalig nachgewiesen werden kann
(ebda., 1. Bd., Regest Nr 126), ein Alter von um die neunzig Jahre erreicht haben
müßte. Dies erscheint Herrmann aber als nicht möglich (ebda., 2. Bd., S. 52), denn er
geht davon aus, daß Ludwig im Jahre 1165 in einem Alter von mindestens 12 Jahren
stand, da sein Auftreten in einer Zeugenreihe Handlungsfähigkeit voraussetze, die man
aber erst im Alter von 12 Jahren erreiche (ebda.). Diese These erweist sich aber als nicht
tragfähig. Geht man nämlich - so wie Herrmann - von der Annahme aus, Ludwig sei
1165 mindestens 12 Jahre alt gewesen, so erhält man für die Geburt Ludwigs als
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