noch die Überlegung einbezieht, daß Hermann V. als ihr wohl ältester Bruder um
1178, eher später, geboren wurde666 667, erhält Gerd Wunders Einschätzung des
Geburtszeitpunktes durchaus eine gewisse Berechtigung. Natürlich kann sie auch
kurze Zeit vor Hermann V. geboren sein. Der Zeitraum für ihre Geburt wäre meines
Erachtens in die zeitliche Nähe zu 1178 zu setzen, als terminus ante quem müßte
das Jahr 1190 gelten, berücksichtigt man die Tatsache, daß sie im Jahr 1206 Mutter
geworden ist668.
Wann die Gemahlin Alberts II. gestorben ist, entzieht sich unserer Kenntnis.
Möglicherweise besitzen wir für sie im Jahre 1220 noch ein von Reiner von Lüttich
überliefertes Lebenszeugnis. So schreibt Reiner, als er über den Tod Herzog
Theobalds I. von Oberlothringen, des ersten Gemahls Gertruds, der Tochter von
Albert II. und von dessen Frau, berichtet: Obiit dux de Nancei iuvenis etate, cuius
uxsorem, filiam Alberti comitis de Dasburt et de Musal, in matrimoniurn comes
Campanie, mortuo patre suo, matre vivente, de consensu Frederici regis accepit, et
de Musal ßdelitatem Hugoni Leodiensi episcopo fecit669. Das mortuo patre suo,
matre vivente könnte sich sowohl auf Gertruds Vater und Mutter als auch auf die
Eltern von Theobald IV. von der Champagne, des hier angesprochenen zweiten
Gemahles von Gertrud, beziehen, da beider Väter zu diesem Zeitpunkt bereits tot
waren670. Zusätzlich war Theobalds IV. Mutter 1220 nachweislich noch am
Leben671. Die Satzkonstruktion spricht zudem eher dafür, daß mit mortuo patre
suo, matre vivente Theobalds IV. Vater und Mutter gemeint sind.
Nun zurück zu der zu Beginn dieses Kapitels erwähnten These, daß die Mutter
Gertruds die zweite Ehefrau Alberts II. gewesen sei672. Nimmt man an, daß Albert
II. ungefähr zwischen 1150 und 1155 geboren wurde673, so macht der
Altersunterschied der beiden Ehepartner ca. 20 Jahre aus. Die Ehe könnte auch
scheinlich einen Generationswechsel andeutet (siehe Wunder, Die ältesten Markgrafen
von Baden, S. 112).
666 Annales Marbacenses, ad 1190, S. 62; vgl. Fester, Regesten, 1. Bd., Nr. 146. Hermann
IV. starb während des dritten Kreuzzuges 1190 vor Antiochia.
667 Markgraf Hermann V. ist 1243 gestorben, wie die Eintragung im Backnanger Nekrolog
beweist: Anno 1243 obiit Hertnannus marchio (G. Fritz, Backnanger Nekrolog, Nr. 63,
S. 30). Nimmt man nun als obere Grenze für sein Alter 65 Jahre an, so kommt man auf
ein frühestes Geburtsdatum von 1178. Dafür, daß Hermann V. der älteste Sohn
Hermanns IV. gewesen ist, spricht der Umstand, daß er den Leitnamen des Geschlechtes
erhalten hat.
668 Siehe dazu unten, S. 130 f.
669 Reineri annales, MGH SS XVI, ad 1220, S. 678, Z. 57 ff.
670 Theobalds IV. Vater war 1201 bereits verstorben; siehe W. Kienast, Die deutschen
Fürsten im Dienste der Westmächte bis zum Tode Philipps des Schönen von Frankreich,
Bd. 11,1, Utrecht 1931, S. 3.
671 Siehe dazu das Kap. 'Die Ehe Gertruds mit Graf Theobald IV. von der Champagne',
677 Auch Wunder, Die ältesten Markgrafen von Baden, S. 115, vertritt die These, daß die
Tochter von Hermann IV. die zweite Ehefrau des Dagsburger Grafen gewesen sei.
Allerdings geht Wunder von einer falschen Voraussetzung aus, da er noch die Existenz
der zwei Söhne Alberts II. annimmt, die sich bei einem Turnier um 1200 selbst getötet
hätten und deren Mutter sie unmöglich sein könnte (ebda).
673 Siehe dazu oben, S. 110.
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