Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

noch  die  Überlegung  einbezieht,  daß  Hermann  V.  als  ihr  wohl  ältester  Bruder  um
1178,  eher  später,  geboren  wurde666 667,  erhält  Gerd  Wunders  Einschätzung  des
Geburtszeitpunktes  durchaus  eine  gewisse  Berechtigung.  Natürlich  kann  sie  auch
kurze  Zeit  vor  Hermann  V.  geboren  sein.  Der  Zeitraum  für  ihre  Geburt  wäre  meines
Erachtens  in  die  zeitliche  Nähe  zu  1178  zu  setzen,  als  terminus  ante  quem  müßte
das  Jahr  1190  gelten,  berücksichtigt  man  die  Tatsache,  daß  sie  im  Jahr  1206  Mutter
geworden  ist668.
Wann  die  Gemahlin  Alberts  II.  gestorben  ist,  entzieht  sich  unserer  Kenntnis.
Möglicherweise  besitzen  wir  für  sie  im  Jahre  1220  noch  ein  von  Reiner  von  Lüttich
überliefertes  Lebenszeugnis.  So  schreibt  Reiner,  als  er  über  den  Tod  Herzog
Theobalds  I.  von  Oberlothringen,  des  ersten  Gemahls  Gertruds,  der  Tochter  von
Albert  II.  und  von  dessen  Frau,  berichtet:  Obiit  dux  de  Nancei  iuvenis  etate,  cuius
uxsorem,  filiam  Alberti  comitis  de  Dasburt  et  de  Musal,  in  matrimoniurn  comes
Campanie,  mortuo  patre  suo,  matre  vivente,  de  consensu  Frederici  regis  accepit,  et
de  Musal  ßdelitatem  Hugoni  Leodiensi  episcopo  fecit669.  Das  mortuo  patre  suo,
matre  vivente  könnte  sich  sowohl  auf  Gertruds  Vater  und  Mutter  als  auch  auf  die
Eltern  von  Theobald  IV.  von  der  Champagne,  des  hier  angesprochenen  zweiten
Gemahles  von  Gertrud,  beziehen,  da  beider  Väter  zu  diesem  Zeitpunkt  bereits  tot
waren670.  Zusätzlich  war  Theobalds  IV.  Mutter  1220  nachweislich  noch  am
Leben671.  Die  Satzkonstruktion  spricht  zudem  eher  dafür,  daß  mit  mortuo  patre
suo,  matre  vivente  Theobalds  IV.  Vater  und  Mutter  gemeint  sind.
Nun  zurück  zu  der  zu  Beginn  dieses  Kapitels  erwähnten  These,  daß  die  Mutter
Gertruds  die  zweite  Ehefrau  Alberts  II.  gewesen  sei672.  Nimmt  man  an,  daß  Albert
II. ungefähr  zwischen  1150  und  1155  geboren  wurde673,  so  macht  der
Altersunterschied  der  beiden  Ehepartner  ca.  20  Jahre  aus.  Die  Ehe  könnte  auch

scheinlich  einen  Generationswechsel  andeutet  (siehe  Wunder,  Die  ältesten  Markgrafen
von  Baden,  S.  112).
666  Annales  Marbacenses,  ad  1190,  S.  62;  vgl.  Fester,  Regesten,  1.  Bd.,  Nr.  146.  Hermann
IV. starb  während  des  dritten  Kreuzzuges  1190  vor  Antiochia.
667  Markgraf  Hermann  V.  ist  1243  gestorben,  wie  die  Eintragung  im  Backnanger  Nekrolog
beweist:  Anno  1243  obiit  Hertnannus  marchio  (G.  Fritz,  Backnanger  Nekrolog,  Nr.  63,
S.  30).  Nimmt  man  nun  als  obere  Grenze  für  sein  Alter  65  Jahre  an,  so  kommt  man  auf
ein  frühestes  Geburtsdatum  von  1178.  Dafür,  daß  Hermann  V.  der  älteste  Sohn
Hermanns  IV.  gewesen  ist,  spricht  der  Umstand,  daß  er  den  Leitnamen  des  Geschlechtes
erhalten  hat.
668  Siehe  dazu  unten,  S.  130  f.
669  Reineri  annales,  MGH  SS  XVI,  ad  1220,  S.  678,  Z.  57  ff.
670  Theobalds  IV.  Vater  war  1201  bereits  verstorben;  siehe  W.  Kienast,  Die  deutschen
Fürsten  im  Dienste  der  Westmächte  bis  zum  Tode  Philipps  des  Schönen  von  Frankreich,
Bd.  11,1,  Utrecht  1931,  S.  3.
671  Siehe  dazu  das  Kap.  'Die  Ehe  Gertruds  mit  Graf  Theobald  IV.  von  der  Champagne',
677 Auch  Wunder,  Die  ältesten  Markgrafen  von  Baden,  S.  115,  vertritt  die  These,  daß  die
Tochter  von  Hermann  IV.  die  zweite  Ehefrau  des  Dagsburger  Grafen  gewesen  sei.
Allerdings  geht  Wunder  von  einer  falschen  Voraussetzung  aus,  da  er  noch  die  Existenz
der  zwei  Söhne  Alberts  II.  annimmt,  die  sich  bei  einem  Turnier  um  1200  selbst  getötet
hätten  und  deren  Mutter  sie  unmöglich  sein  könnte  (ebda).
673 Siehe  dazu  oben,  S.  110.

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