Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Hermanns  IV.  erkennen  zu  können.  Er  geht  davon  aus,  daß  Hermann  IV.  als  „der“
Markgraf  im  Nekrolog  hervorgehoben  sei658 659.  Der  Gedankengang  Wunders,  den  er
nicht  explizit  darlegt,  geht  wohl  von  dem  im  Backnanger  Nekrolog  zu  findenden
Eintrag  Hermannus  marchio<nis>,  p(at)er  Hermanni  marchionis659  aus,  der
eindeutig  auf  den  Vater  Hermanns  IV.  zu  beziehen  ist660.  Da  hier  Hermann  III.  als
Vater  Hermanns  IV.  genannt  wird  und  nicht  umgekehrt  Hermann  IV.  als  Sohn
Hermanns  III.,  könne  man  Hermann  IV.  als  Mittelpunktsgestalt  annehmen.
Entsprechend  sei  also,  wenn  von  einem  frater  marchionis  oder  einer  filia
marchionis  die  Rede  ist,  von  einem  Bruder  bzw.  einer  Tochter  Hermanns  IV.  die
Rede661.  Da  eine  weitere  Tochter  Hermanns  IV.  in  den  Quellen  nicht  genannt  wird,
setzt  Wunder  jene  Berta  mit  der  Tochter  Hermanns  IV.  gleich,  welche  Albert  II.
von  Dagsburg  geheiratet  hat662,  was  er  durch  keine  Quelle  absichem  kann.
Wunders  Vermutung  beruht  lediglich  auf  dem  Umstand,  daß  keine  weitere  Tochter
Hermanns  IV.  namentlich  bekannt  ist.  Der  comilissa-T\\.c\  Bertas  spricht  dafür,  daß
sie  mit  einem  Grafen  verheiratet  war663,  ob  ihr  Ehemann  der  Dagsburger  Graf
gewesen  ist,  muß  offenbleiben.  Es  ist  nicht  zu  eruieren,  wieviele  Töchter  Markgraf
Hermann  IV.  gehabt  hat.  Ob  Berta  seine  einzige  Tochter  geblieben  ist,  oder  ob  sie
noch  eine  oder  mehrere  Schwestern  hatte,  ist  bei  der  uns  bekannten  Quellenlage
nicht  mehr  herauszufinden.  Wir  werden  uns  wohl  damit  begnügen  müssen,  den
Namen  von  Alberts  II.  Gemahlin  nicht  mehr  zu  erfahren.  Es  ist  lediglich  festzustellen,
  daß  sie  eine  Tochter  des  Markgrafen  Hermann  IV.  von  Baden  gewesen  ist.
Zum  Geburtsdatum  der  Gemahlin  Alberts  II.  meint  Gerd  Wunder,  es  könne  kaum
vor  dem  Jahr  1180  anzusetzen  sein664.  Wenn  man  die  Daten  betrachtet,  in  denen  ihr
Vater  nachgewiesen  werden  kann,  zwischen  1177665  und  1190666,  und  man  dazu

658  Vgl.  auch  Wunder,  Die  ältesten  Markgrafen  von  Baden,  S.  113.
659  G.  Fritz,  Backnanger  Nekrolog,  Nr.  108,  S.  38.
660  Vgl.  dazu  den  Kommentar  zu  diesem  Eintrag  bei  ebda,  Nr.  108,  S.  38.
661  Als  weiteres  Argument  für  seine  These  führt  Wunder  an,  daß  die  Namen  der  Söhne
Hermanns  IV.,  Friedrich,  Heinrich  und  des  von  ihm  Hermann  IV.  zugeordneten  Rudolf,
leicht  erklärbar  werden,  wenn  gemäß  seiner  Prämisse  Udilhilt  uxor  Hermanni
marchionis  (G.  Fritz,  Backnanger  Nekrolog,  Nr.  131,  S.  41)  als  Ehefrau  Hermanns  IV.
anzusehen  sei.  Der  Name  Udelhild  sei  nämlich  ebenso  wie  die  Namen  Friedrich,
Heinrich  und  Rudolf  in  der  Familie  der  Tübinger  Pfalzgrafen  zu  finden  (Wunder,  Die
ältesten  Markgrafen  von  Baden,  S.  114;  ähnlich  auch  schon  G.  Fritz,  Backnanger
Nekrolog,  S.  41  f.).  Außerdem  werden  die  Grafen  von  Gießen-Asberg  aus  dem  Tübinger
Geschlecht  als  Verwandte  der  Enkel  Hermanns  IV.  bezeichnet  (Fester,  Regesten,  1
Bd.,  Nm.  389  und  459;  vgl.  Wunder,  Die  ältesten  Markgrafen  von  Baden,  S.  114).
662  Vgl.  auch  Wunder,  Die  ältesten  Markgrafen  von  Baden,  S.  115.
663  Vgl.  dazu  G.  Fritz,  Backnanger  Nekrolog,  Nr.  165,  S.  47,  der  den  comitissa-Titel  der
Juditha  comitissa,  soror  Hermanni  marchionis  (ebda.)  dahingehend  versteht,  daß  Judith
„mit  einem  Grafen  verheiratet  war“  (ebda.).
664  Vgl.  auch  Wunder,  Die  ältesten  Markgrafen  von  Baden,  S.  115.
665  So  ebda.,  S.  113.  Wegen  der  Namensgleichheit  mit  seinem  Vater,  Hermann  III.,  ist  die
Bestimmung  des  Zeitpunktes  des  ersten  Auftretens  Hermanns  IV.  nicht  sicher
vorzunehmen.  Fester,  Regesten,  1.  Bd.,  Nr.  127,  läßt  schon  1160  Hermann  IV.  an  die
Stelle  seines  Vaters  Hermann  III.  treten.  Allerdings  spricht  für  Wunders  These,  daß  bei
den  Nachweisen  für  einen  Markgrafen  Hermann  von  Baden  zwischen  1170  und  1177
eine  Lücke  aufscheint  (Fester,  Regesten,  1.  Bd.,  Nrn.  132  und  133a),  die  wahr¬118


            
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