Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

lautet:  Nach  welchem  Stil  gibt  der  Interpolator  bei  Alberich  von  Troisfontaines  den
Jahresanfang  wieder,  nach  welchem  Stil  Reiner  von  Lüttich?  Bis  zum  Ende  des  19.
Jahrhunderts  war  man  der  Meinung,  in  der  Lütticher  Diözese  herrsche  ebenfalls  der
Osterstil  vor.  Erst  durch  die  Forschungen  von  Edgar  de  Mameffe  und  Edouard
Poncelet  konnte  bewiesen  werden,  daß  während  der  Amtszeit  des  Lütticher
Bischofs  Hugo  von  Pierrepont  in  dessen  Diözese  überwiegend  der  Weihnachtsstil  in
Gebrauch  war640.  Während  der  Interpolator  der  Chronik  Alberichs  von
Troisfontaines  den  Osterstil  gebraucht641,  stellt  sich  bei  Reiner  von  Lüttich  die
Sachlage  anders  dar.  Dieser  benutzt  für  den  uns  interessierenden  Zeitraum  den
Weihnachtsstil642.  Daraus  ergibt  sich,  daß  Albert  wohl  zu  Anfang  des  Jahres  1212
verstarb.  Es  ist  jedoch  nicht  auszuschließen,  daß  sein  Tod  noch  in  die  Woche  von
Weihnachten  bis  zum  31  Dezember  1211  gefallen  ist.

Die  Gemahlinnen  Alberts  II
Albert  II.  war  möglicherweise  zweimal  verheiratet,  wir  haben  aber  nur  von  einer
Ehe  sichere  Kenntnis.  Wir  können  lediglich  auf  Grund  von  Indizien,  die  am  Ende
dieses  Kapitels  diskutiert  werden,  von  zwei  Eheschließungen  des  Dagsburger
Grafen  ausgehen,  dann  wäre  jedoch  seine  erste  Gemahlin  völlig  im  geschichtlichen
Dunkel,  und  man  könnte  keinerlei  Angaben  zu  ihrer  Person  machen.  Nur  über  eine
Gemahlin  Alberts  II  kann  man  Aussagen  treffen  und  eine  genealogische
Einordnung  vornehmen.  Sie  wäre  bei  den  zwei  angenommenen  Ehen  des
Dagsburger  Grafen  auf  jeden  Fall  seine  zweite  Gemahlin.  Diese  entstammte  dem
Geschlecht  der  Markgrafen  von  Baden  und  war  eine  Tochter  von  Markgraf
Hermann  IV.  Dies  geht  aus  zwei  Urkunden  aus  dem  Jahre  1226  hervor,  in  der  die
aus  ihrer  Ehe  mit  Albert  II.  hervorgegangene  Tochter  Gertrud  als  Schwestertochter
der  Markgrafen  Hermann  und  Heinrich  von  Baden,  beide  Söhne  Hermanns  IV.,
bezeichnet  wird643.  Der  Name  der  Ehefrau  Alberts  II.  wird  seit  Johann  Daniel

«o  Siehe  Poncelet,  Actes,  S.  LXXXVI-XCI.
641  So  steht  am  Jahresanfang  1212  als  erstes  ein  Ereignis  vom  3.  Mai  1212  (Albrici  monachi
Triumfontium  Chronicon,  MGH  SS  XXIII,  S.  893).
642  Besonders  eindeutig  kann  man  den  Gebrauch  des  Weihnachtsstils  bei  Reiner  für  das  Jahr
1225  nachweisen.  Reiner  schreibt,  der  Mittwoch  vor  Palmsonntag  sei  in  diesem  Jahr  der
19.  März  gewesen:  ...  ingreditur  14.  Kal.  Aprilis  feria  4.  ante  pascaßoridutn  (Reineri
annales,  MGH  SS  XVI,  ad  1225,  S.  679).  Diese  Angabe  bezieht  sich  eindeutig  auf  das
Jahr  1225  (neuer  Stil).  Wurde  Reiner  den  Osterstil  benutzen,  wäre  das  Jahr  1224  (neuer
Stil)  gemeint.  In  diesem  Jahr  war  der  Mittwoch  vor  Palmsonntag  aber  der  3.  April.
643  Urkunde  der  Brüder  Hermann  und  Heinrich,  Markgrafen  von  Baden,  vom  2.  November
1226,  Orginal  in  Strasbourg,  AD  BR,  G  41,  n°  1,  Druck  bei  Grandidier,  Œuvres,  3.
Bd,,  Nr.  292,  S.  303  f.:  ...  ad  nos  ratione  successionis  per  neptem  nostram  Gertrudim
comitissam  bone  memorie  filiam  comitis  Alberti  de  Tagisburc  iure  sive  proprietario  sive
hereditario  (Zitat  nach  dem  Original).  -  Urkunde  der  Landgrafen  Sigibert  und  Heinrich
von  Wörth  vom  Dezember  1226,  Original  in  Strasbourg,  AD  BR,  G  41,  n°  2,  Druck  bei
Grandidier,  Œuvres,  3.  Bd.,  Nr.  291,  S.  302  f.:  ...  qualiter  nobilibus  viris  Hermanno  et
Heinrico  marchionibus  de  Baden  coram  nobis  in  iudicio  publice  constitutis  super
hereditate  quadam  filie  sororis  eorumdem  comitisse  videlicet  de  Tagesburc,  quam  ad  se
hereditario  iure  devolutam  affirmabant  (Zitat  nach  dem  Original).

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