Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

des  Grafen  Hugo  von  Metz,  würde  dann  der  Sohn  des  Grafen  Folmar  von
Blieskastel.  Für  diese  Konjektur  spricht,  daß  ebendieser  Hugo  von  Blieskastel  im
Kontext  der  Urkunde  Arnolds  von  Trier  als  Zustimmender  genannt  wird,  worauf
auch  schon  Scheffer-Boichorst  hinweist602.  Der  ausfertigende  Notar  könnte  Hugo
von  Blieskastel,  da  dieser  ja  dem  Schiedsspruch  ebenfalls  zugesümmt  hat,  noch
zusätzlich  in  die  Zeugenreihe  des  Diploms  Friedrichs  I.  übernommen  haben.  Das
Diplom  Friedrichs  I.  ist  nicht  in  seiner  Kanzlei  verfaßt  worden,  sondern  eine
Empfängerausfertigung603,  so  daß  sich  eine  solch  unorthodoxe  Vorgehensweise
möglicherweise  erklären  ließe.  Das  castellanus  könnte  eine  Verschreibung  für
Castellensis  sein,  da  Ulrich  von  Neuweiler  als  castellanus  sonst  nicht  bekannt
ist60*.  Gerade  weil  die  Erwähnung  Hugos  IX.  als  Zeuge  in  einer  Kaiserurkunde  aus
dem  Jahre  1174  in  so  eklatanter  Weise  der  chronikalischen  Überlieferung  widerspricht,
  klingt  die  zuerst  von  Paul  Scheffer-Boichorst  vorgeschlagene  Konjektur
sehr  ansprechend.  Der  von  mir  konstatierte,  aus  der  chronikalischen  Liberlieferung
resultierende  Widerspruch  zu  D  F  I,  Nr.  629  in  den  Lebensdaten  Hugos  IX.  paßt
eigentlich  lückenlos  in  den  urkundlichen  Befund,  daß  nicht  Hugo  IX.  von  Dagsburg
Zeuge  in  D  F  I,  Nr.  629  ist,  sondern  Hugo  von  Blieskastel.  Es  ist  auch  kaum
wahrscheinlich,  daß  Hugo  IX.  in  der  Urkunde  Arnolds  von  Trier  in  der  Zeugenreihe
vergessen  wurde  und  er  deshalb  in  die  Zeugenreihe  von  D  FI,  Nr.  629  nachträglich
eingefügt  wurde.
Ein  weiteres  Indiz  deutet  darauf  hin,  daß  Hugo  IX.  im  Jahr  1172  verstorben  ist,
nämlich,  daß,  abgesehen  von  D  F  I,  Nr.  629,  ab  1172  in  Urkunden  nur  noch  der
andere  Sohn  Graf  Hugos  VIII.,  Albert,  zusammen  mit  seinem  Vater  auftritt,  so  in
einer  im  Jahre  1172  ausgestellten  Urkunde  der  Äbtissin  Hawidis  von  Andlau  für  das
ihr  unterstehende  Kloster  Etival,  in  der  Hugo  VIII.  von  Dagsburg  als  Vogt  von
Andlau  fungiert  und  in  der  Zeugenreihe  zusammen  mit  seinem  Sohn  Albert  genannt
wird605.  Als  weiterer  Beleg  ist  natürlich  die  besagte  Urkunde  Arnolds  von  Trier  von
1174  zu  nennen,  die  ebenfalls  nur  Hugo  VIII.  und  seinen  Sohn  Albert  anführt606.  Es
sei  auch  noch  die  Urkunde  Hugos  VIII.  für  das  Kloster  Pairis  aus  dem  Jahre  1175
erwähnt,  in  der  der  Dagsburger  Graf  mit  Zustimmung  seines  Sohnes  Albert  dem
Zisterzienserkloster  das  Tal  Pairis  und  sein  Gut  Remomont  schenkt607.  Zu  diesem
Zeitpunkt  muß  Hugo  IX.  mit  Sicherheit  schon  tot  gewesen  sein,  denn,  wenn  für
diese  Übertragung  schon  die  Zustimmung  seines  Bruders  Albert  erforderlich  war,
hätte  doch  wohl  Hugo  IX.  als  der  wahrscheinlich  ältere  der  beiden  Brüder,  wenn  er

602  Scheffer-Boichorst,  Kleinere  Forschungen,  S.  139:  Et  sciendum,  quod  hec  omnia
filius  ejusdem  comitis  Hugo  cum  ipso  pariter  in  presentia  nostra  benigne  laudavit  Aus
dem  Kontext  geht  eindeutig  hervor,  daß  der  Sohn  Folmars  von  Blieskastel  gemeint  ist;
siehe  ebda,  S.  143,  Anm.  10.
603  Siehe  dazu  die  Vorbemerkung  zu  D  F  1  629,  S  123.
604  Siehe  Scheffer-Boichorst,  Kleinere  Forschungen,  S.  143.
605  Druck  der  Urkunde  bei  WOrdtwein,  10.  Bd„  Nr.  12,  S.  45-48:  sunt  autem  nomina
testium  haec:  ...  Hugo  Comes  Metensis,  &  advocatus  Andelacensis,  &  Albertus  ejus
filius  (Zitat,  S.  48).
606  Siehe  oben,  Anm.  597.
607  Urkunde  Hugos  VIII.  für  das  Kloster  Pairis,  Original  in:  Colmar  AD  HR,  Fonds  Pairis
11  H  1  n°  3,  siehe  im  Anhang,  Urkunde  Nr.  3.

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