Datierung stimmen, träte Hugo IX. schon als Säugling als selbständiger Zeuge auf.
Wäre mit Hugo,ßlius comitis de daborc, Hugo VIII. gemeint, so ist eigentlich nicht
recht erklärbar, warum er nicht einfach als Graf von Dagsburg bezeichnet wird,
sondern als Sohn des Dagsburger Grafen579. Sein Vater ist bekanntlich 1145 schon
über zwanzig Jahre tot und Hugo VIII. schon längere Zeit volljährig und als Gral
politisch aktiv. Eine Bezeichnung als Sohn des Dagsburger Grafen ist in diesem
Fall eigentlich unangebracht. Folglich kann es sich bei Hugo, filius comitis de
daborc um um Hugo IX. handeln, und so macht ja auch der Zusatz filius comitis de
daborc erst einen richtigen Sinn, da der Vater Hugos IX. zum Zeitpunkt der
Ausstellung der Urkunde Conrads de Meux noch lebte580 und der amtierende Graf
war. Wahrscheinlich ist die Ausstellung dieser Urkunde im Umfeld zweier im Jahre
1153 von Bischof Heinrich II. von Lüttich und dem Kapitel von Saint-Lambert über
die Schenkung der Kirche von Grand-Leez an Basse-Wavre ausgestellten Urkun¬
den anzusiedeln581.
Wie ist Hugo IX. in die Reihe der vier bekannten Kinder Hugos VIII. einzuordnen?
Eine begründbare Aufeinanderfolge der Kinder Hugos VIII., die seine beiden
Töchter miteinbezieht, läßt sich leider nicht geben. Wir können höchstens an Hand
einiger Anzeichen Vermutungen über die Geburtenreihenfolge der Söhne abgeben.
Diese Indizien sprechen dafür, daß Hugo IX. der ältere der beiden Söhne des
Dagsburger Grafen gewesen ist. So war es in hochadeligen Familien gängiger Usus,
den Leitnamen des Geschlechtes normalerweise an den ältesten Sohn weiter¬
zugeben. Ebenso war es eine weitverbreitete Praxis, die erstgeborenen Söhne
oftmals nach dem Großvater zu benennen. Für das Geschlecht der Dagsburger
Grafen hatte sich seit dem 10. Jahrhundert Hugo als der eindeutig dominante
Leitname herauskristallisiert. So findet sich der Name Hugo bei Hugos IX. Vater
und Großvater, so daß man mit einiger Berechtigung schließen kann, dieser Name
sei von Hugo VIII. auf seinen Erstgeborenen tradiert worden.
Als ein weiteres Indiz für eine bestimmte Geburtenaufeinanderfolge der Söhne
eines Dynasten wird von der Forschung gerne die Reihenfolge der betreffenden
Söhne in den Zeugenreihen von Urkunden gewertet. Der Ältere würde dement¬
sprechend vor dem Jüngeren genannt582 583. Es sind lediglich zwei Urkunden bekannt,
in denen Hugo und Albert gemeinsam mit ihrem Vater als Zeugen erscheinen, die
schon erw ähnte Urkunde Hugos VIII. für die Abtei Floreffe aus dem Jahre 1163585
und ein für das Zisterzienserkloster Beaupré in Basel ausgestelltes Diplom Kaiser
a79 Schon Rousseau, Actes, Nr. 3, S. 96, meldet Zweifel an, daß es sich um Hugo VIII.
handelt.
580 Hugo VIII. überlebte seinen Sohn, Hugo IX., um sechs Jahre.
581 Die Urkunden sind abgedruckt in: deMarneffe, Cartulaire d'Afflighem, NT. 90, S. 139
ff. u. Nr. 91, S. 141 f. Weitere Drucke in: Documents concernant Grand-Leez, Nr. 2, S.
226 f. u. Nr. 3, S. 228 f.
582 Man vergleiche hierzu nur die einschlägigen Arbeiten zur Geburtsreihenfolge der Söhne
Friedrich Barbarossas, so Baaken, Altersfolge, S. 46-78 und Assmann, Friedrich
Barbarossas Kinder, S. 435-472.
583 Siehe oben, Anm. 565.
104