Namensgebung Hugo für Mathildes anderen Sohn könnte in Erinnerung an den
berühmten Bruder Alberts, Hugo VI. von Egisheim, der 1089 ermordet worden war,
geschehen sein. Die Gleichnamigkeit ihres Solmes Hugo und des Sohnes ihres
Bruders, Hugo VII. von Dagsburg, hat die Forschung zu den Dagsburger Grafen
aber auch für lange Zeit irregeleitet, denn letztendlich war diese Gleichnamigkeit
der Auslöser für den genealogischen Irrweg, den die Forschung beschritten hatte,
bis es gegen Ende des letzten Jahrhunderts und Anfang unseres Jahrhunderts Ferdinand
Tihon in seinen Arbeiten gelang, diesen genealogischen Knoten zu lösen501.
Auf Grund der obengenannten Fakten und Indizien kann es als gesichert gelten, daß
Gräfin Mathilde von Metz und (Bischofs)homburg eine Tochter des Grafen Albert
I. von Dagsburg und dessen erster Ehefrau Ermensinde von Luxemburg war. Über
die weiteren Ixbensumstände Mathildes erfahren wir aus den Quellen nichts mehr.
Sie wurde sicher, unter Berücksichtigung der Lebensdaten ihres Vaters502 503, noch im
ausgehenden 11. Jahrhundert geboren. Zu welchem Zeitpunkt sie ver-storben ist,
läßt sich nicht exakt feststellen. Wir können lediglich durch die Formulierung
conjux ejus [= Folinar von Metz] femina felicis memorice Comitissa Mathildis503 in
der Urkunde von Bischof Heinrich von Toul von 1157 die Eingrenzung vornehmen,
daß sie zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Urkunde bereits nicht mehr am Leben
war.
In Mathilde finden wir zudem nicht nur das Bindeglied zwischen dem Dagsburger
Grafenhaus und den Metzer Grafen, sondern sie bietet auch den Anknüpfungspunkt
für die im späten 12. Jahrhundert sichtbar werdenden verwandtschaftlichen
Beziehungen zwischen den Dagsburger Grafen und den Grafen von Loon, denn
Mathildes Tochter Agnes heiratete den Grafen Ludwig von Loon504.
Albert, ein Sohn Alberts I. von Dagsburg?
Im Departementalarchiv in Nancy findet sich eine Urkunde des Abtes Anselm von
Maursmünster aus dem Jahre 1155, in der ein Albert von Dagsburg genannt wird.
Abt Anselm überträgt dem Abt Gerhard von Haute-Seille rogatu bonorum virorum,
scilicet viri venerabilis Stephani Metensis episcopi et Alberli comitis de Dacxborc
et aliorum bonorum virorum Weide- und andere Nutzungsrechte im
Maursmünsterer Gebiet, wie es vor ihm bereits Bischof Stephan und Graf Albert in
ihren Gebieten Haute-Seille zugestanden hatten505. Diese Urkunde wirft jedoch
gerade durch diese Nennung chronologische und genealogische Probleme auf.
Wann geschah die Verleihung durch Albert de Dacxborc, und wie ist er
genealogisch einzuordnen?
501 Siehe dazu unten, S. 92 f.
502 Siehe dazu oben, S. 65-68.
503 Siehe dazu oben, Anm. 496.
504 Baerten, Agnès de Metz, S. 57-64, bes. S. 59 f.
505 Urkunde in Nancy, AD M-et-M, H 594, abgedruckt bei Büttner, Andlauer Besitz und
Reichsgut, Nr. 2, S. 28 f. (im Ndr. S. 292 f ).
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