Full text : Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim

Töchter  Folmars  VI.  quasi  enterbt  worden.  Während  Folmar  von  Blieskastel,  der
Gemahl  der  Clementia  von  Metz,  einige  Güter  aus  der  Grafschaft  Metz  bekommen
habe480,  sei  von  Ludwig  von  Loon  für  seine  Gemahlin  Agnes  von  Hugo  VIII.  die
Herrschaft  Kolmont-Bilzen  gefordert  worden,  nachdem  der  letzte  Herr  von
Kolmont-Bilzen,  der  angeblich  noch  1155  nachzuweisen  ist481,  verstorben  war482.
Welche  Grundlage  hätte  Graf  Ludwig  von  Loon  gehabt,  von  Hugo  VIII.  diese
beiden  Orte  zu  fordern?  Die  Hypothese  Baertens  wirkt  nicht  ganz  logisch.  Eine
sinnvolle  Lösung  böte  sich  nur  an,  wenn  Kolmont  und  Bilzen  Mitgift  der  Agnes
gewesen  wären.  Der  letzte  Herr  von  Kolmont-Bilzen  hätte  dann  die  Herrschaft  von
den  Grafen  von  Ix>on  zu  Lehen  gehabt.  Nach  dessen  Tod,  der  nach  1155  eingetreten
sein  muß483,  könnte  der  Erbe  der  Grafschaft  Metz,  Hugo  VIII.  von  Dagsburg,  diese
Orte  als  unter  seiner  Herrschaft  stehend  betrachtet  und  von  Agnes  und  ihrem
Ehemann  eingefordert  haben.  So  könnte  der  Konflikt  um  Kolmont  und  Bilzen
ausgelöst  worden  sein.  Jedenfalls  wäre  bei  dieser  Konstellation  eine  Herleitung
Gertruds  aus  dem  Hause  Kolmont-Bilzen  nicht  erforderlich.  Betrachten  wir
Baertens  These,  Ludwig  hätte  beim  Tod  seines  Schwagers,  Graf  Folmar  von  Metz,
Kolmont  und  Bilzen  als  Erbteil  für  seine  Frau  gefordert,  weiter.  Dies  würde  aber  bei
genauerer  Analyse  bedeuten,  daß  die  besagten  beiden  Orte  als  Allod  den  Grafen
von  Metz  zugehörig  waren.  Wäre  dies  der  Fall,  hätte  aber  Gertrud,  die  Ehefrau
Hugos  VII.,  mit  den  beiden  Orten  im  Endeffekt  nichts  zu  tun.  Falls  sie  die  Erbin
von  Kolmont-Bilzen  gewesen  wäre,  hätte  Ludwig  von  Loon  im  Namen  seiner  Frau
Agnes  ja  rechtlich  keinen  Anspruch  auf  diese  Orte  anmelden  können,  da  diese  doch
bei  einer  solchen  Konstellation  in  der  Erbmasse  der  Metzer  Grafschaft  nicht  zu
finden  gewesen  wären.  Es  ging  Ludwig  I.  von  Loon  jedoch,  laut  Baerten,  um  das
Erbe  der  Metzer  Grafen.  Es  bleibt  aber  die  Frage  offen,  welchen  rechtlichen
Anspruch  Ludwig  I.  auf  das  Erbe  der  Mutter  Hugos  VIII.  hätte,  wenn  er  nicht  mit
ihr  verwandt  gewesen  wäre?  Einen  weiteren  interessanten  Aspekt  zieht  Baerten
ebenfalls  nicht  in  Betracht,  nämlich,  daß  die  Großmutter  Hugos  VIII.  von
Dagsburg,  Ermensinde,  in  Bilzen  ein  Allod  besaß.  Sie  schenkt  den  Teil  ihres  Allods
in  Bilzen,  der  ursprünglich  in  Besitz  der  Gräfin  Alix  war,  an  die  von  ihr  und  ihrem

480  Baerten,  Agnès  de  Metz,  S.  62.  Baerten  bezieht  sich  auf  Tihon,  Dissertation,  S.  264,
der  als  Beleg  die  Urkunde  von  Kaiser  Friedrich  I.  aus  dem  Jahre  1174  (D  F  I  629,  S.  123
f.)  heranzieht.  Zu  den  Grafen  von  Blieskastel  siehe  H.-W.  HERRMANN,  Die  Grafen  von
Metz-Lunéville  und  ihre  Verzweigungen,  in:  Geschichtliche  Landeskunde  des  Saarlandes,
  2.  Bd.:  Von  der  fränkischen  Landnahme  bis  zum  Ausbruch  der  französischen
Revolution,  hrsg.  v.  K.  Hoppstädter  u.  H.-W.  Herrmann  unter  Mitw.  v.  H.  Klein,
Saarbrücken  1977,  S.  249  f.,  u.  Ders.,  Die  Grafen  von  Blieskastel,  in:  Geschichtliche
Landeskunde  des  Saarlandes,  2.  Bd.,  S.  254-261.
481  Vgl.  Baerten,  Agnès  de  Metz,  S.  62  u.  Anm.  1.  Baerten  bezieht  sich  auf  eine  Urkunde
des  Grafen  Ludwig  von  Loon  aus  dem  Jahr  1155,  aufbewahrt  im  Archiv  der  Abtei  Averbode,
  die  mir  nicht  zugänglich  war.  Der  Druck  der  Urkunde  bei  J.  Wolters,  Notice
historique  sur  l'ancienne  abbaye  d'Averboden,  Gand  1849,  Nr.  7,  S.  88  f.,  führt  versehentlich
  Konrad  von  Kolmont  nicht  auf;  vgl.  auch  Baerten,  De  aanchechting,  S.  55
mit  Anm.  9.
482  Baerten,  Agnès  de  Metz,  S.  62.
■«ö  Ebda.

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