Töchter Folmars VI. quasi enterbt worden. Während Folmar von Blieskastel, der
Gemahl der Clementia von Metz, einige Güter aus der Grafschaft Metz bekommen
habe480, sei von Ludwig von Loon für seine Gemahlin Agnes von Hugo VIII. die
Herrschaft Kolmont-Bilzen gefordert worden, nachdem der letzte Herr von
Kolmont-Bilzen, der angeblich noch 1155 nachzuweisen ist481, verstorben war482.
Welche Grundlage hätte Graf Ludwig von Loon gehabt, von Hugo VIII. diese
beiden Orte zu fordern? Die Hypothese Baertens wirkt nicht ganz logisch. Eine
sinnvolle Lösung böte sich nur an, wenn Kolmont und Bilzen Mitgift der Agnes
gewesen wären. Der letzte Herr von Kolmont-Bilzen hätte dann die Herrschaft von
den Grafen von Ix>on zu Lehen gehabt. Nach dessen Tod, der nach 1155 eingetreten
sein muß483, könnte der Erbe der Grafschaft Metz, Hugo VIII. von Dagsburg, diese
Orte als unter seiner Herrschaft stehend betrachtet und von Agnes und ihrem
Ehemann eingefordert haben. So könnte der Konflikt um Kolmont und Bilzen
ausgelöst worden sein. Jedenfalls wäre bei dieser Konstellation eine Herleitung
Gertruds aus dem Hause Kolmont-Bilzen nicht erforderlich. Betrachten wir
Baertens These, Ludwig hätte beim Tod seines Schwagers, Graf Folmar von Metz,
Kolmont und Bilzen als Erbteil für seine Frau gefordert, weiter. Dies würde aber bei
genauerer Analyse bedeuten, daß die besagten beiden Orte als Allod den Grafen
von Metz zugehörig waren. Wäre dies der Fall, hätte aber Gertrud, die Ehefrau
Hugos VII., mit den beiden Orten im Endeffekt nichts zu tun. Falls sie die Erbin
von Kolmont-Bilzen gewesen wäre, hätte Ludwig von Loon im Namen seiner Frau
Agnes ja rechtlich keinen Anspruch auf diese Orte anmelden können, da diese doch
bei einer solchen Konstellation in der Erbmasse der Metzer Grafschaft nicht zu
finden gewesen wären. Es ging Ludwig I. von Loon jedoch, laut Baerten, um das
Erbe der Metzer Grafen. Es bleibt aber die Frage offen, welchen rechtlichen
Anspruch Ludwig I. auf das Erbe der Mutter Hugos VIII. hätte, wenn er nicht mit
ihr verwandt gewesen wäre? Einen weiteren interessanten Aspekt zieht Baerten
ebenfalls nicht in Betracht, nämlich, daß die Großmutter Hugos VIII. von
Dagsburg, Ermensinde, in Bilzen ein Allod besaß. Sie schenkt den Teil ihres Allods
in Bilzen, der ursprünglich in Besitz der Gräfin Alix war, an die von ihr und ihrem
480 Baerten, Agnès de Metz, S. 62. Baerten bezieht sich auf Tihon, Dissertation, S. 264,
der als Beleg die Urkunde von Kaiser Friedrich I. aus dem Jahre 1174 (D F I 629, S. 123
f.) heranzieht. Zu den Grafen von Blieskastel siehe H.-W. HERRMANN, Die Grafen von
Metz-Lunéville und ihre Verzweigungen, in: Geschichtliche Landeskunde des Saarlandes,
2. Bd.: Von der fränkischen Landnahme bis zum Ausbruch der französischen
Revolution, hrsg. v. K. Hoppstädter u. H.-W. Herrmann unter Mitw. v. H. Klein,
Saarbrücken 1977, S. 249 f., u. Ders., Die Grafen von Blieskastel, in: Geschichtliche
Landeskunde des Saarlandes, 2. Bd., S. 254-261.
481 Vgl. Baerten, Agnès de Metz, S. 62 u. Anm. 1. Baerten bezieht sich auf eine Urkunde
des Grafen Ludwig von Loon aus dem Jahr 1155, aufbewahrt im Archiv der Abtei Averbode,
die mir nicht zugänglich war. Der Druck der Urkunde bei J. Wolters, Notice
historique sur l'ancienne abbaye d'Averboden, Gand 1849, Nr. 7, S. 88 f., führt versehentlich
Konrad von Kolmont nicht auf; vgl. auch Baerten, De aanchechting, S. 55
mit Anm. 9.
482 Baerten, Agnès de Metz, S. 62.
■«ö Ebda.
86