Dezember 1945 ein selbständiger knappschaftlicher Versicherungsträger für das
Saarland, die Saarknappschaft, errichtet worden.27
3. Ausgangssituation in der Sozialversicherung nach 1945
3.1 Finanzielle Probleme
Wie die Sozialversicherung in den übrigen Teilen des ehemaligen Deutschen Reiches
standen auch die Sozialversicherungsträger im Saarland vor dem Problem weitgehend
leerer Kassen, an noch vorhandene Vermögenswerte außerhalb des Landes war kaum
heranzukommen.28 Die Finanzsituation war besorgniserregend, gestaltete sich aber in
den einzelnen Versicherungsbereichen unterschiedlich. Die finanzielle Ausgangs¬
situation in der Angestelltenversicherung war günstiger als in der Invalidenversiche¬
rung, die gewerbliche und die landwirtschaftliche Unfallversicherung waren mittellos
geworden, katastrophal war die Lage bei der Saarhüttenknappschaft.29 Insgesamt
verfügte die LVA am 31. Dezember 1945 theoretisch über ein Reinvermögen von 168
Millionen Reichsmark, wovon allerdings 140 Millionen wertlos waren, weil es sich um
Wertpapiere des Reiches handelte.30 Der Saarknappschaft fehlten Ende 1945 im Be¬
reich der Kranken- und Rentenversicherung 23 Millionen Reichsmark.31
Peter Zimmer, nach 1945 in leitender Position im Beirat und Vorstand der Saarknapp¬
schaft, schilderte die Situation sehr anschaulich: "Als ich die Knappschaft übernommen
habe, haben mir die Beamten mitgeteilt:' Kein Pfennig Geld ist da, wir haben 3 Millio¬
nen fällige Bankschulden'. Ich sollte aber monatlich 5 Millionen Mark Renten auszah¬
len und hatte ein Beitragsaufkommen von monatlich 200.000 Mark."32
Die geleerten Kassen innerhalb der Sozialversicherung wurden letztlich mit Hilfe der
französischen Besatzungsmacht gefüllt, so erhielt die Saarknappschaft pro Monat einen
Zuschuß von 2,5 Millionen RM.33 Für die anderen Sozialversicherungsträger dürfte
dies nicht anders gewesen sein.
Vor diesem Hintergrund wurden Rentenhöchstgrenzen für alle Sozialversicherungs¬
bereiche eingeführt, die für viele de facto eine Rentenkürzung bedeuteten. Die Knapp-
schaftlichen Versicherungsempfänger erhielten im Mai 1945 ihre Renten bis maximal
80 Mark ausbezahlt. Von Juni bis August 1945 wurden keine Renten ausgezahlt und ab
27 Abi.1945, S.61.
28 K 1 e i n, Die Entwicklung der Sozialversicherung, S.341.
29 Archiv des Saarländischen Landtages Saarbrücken (LTA SB), Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses
für Sozialpolitik vom 4.2.48.
30 Geschäftsbericht der LVA , S.10.
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Knappschaft Saarbrücken (KSB), Niederschrift über Sitzung des vorläufigen Vorstandes der
Saarknappschaft vom 10.10.46.
32 Landtag des Saarlandes (LTS), Drucksachen (DS), I. Wahlperiode (WP), Nr.28, Niederschrift zur Sitzung
vom 3.7.48, S.6.
33 LA SB, MifAS, Bü.8, Niederschrift über Sitzung des Beirates der Saarknappschaft vom 22.10.45.
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