Full text: Sozialer Besitzstand und gescheiterte Sozialpartnerschaft

Dänemark.4 Die Erklärung von Philadelphia vom Frühjahr 1944, als neue Charta der 
Internationalen Arbeits-Organisation (IAO) verabschiedet, bildete insofern einen 
Gegenakzent, als sie das Prinzip lohnbezogener Sozialleistungen akzentuierte, um den 
erworbenen Lebensstandard stärker zu berücksichtigen. Sie beeinflußte das 1945 
umgesetzte französische Reformwerk, die Sécurité Sociale, stärker als der britische 
Reformentwurf.5 
Überall im freien Europa wie aber auch im Ostblock wurde nach 1945 die Sozial¬ 
versicherungspflicht ausgebaut, die günstige wirtschaftliche Entwicklung ließ die 
Mitgliedszahlen rapide anwachsen. In den achtziger Jahren waren in der Bundesre¬ 
publik 90 Prozent der Bevölkerung Mitglied der Sozialversicherung. Ihre gesell¬ 
schaftliche Bedeutung beschreibt Hans Günter Hockerts metaphorisch als ein "ge¬ 
waltiges Pumpwerk" der Einkommensumverteilung.6 Am Ende dieses Prozesses wurde 
die Sozialversicherung zu einem Merkmal der europäischen Gesellschaft.7 Auch das 
Saarland nahm an dieser Entwicklung teil. 
2. Organisation und Verwaltungsstruktur der Sozialversicherung im Saarland bis 
zur Sozialversicherungsreform 1947 
Zum Verständnis da- sozialpolitischen Entwicklung nach 1945 erscheint es notwendig, 
einen kurzen Überblick zur Sozialversicherung im Saarland nach 1919 zu geben. 
Gerade der Zeitraum zwischen der Abtrennung des Saargebietes vom Deutschen Reich 
durch den Versailler Vertrag und der Rückgliederung ans "Dritte Reich" 1935 harrt 
noch einer wissenschaftlichen Aufarbeitung unter sozialpolitischen Fragestellungen. 
Die Veröffentlichung des ehemaligen saarländischen Arbeitsministers Johann Klein zur 
Entwicklung der Sozialversicherung zeigt, daß dies ein sehr lohnenswertes Thema ist.8 
Im Zeitraum von 1920 bis 1923 war die Sozialversicherung des Saargebietes von den 
deutschen Versicherungsträgern und Aufsichtsbehörden gelöst worden. Parallel dazu 
wurden eigene Versicherungskörperschaften aufgebaut. Gemäß dem Baseler Ab¬ 
kommen blieben die am 11. November 1918 im Saarland bestehenden Sozialversiche¬ 
rungsgesetze weiter gültig. Die gesamte Sozialversicherung wurde dem Präsidenten der 
Regierungskommission des Saargebietes Victor Rault unterstellt. Neben der organisa¬ 
torischen Umstellung des Versicherungswesens und der Übertragung der Rentenlasten 
4 R i 11 e r, Der Sozialstaat, S.148. 
Rainer Hudemann, Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 
1945-1953. Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik, 
Mainz 1988, S.132-134. 
Hans Günter Hockerts, Hundert Jahre Sozialversicherung. Ein Bericht über die neuere Forschung, in: 
HZ 237/1983, S.361. 
Hartmut K a e 1 b 1 e, Auf dem Weg zu einer europäischen Gesellschaft, München 1987, S. 123-125. 
Johann Klein, Die Entwicklung der Sozialversicherung unter besonderer Berücksichtigung der 
Knappschaftsversicherung, Bischmisheim 1965. 
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