Vor der Entstehung der Bundesrepublik hatten die Länder unter Einwirkung der
Besatzungsmächte Wiedergutmachungsgesetze verabschiedet. Die verwirrende Fülle
mußte vereinheitlicht werden. Das Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für
Opfer nationalsozialistischer Verfolgung sollte eine Harmonisierung bringen. Die
durch die schnelle Verabschiedung immanenten Mängel wurden durch das Bundesent¬
schädigungsgesetz vom 29. Juni 1956, das rückwirkend zum 1. Oktober 1953 in Kraft
trat, überwunden.403
Ein Vergleich der Wiedergutmachungsbemühungen zwischen dem Saarland und
Österreich bietet sich deshalb an, weil beide Länder erst nach 1933 zu Na¬
zi-Deutschland kamen, sich in beiden Ländern dagegen Widerstand formierte und die
politische Elite der unmittelbaren Nachkriegszeit zu der Gruppe der politisch Verfolg¬
ten gehörte. Das Saarland bekannte sich zur Wiedergutmachung und gewährte einen
gesetzlichen Anspruch, während die Republik Österreich nur Fürsorgeleistungen
zugestand und sich zunächst einmal darauf berief, daß sie selbst Opfer der
NS-Tyrannei gewesen sei, was die vier alliierten Mächte insoweit bestätigten, als im
Staatsvertrag von 1955 die sogenannte österreichische Mitverantwortungsklausel
gestrichen wurde. Erst 1949 wurde den Opfern des Nationalsozialismus ein Renten¬
anspruch gewährt, das bereits 1945 beschlossene Opferfürsorgegesetz hatte praktisch
nur deklamatorischen Charakter. Nach sehr zähen Verhandlungen erhielten 1952 die
Opfer des Nationalsozialismus einen Anspruch auf Haftenschädigung.404
Wenn man im Saarland Kriegsopferversorgung und Wiedergutmachungsgesetzgebung
miteinander vergleicht, so fällt auf, daß die Kriegsopferversorgung wesentlich gün¬
stiger als in der Bundesrepublik war - ganz im Gegensatz dazu aber die Wiedergutma¬
chung. Die Versorgungsrenten als auch die Entschädigungsleistung lagen eher unter
dem bundesdeutschen Niveau. Auch der Vergleich der Entwicklung der Kriegsopfer¬
versorgung mit der Wiedergutmachung zeigt, daß der Wachstumsentwicklung in der
Kriegsopferversorgung eine weitgehende Stagnation auf Seiten der Wiedergutmachung
gegenübersteht, wenn man von der Rentenentwicklung einmal absieht.
Dieser Befund erstaunt um so mehr als führende Politiker der beiden Regierungs¬
parteien CVP und SPS wie Johannes Hoffmann, Edgar Hector, Emil Straus und Ri¬
chard Kirn selbst Emigranten gewesen waren und doch für die Belange der Opfer des
Nationalsozialismus besonders sensibel gewesen sein müßten. Von sechs Ministern im
Kabinett Hoffmann waren vier Emigranten. Die Mehrheit der politischen Führungs¬
kräfte hatte im Abstimmungskampf 1935 gegen den Anschluß gekämpft, mußte ins
Exil gehen, wurde verhaftet oder stand vor dem Volksgerichtshof. Im Saarländischen
403
Ebd., S.1709. Zu den verwaltungsgeschichtlichen Veränderungen, siehe ebd., S.1711.
404
B a i 1 e r, Wiedergutmachung kein Thema, S.38, 62.
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