Die Beschränkung auf mündliche Kommunikation ist jeder illegalen Tätigkeit wesen¬
simmanent. Jede Gesprächsnotiz, jeder Entwurf eines Flugblattes konnte bei einer
Polizeiaktion beschlagnahmt und als Belastungsmaterial verwendet werden. Daher war
es geboten, von vornherein solche Materialien nur in geringem Umfang entstehen zu
lassen und unverzüglich nach Gebrauch wieder zu vernichten.
Das Landesarchiv Saarbrücken verwahrt die erhaltenen aufbewahrungs würdigen Akten
der staatlichen Behörden und Gerichte aus der Hoffmann-Ära. Naturgemäß ist für ein
sozialpolitisches Thema der Aktenniederschlag des Ministeriums für Arbeit und
Sozialordnung und seiner Funktionsträger besonders wichtig. Freundlicherweise
konnte der Bestand des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung vor seiner ar¬
chivarischen Aufarbeitung benutzt werden. Auch wenn der Erkenntniswert eher als
mittelmäßig einzuschätzen ist, so finden sich zwischen zahlreichen Drucksachen und
Referentenentwürfen interessante Notizen, Vermerke und Schreiben von hohem
Quellenwert. Dieser Bestand bildet die Grundlage für die Untersuchung der Sozial¬
versicherungsreform von 1947. Die Bestände Regierungspräsidium und Verwaltungs¬
kommission wirken ergänzend und vertiefend. Besonders nachteilig wirkte sich aber
aus, daß der Zugang zum provisorischen Archiv der Landesversicherungsanstalt für
das Saarland nur unter restriktiven Bedingungen erfolgen konnte. Es durften keine
Personalakten des Technischen und Beratenden Ausschusses der LVA eingesehen
werden, eine Übersicht über die verwahrten Akten der Hoffmann-Zeit wurde nicht
vorgelegt, ob eine solche überhaupt existiert, konnte nicht geklärt werden. Alles andere
als kooperativ zeigte sich die Bundesknappschaft in Bochum wie auch ihre Bezirks¬
stelle Saar.
Für die sozialpolitische Entwicklung in ihrer Breite bot sich die Kabinettsregistratur der
ehemaligen Präsidialkanzlei im Landesarchiv an, die entgegen der ersten Erwartung
aussagekräftig war. Sowohl die Begründung zu den Gesetzentwürfen als auch die
Schreiben mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen boten zahlreiche Hin¬
weise. Dem Schneider-Becker-Archiv waren ergänzende Informationen zu entnehmen.
Zur Überprüfung des sozialpolitischen Leistungsstandards wie auch möglicher Impulse
der saarländischen Familienpolitik auf die bundesdeutsche waren die Bestände Bun¬
deskanzleramt, Bundesministerium für Arbeit und Bundesministerium des Innern im
Bundesarchiv Koblenz nur zum Teil ergiebig. Speziell zur Familienpolitik erwies sich
der Nachlaß von Franz-Josef Wuermeling im Archiv für Christlich-Demokratische
Politik in St. Augustin als wahre Fundgrube. Er offenbarte im Gegensatz zu der Über¬
lieferung der im Bundesarchv befindlichen Ministerialakten die Schärfe der Kinder¬
gelddiskussion und einer Übernahme des saarländischen Familienzulagensystems.
24