Geld als ewiger Zins Weiler-Bettnach zu 16. Die Schenkung Peters, des Sohnes von
Warvaine de Pievelanges, der 1315 seine Güter dem Kloster übertrug 17, und der
Erwerb von 6 s. Zins im Jahre 1326 18 runden nach den vorliegenden Quellen den
Weiler-Bettnacher Komplex in Piblange ab. Die zeitliche Konzentration der Ur¬
kunden läßt sich nicht mit der Überlieferungslage erklären, genausowenig mit der
Strategie eines einzelnen Abtes19. Vielleicht beruhen die Zugriffsmöglichkeiten auf
Sachverhalten, die mit der meist betroffenen Ministerialenfamilie in Piblange in
Zusammenhang stehen. Hinweise, daß Weiler-Bettnach auch die Hochgerichtsbar¬
keit in Piblange ausgeübt habe20, sind skeptisch zu beurteilen. Der Sitz einer Mini¬
sterialenfamilie - die sicherlich nicht, wie das REL in ähnlichen Fällen meist betont,
für die Abtei die Vogteigewalt ausübte - und die Bestätigung der Schenkung Lud¬
wigs von Piblange durch den Herzog von Lothringen sprechen doch eher für dessen
Zuständigkeit.
Plappeville (Gde., Ktn. Woippy).
Eine undatierte Urkunde der Treize, des Dreizehner-Kollegiums der Stadt Metz, be¬
richtet von einer Schenkung des Pfarrers Gottfried von Ebersviller (Everswilre), der
seine Häuser und vier Morgen mit Wein bebauten Landes bei Plappeville Weiler-
Bettnach geschenkt hat. Die Erwähnung Abt Heinrichs fixiert die Urkunde auf die
Jahre 1307-10 oder 1338-46. Jacomin Michault, der Meier Weiler-Bettnachs in
Metz, forderte 1471 im Namen der Abtei den säumigen Gillat le Bel clerc des Tre-
sce und seine Frau Aillis auf, den Zins für einen Garten zu entrichten, der en
Prayelz auf dem Bann von Pleppeville bei der Straße in die Stadt (Metz) lag 21. Um
einen Zins von 8 s. aus einem Haus en Praiel in Plappeville hatte es offenbar Streit
mit Jacomin von Moyeuvre(-Grande) gegeben, der 1494 beigelegt wurde 22.
16 B.N., Coli. Lorr. 976 Nr. 52; ADM H 1714, fol. 339v-340v.
17 ADM H 1714, fol. 565r-v [1315 VIII 13].
IO
ADM H 1713, S. 71. Hier wird für das Jahr 1326 auf zwei Urkunden hingewiesen, die jeweils auf
einen Zins von 6 s. Bezug nehmen. Vermutlich handelte es sich hierbei um eine nicht berücksich¬
tigte Doppelüberlieferung.
19 Für die Jahre zwischen 1280 und 1300 sind mit Christian, Dietrich, Simon und Johannes vier Äbte
bezeugt.
20 REL III, S. 838.
21 ADM H 1721 Nr. 2; ADM H 1714, fol. 268v-270r [1471 III 29].
^ ADM H 1744 Nr. 23. Da sich die darüber ausgestellte Urkunde in einem äußerst schlechten Zu¬
stand erhalten hat, der nur noch die Lektüre einzelner Wörter erlaubt, erschließt sich der Inhalt nur
partiell. So wird auf Vereinbarungen hingewiesen, die am 21. September 1437 und am 28. März
1443 getroffen wurden, ohne daß man aber deren Inhalt entschlüsseln könnte. Zumindest deuten
sie auf Weiler-Bettnacher Besitz in Plappeville in dieser Zeit hin.
328