Bettnacher Meier Ludwig von Pibelenges erklärte 1286 Abt Simon für beendet.
Ludwig et sui participes mußten fortan für einige Waldstücke auf dem Bann von
Piblange 6 s. jährlich zahlen; Ludwig zudem 3 d. für den Anteil, den er von seinem
Onkel Tretoneus von Burtoncourt (Brittendorf) erworben hatte 10. Sybille von Dal-
stein (Dalestairi) schenkte 1290 mit Zustimmung ihrer Erben der Abtei einen Teil
ihres ererbten Guts, genannt terra Juliette, in Piebelanges. Die Ausstellerin und ih¬
re Erben erhielten das Land gegen einen Zins von 8 d. zur Pacht zurück 11 *. Der Ar-
chipresbyter Johannes von Hestroff (Herstourf) und der Pfarrer Gottschalk von
Drogny (Droeney) erklärten 1291, Philipp von Pyvelenges habe mit Zustimmung
seiner Frau und seiner vier Kinder einen Zins von 6 s. verkauft, der aus vier Häu¬
sern in fine predicte ville versus Herstourf12 resultierte. Falls diese vier Häuser
nicht ausreichten, um den Zins zu erbringen, sollten Abt und Konvent auf seine
Wiese im Ort zurückgreifen13. In diese Phase einer offensichtlich intensiven Er¬
werbsstrategie hinsichtlich Piblange im letzten Jahrzehnt des 13. Jh. fällt eine Ur¬
kunde Herzog Friedrichs III. von Lothringen, der 1297 Differenzen mit der Abtei
beilegte. Er bestätigte alles, was Abt und Konvent ohne seine ausdrückliche Zu¬
stimmung erlangt hatten, darunter der Wald Maicheberch, die Schenkung Ludwigs
von Piblange sowie die Schweinemast in den Wäldern von Bibiche und Monne-
ren 14. Vermutlich handelte es sich bei Ludwig um die gleiche Person, mit der
Weiler-Bettnach 1286 die Vereinbarung getroffen hatte, vielleicht war es schon
damals bei dem zwischen ihm und der Abtei strittigen Wald um das als Maiche¬
berch bezeichnete Areal gegangen. Gleich zwei Urkunden tragen das Datum des
13. April 1300, was auf Empfängerausfertigungen hindeutet. Der Archipresbyter
Johannes von K6dange-sur-Canner (Kedinges), Pfarrer in Hestroff (celebrans in
Herestor), und der Pfarrer Gottschalk von Drogny (Druenei), die bereits 1291 für
Philipp von Piblange als Aussteller tätig waren, beurkundeten 1300 erneut ein
Zinsgeschäft mit Weiler-Bettnach. Ludwig, der Sohn des verstorbenen Isembard
von Pievelanges, bekannte, sein gesamtes Erbgut in die Hände des Obercellerars
Pontius gelegt zu haben. Er erhielt es für einen Jahreszins von 20 s. zurück, der sich
aber erhöhen konnte, wenn die Berechnung in Weiler-Bettnach dies plausibel
machte 15. Vom gleichen Tag stammt eine weitere Vereinbarung mit dem als klö¬
sterlichem Grundholden bezeichneten Ludwig von Piblange. Der Obercellerar Pon¬
tius erwarb im Namen der Reklusen Gertrud und ihrer Nichte Elisabeth mit deren
Geld eine Leibrente von 11 s. 6 d. Den Betrag, der je zur Hälfte Mitte Mai und am
11. November fällig wurde, sollte der jeweilige Bursar von Weiler-Bettnach in
Empfang nehmen und in Metz den Reklusen übergeben. Nach beider Tod fiel das
10 B.N., Coli. Lorr. 976 Nr. 37; ADM H 1714, fol. 338v-339r [1286 XI],
11 B.N., Coli. Lorr. 976 Nr. 41; ADM H 1714, fol. 340v-341r [1290 III 26]. Die Urkunde gesiegelt
hat neben dem Pfarrer Godexaldus von Drogny die Äbtissin Maria von FreistrofT.
^ Hestroff, Gde., Ktn. Bouzonville.
13 B.N., Coli. Lorr. 976 Nr. 42; ADM H 1714, fol. 339r-v [1291 II 14].
14 ADM H 1714, fol. 334r-336r [1297 VII 24]; s. Kap. III,3 und s.v. Monneren.
1 ^ ... et in maiori summa si tarnen prefati religiosi computatione rationabili poterunt amplius invenire
...; B.N., Coli. Lorr. 976 Nr. 51; ADM H 1714, fol. 337r-v.
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