Full text: Die Zisterzienserabtei Weiler-Bettnach (Villers-Bettnach) im Hoch- und Spätmittelalter (27)

Anlasses. Vielleicht war dies die Gründung von Weiler-Bettnach, auch wenn sich 
diese Vermutung zunächst mit den Amtsjahren Einzelner nicht zu decken scheint55. 
Während Girardus de Rocer und Joannes de Theonisvilla nur eine indirekte Rolle 
spielten und auf sie nicht näher eingegangen werden muß56, trat Folmarus de Vi- 
lengis gleich zweimal als Schenkgeber in Erscheinung. Es handelte sich um Zehnt¬ 
anteile in Drogny und eine Wiese in Ramesen, einer Wüstung auf dem Bann der 
Gemeinde Saint-Bemard. Folmar stammte aus Villing, einem Ortsteil von Merten 
im Ktn. Bouzonville, und gehörte einem Ministerialengeschlecht an, das wohl Gü¬ 
ter der Grafen von Saarbrücken zu Lehen trug57. 
Betrachtet man den Personenkreis, der Weiler-Bettnach diese ersten Güter und 
Rechte übertrug, so fällt auf, daß der Kern der Klosteranlage auf Boden stand, der - 
abgesehen von Alberich von Siersberg - von recht weit entfernt lebenden Ange¬ 
hörigen des Niederadels stammte. Ministerialen aus dem Umland verbesserten die 
Ausstattung des Klosters. Analog zu den anderen frühen lothringischen Zisterzen 
hielten sich die bedeutenden Familien des Landes bei der Gründung von Weiler- 
Bettnach merklich zurück. Erst mit Sturzeibronn (1135), an dessen Entstehung der 
Herzog von Lothringen und der Graf von Blieskastel maßgeblich beteiligt waren, 
änderte sich diese Haltung58. 
Auffällig ist die geringe Anzahl der in der Urkunde Stephans erwähnten Schen¬ 
kungen. Sie hätten sicher nicht ausgereicht, um die gesamte Klostergemeinschaft zu 
versorgen. Man muß deshalb davon ausgehen, daß Stephan - nach welchen Kri¬ 
terien auch immer - nur einen Teil des klösterlichen Besitzes direkt angesprochen 
hat. Bekräftigt wird dies durch weitere bischöfliche und päpstliche Bestätigungen, 
die in älteren Diplomen aufgefllhrte Güter und Rechte nicht erwähnen, obwohl 
diese später durchaus noch als im Besitz von Weiler-Bettnach befindlich ausge¬ 
wiesen sind. So wurden etwa die mehr als dreißig Rechtstitel, die Erzbischof Hillin 
von Trier 1169 Weiler-Bettnach allein für den Ort Br^hain-la-Cour bestätigte59, 
danach nie mehr detailliert aufgelistet. Die Menge von Übertragungen macht auch 
die große Schenkungsbereitschaft besonders im 12. Jh. deutlich und belegt so, daß 
schon 1137 eine wesentlich umfangreichere Ausstattung vorhanden gewesen sein 
muß, als dies heute nach vollziehbar ist. 
Die zweite Urkunde, die für Weiler-Bettnach überliefert ist, stammt ebenfalls von 
Bischof Stephan von Metz, der darin erneut die Abtei in ihrem Besitz bestätigte60. 
Bevor man sich ihrem Inhalt zuwendet, stellt sich im Gegensatz zu der zweifellos 
55 Vgl. aber Anm. 22. 
56 Gerhard stammte wohl aus Roussy-le-Bourg (Ktn. Cattenom); zu ihm s. auch ACTES 2,I,B, S. 
109f. Nr. 47 und S. 203-205 Nr. 92. Zu Johannes als Kastellan von Thionville vgl, PARISSSE: 
Noblesse Lorraine, S. 210. Einer seiner Brüder war Bischof Richer (II.) von Verdun. 
57 ALTE TERRITORIEN II, S. 243. 
58 HERRMANN: Stande, S. 179. 
59ADMH 1779 Nr. 18 und H 1756 Nr. I. 
60 Wie Anm. 21.
	        
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